Einleitung: Alternativen
Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auflösung der Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheirateter Eltern
Wo im folgenden Text von “Scheidung” die Rede ist, gilt dies auch für die Trennung oder Auflösung der Partnerschaft.
Eine Scheidung ist nicht unbedingt das Ergebnis einer tiefen Krise des Paares.
Auch tiefe Krisen können überwunden werden und andere Alternativen zur Scheidung können (sollten) in Betracht gezogen werden.
Eine Scheidung ist nur dann eine “Lösung”, wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihr Paar keine Zukunft mehr hat und dass keine Versöhnung möglich ist (oder dass die andere Partei eine Versöhnung oder die Wiederaufnahme des gemeinsamen Lebens entschieden ablehnt).
Alternativen zur Scheidung können insbesondere in den folgenden Fällen in Betracht gezogen werden:
- Ihre Ehe ist in Schwierigkeiten und Sie beide wünschen sich Hilfe von aussen, um die Gründe für Ihre Probleme oder die Grundlage dafür besser zu verstehen, die Schwierigkeiten zu überwinden und zusammenzubleiben.
Es geht darum, Ihre Beziehung zu retten.
In diesem Fall gehen Sie zu einem Eheberater. - Die Krise ist tief und akut. Sie müssen gemeinsam Lösungen finden, aber Sie haben Schwierigkeiten, sich zu einigen und Sie möchten von den Fähigkeiten eines Fachmanns profitieren können, der Ihnen hilft, die Probleme zu lösen und nach Lösungen zu suchen. Vor allem, wenn Kinder beteiligt sind.
Es geht nicht mehr darum, das Paar wieder zusammenzuführen (in diesem Fall geht man zu einem Eheberater), sondern vielmehr darum, gemeinsam mit Hilfe eines Spezialisten praktische und intelligente Lösungen für eine Scheidung oder Trennung zu finden.
In diesem Fall gehen Sie zu einem Mediator. - Trotz der Krise glauben Sie, dass Ihr Paar noch eine gemeinsame Zukunft haben kann. Sie sind nicht mehr dialogfähig, die Mediation ist gescheitert (oder es gab keine Vereinbarung einen Mediator zu konsultieren), es ist eine gerichtliche Entscheidung (Urteil) erforderlich, um Renten oder Sorgerecht bzw. Zugangsrechte festzulegen oder einem Ehepartner die ausschließliche Nutzung der Familienwohnung zu gewähren.
Die Idee ist, dem Paar die Chance zu geben, in mehr oder weniger naher Zukunft wieder zusammenzukommen und so eine Tür offen zu lassen.
In diesen Fällen nehmen Sie Ihre Trennung in gegenseitigem Einvernehmen über die Website oder ohne gegenseitiges Einvernehmen mit einem Anwalt vor.
Das Gesetz verwendet den Ausdruck «rechtliche Trennung», um diesen Weg von der “Trennung von Bett und Bett” zu unterscheiden (siehe unten). - Es ist sicher, dass Ihr Paar keine Zukunft hat, aber aus verschiedenen Gründen (vor allem religiöser oder moralischer Art) wollen Sie sich nicht scheiden lassen, weil Sie rechtmäßig verheiratet bleiben wollen, während Sie getrennt leben (im Todesfall bleibt vor allem dem einen das Erbe des anderen). Dieser Weg wird heute kaum noch benutzt, aber er ist immer noch möglich.
Sie hat den Vorteil, dass der eheliche Güterstand aufgelöst wird und das Prinzip der BVG-Teilung gilt, während diese beiden Elemente im Falle einer Trennung grundsätzlich ausgeschlossen sind.
Sie werden dann die rechtliche Trennung beantragen.