Scheidung Lexion Guterstand

Güterstand

Die Verteilung des Eigentums

Vermögensbeziehungen zwischen Ehegatten / Partnern unterliegen:

  • dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung (für heterosexuelle Ehepaare) oder
  • dem Güterstand der Gütertrennung (für Partner).

 

Durch einen vor einem Notar abgeschlossenen Vertrag kann das Paar seinen Ehe-/Eigentumsstand ändern. Dabei handelt es sich um einen “Ehevertrag“, der vor der Ehe oder während der Ehe abgeschlossen werden kann.

Wenn Sie Ihre Dokumentation über die Website erstellen, werden Sie gefragt, ob Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben.

Die meisten Paare (95%) schließen keinen Ehevertrag ab.

Wenn Sie sich für eine Scheidung entscheiden, muss das Vermögen (einschliesslich Schulden !) geteilt werden. Es handelt sich um die “Liquidation des Güterstandes”. Diese gibt es im Prinzip im Falle einer Trennung nicht.

In den meisten Fällen einigen sich die Ehegatten über die Verteilung von Eigentum und Schulden. Nur wenn sie sich nicht einigen können, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Liquidation.

Sofern es sich nicht um viel Vermögen oder bedeutende Werte handelt, ist es wirtschaftlich besser, sich nicht über die Auflösung des Ehestandes zu “streiten”. Die Kosten eines Kampfes würden schnell den Wert des zu liquidierenden Vermögens übersteigen.

Das Gericht wird sich mit der Liquidation von Vermögenswerten/Schulden nicht befassen, wenn Sie erklären, dass Sie diese gütlich verteilt / liquidiert haben. Diese Option ist vorgesehen ist, wenn Sie Ihre Dokumentation über die Website erstellen.

Der freie Wille der Parteien muss respektiert und geschützt werden. Das Gericht muss nicht eingreifen, es sei denn, die Vereinbarung über die Auflösung des Güterstandes ist offensichtlich unbillig (art. 279 ZPO; 5A_775/2021; 5A_78/2020; 5A_88/2020).

Kurz gesagt : Sie tun, was Sie für richtig halten, auf freundschaftliche und faire Weise. Wenn es für Sie wichtig ist, bestimmte Dinge zu behalten (zum Beispiel “Herr Muster behält das Toyota-Auto … und übernimmt auch das Leasing”), schlagen wir Ihnen den Text eines kleinen Vertrages zwischen Ihnen vor. Dieser Vertrag muss vor Gericht nicht vorgelegt werden.

Falls keine Einigung gefunden werden kann, konsultieren Sie einen Mediator oder nehmen Sie einen Anwalt. Dann müssen Sie aber mit einem Verfahren von zwei oder drei Jahren rechnen…

In einem Gerichtsverfahren muss der Anwalt/die Anwältin sehr genau auf die vorgebrachten Behauptungen und Beweismittel achten, sonst droht eine Abweisung (5A_91/2022).

Die dritte Säule wird im Zusammenhang mit der Auflösung des ehelichen Güterstandes aufgeteilt und liquidiert. Hier machen Sie, was Sie wollen (und bleiben trotzdem fair!).

Die zweite Säule (BVG) wird nach ihren eigenen Regeln aufgelöst, auch wenn Sie dem Güterstand der Gütertrennung unterstehen.

In einem internationalen Kontext können die Ehegatten das Recht wählen, das auf ihren Güterstand anwendbar ist (Art. 52 IPRG). Das gewählte Recht kann das Recht des ehelichen Wohnsitzes oder das Recht der Staatsangehörigkeit des einen oder des anderen Ehegatten sein (Art. 52 Abs. 2 IPRG).

Das gewählte Recht gilt für den gesamten Güterstand und nicht nur für bestimmte Güter (Grundsatz der Einheit des Güterstandes). Wird kein Recht gewählt unterliegt der Güterstand dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten zuletzt ihren gemeinsamen Wohnsitz hatten (5A_907/2019).

Die Auflösung des Güterstandes kann durch ein Schiedsverfahren erfolgen (5A_907/2019).


Prenup Agreements

Prenup Agreements sind Verträge, welche vor der Eheschließung / dem Abschluss der Partnerschaft abgeschlossen werden.

Der Zweck dieser Verträge besteht nicht nur darin, den ehelichen Güterstand zu ändern, sondern auch die finanziellen Folgen einer Trennung – im Voraus – zu bestimmen, insbesondere die zu zahlenden Renten oder das zu zahlende Kapital.

Diese Verträge werden als Prenup Agreements oder Prenuptial Agreements bezeichnet, weil sie typisch amerikanisch sind (aber anderswo zunehmend praktiziert werden).

Prenup Agreements werden im Deutschen “Scheidungsvereinbarung auf Vorrat” oder “vorehelich abgeschlossene Vereinbarung” genannt.

Das Bundesgericht stellte in einem Urteil vom 23. August 2019 (BGE 145 III 474) fest, dass sich ein Paar grundsätzlich vor der Eheschliessung rechtsgültig zu den finanziellen Folgen einer Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft verpflichten kann. Folglich sind die Prenup Agreements gültig, insofern sie die Form respektieren, die am Ort des Abschlusses der Vereinbarung oder nach dem auf den Ehevertrag anwendbaren Recht vorgeschrieben ist (5A_980/2019).

Das Gericht muss jedoch prüfen, ob dieser frühere und vorweggenommene Vertrag bei Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft genehmigt (angenommen) werden kann oder nicht.

Dabei sind die konkreten Umstände zu prüfen, sowie die Frage, ob der Ehevertrag nicht “offensichtlich ungerecht” ist und / oder ob er in voller Kenntnis der Sachlage und frei geschlossen wurde.

So hat beispielsweise das Bundesgericht entschieden, dass ein Ehevertrag, der die Zahlung einer Summe von 1,2 Millionen US-Dollar im Falle einer Scheidung auch nach einer kurzen Ehe vorsieht, ungerecht ist und nicht genehmigt werden kann (5A_980/2018).

Für ein Beispiel zur Annahme einer vorehelichen Vereinbarung in Bezug auf bestimmte Güter siehe 5A_907/2019.

Zur Vertiefung siehe den Artikel von Philipp Meier: “Legality of anticipated divorce agreements” (Rechtmäßigkeit von vorzeitigen Scheidungsvereinbarungen).

Artikel aktualisiert am 04/02/2024