Scheidung Lexikon Verfahren

Anwendbares Recht

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Das Schweizer Gericht wendet bei Entscheidungen über die Scheidung und ihre Folgen die Grundsätze des Schweizer Rechts an (5A_155/2015).

Einschliesslich in Bezug auf Immobilien im Ausland (5A_227/2015).

Dies gilt auch in Bezug auf die Auflösung des Güterstandes, es sei denn, die Ehegatten haben ein spezifisches, anderes Recht für ihren Güterstand und dessen Auflösung gewählt (Art. 52 IPRG). Für mehr Informationen siehe das Dossier International.

Artikel aktualisiert am 04/05/2022