Scheidung Lexikon Alimente Werden Nicht Bezahlt

Beschlagnahme , Sicherstellung und Garantien

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Homosexuelle Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Die Beschlagnahme

Eine Beschlagnahme des Vermögens Ihrer (zukünftigen) Ex kann erreicht werden, wenn eine der Bedingungen des Artikels 271 al.6 SchKG erfüllt ist.

Solange Sie über ein rechtskräftiges Urteil verfügen, das Ihren ehemaligen Ehepartner zur Zahlung eines bestimmten Betrags verurteilt, können Sie den Arrest seiner Vermögenswerte (z.B. ein Bankkonto oder Immobilien in der Schweiz) erfordern.

Das Verfahren ist einfach, aber eher formell. Wir raten Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, der Ihnen helfen kann.


Sicherstellung und Garantien

Wenn Ihr Ex (oder zukünftiger Ex) sein Vermögen oder Einkommen verschwinden lässt, sein Vermögen vergeudet oder sich zur Flucht anschickt, um die Unterhaltsbeiträge, zu denen er verurteilt wurde, nicht zu zahlen, können Sie das Gericht an Ihrem Wohnort ersuchen, Ihren Ex (oder zukünftigen Ex) anzuweisen, angemessene Garantien für zukünftige Unterhaltsbeiträge zu leisten.

Dies ist die Anwendung von Artikel 132 Abs. 2 ZGB. Das Verfahren ist schnell, aber relativ komplex, so dass es vorzuziehen ist, von einem Anwalt unterstützt zu werden.

Sie können nur Garantien für die Zahlung zukünftiger Unterhaltsbeiträge erhalten (für diejenigen, die bereits fällig sind und noch nicht bezahlt wurden, haben Sie noch die Möglichkeit der Strafverfolgung oder Sozialhilfe.

Dieses Verfahren zur Erlangung von Sicherheiten oder Garantien wird nur sehr selten angewandt, da es schwierig ist, die wesentlichen Anforderungen für diese Art von Antrag hinreichend zu belegen:

  • Der Nachweis, dass die Zahlung des Beitrags konkret bedroht ist.
  • Beweisen Sie, dass Ihr Ex zu fliehen bereit ist oder dass er sein Vermögen verschleudert oder verschwinden lässt.

Um den Fortbestand des Vermögens während eines Scheidungs- oder Trennungsverfahrens sicherzustellen, ist es möglich, vom Gericht eine vorsorgliche oder provisorische Massnahme zu erwirken (z.B. Sperrung eines Kontos der 3. Säule, 5A_593/2017), um die später zu beschliessende Teilung besser zu gewährleisten. Diese Massnahme stützt sich auf Artikel 178 ZGB.

Artikel aktualisiert am 12/04/2024