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Einleitung | Änderung eines Urteils

Scheidung, Trennung und Partnerschaft: Die Grundsätze der Urteilsänderung in der Schweiz

Auf der Website www.onlinescheidung.ch können Sie die Unterlagen erstellen, die an das Gericht geschickt werden, um in gegenseitigem Einvernehmen ein Scheidungs- oder Trennungsurteil oder eine Vereinbarung für das Kind zu ändern, wenn die Eltern unverheiratet sind, und zwar zu einem Festpreis von CHF 460.- .

Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, das Urteil zu ändern, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

Die rechtlichen Bedingungen für die Änderung eines Urteils sind auf der Website ausführlich beschrieben (Die rechtlichen Bedingungen für die Änderung eines Urteils).

Kurz gesagt, man ändert ein Urteil nicht aus einer Laune heraus oder wegen Kleinigkeiten, sondern nur dann, wenn sich die dem früheren Richter bekannte Situation grundlegend und dauerhaft geändert hat und daher eine Änderung erfordert.

Natürlich wird die gewünschte Änderung leichter zu erreichen sein, wenn der Antrag im gegenseitigen Einvernehmen gestellt wird.

Das zuständige Gericht ist das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht des Schweizer Wohnsitzes einer der beiden Elternteile. Handelt es sich um eine Änderung die ein Kind betrifft, so ist nur das Gericht des Ortes des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (wo das Kind wohnt, zur Schule geht usw.) zuständig. In einigen Kantonen oder Gemeinden ist das Gericht manchmal der Friedensrichter.

Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit die betroffenen Personen oder welches Gericht das zu ändernde Urteil gefällt hat. Das zu ändernde Urteil kann ein ausländisches Urteil sein. Für die Zuständigkeit des Gerichts ist nur der Wohnsitz des einen oder des anderen Elternteils oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes (wenn es sich um eine Änderung handelt, dass das Kind betrifft) von Bedeutung.

Das Gericht ist nie an die Wünsche der Parteien gebunden, wenn es um eine Entscheidung geht, die ein Kind betrifft. Sie entscheidet souverän und richtet sich ausschließlich nach dem Wohl des Kindes. Die Interessen der Eltern stehen an zweiter Stelle.

Wenn die gewünschte Änderung jedoch eindeutig im Interesse des Kindes liegt, gibt es keinen Grund, warum das Gericht die Vereinbarung nicht ratifizieren sollte.

Ein Trennungsurteil kann nicht in ein Scheidungsurteil umgewandelt werden. Es muss eine separate Scheidungsvereinbarung und ein separates Scheidungsverfahren erstellt werden (über die Website auch für CHF 550.- machbar, wenn der Antrag im gegenseitigen Einvernehmen gestellt wird).

Wenn das Gericht seine Entscheidung trifft, ratifiziert es die vorgeschlagene Änderung oder klärt oder modifiziert die Bedingungen. Somit wird ein neues Urteil erlassen. Sie annulliert und ersetzt das andere, zum geänderten Punkt.

Die Tools auf der Webseite ermöglichen es Ihnen, eine Akte zu erstellen, die dem Gericht zur Ratifizierung vorgelegt werden kann.

Artikel aktualisiert am 05/12/2022