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Einleitung | Kinder

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Homosexuelle Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Jedes Jahr sind mehr als 12.000 Kinder von der Scheidung/Trennung ihrer Eltern betroffen. Dies ist eine grosse Last, die sie zu ertragen haben. Es muss daher alles getan werden, damit die Kinder so wenig wie möglich leiden unter dieser Situation, die sie nicht wollten und die ihnen aufgezwungen wird.

Alles wird im Voraus geregelt, so dass vom ersten Tag an alles vorhersehbar ist. “Kampf-” Verfahren sind nur dann gerechtfertigt, wenn einer der beiden Elternteile nichts (oder nur lächerliche Beträge) bezahlen will, sich aus Prinzip oder aus “Rache” gegen alles wendet, oder wenn Gewalt oder ein völliger Mangel an Kommunikation beziehungsweise kein Mindestmass an Bereitschaft vorhanden ist, zum Wohle der Kinder miteinander auszukommen.

Kampfverfahren sind langwierig und sehr teuer. Nicht nur in finanzieller, sondern auch in emotionaler Hinsicht. Sie können mehrere Jahre dauern, bis sie das Bundesgericht erreichen.

Mehr zum Thema: Was kostet eine Scheidung in der Schweiz?

Eines der traurigsten Beispiele, dem man nicht folgen sollte, ergibt sich aus dem Urteil BGE 147 III 265 :

Als die Eltern ihre gerichtlichen Auseinandersetzungen begannen, war das Kind 5 Jahre alt, und als sie diese schließlich im November 2020 vor dem Bundesgericht beendeten, war das Kind 15 Jahre alt. 

10 Jahre lang haben sich die Eltern gestritten, um schließlich zu dem Ergebnis zu kommen, dass der Vater das Sorgerecht für das Kind bekommt und die Mutter monatlich 1000 Fr. Unterhalt für das Kind zahlen muss. Dieser Betrag entspricht 15% ihres Nettoeinkommens (wie die Website Sie auf der Seite über die Berechnung der Renten für minderjährige Kinder informiert). Man möchte sich gar nicht vorstellen, wie hoch die gesamten Anwaltskosten während des zehnjährigen Verfahrens nach solchen völlig unfruchtbaren Energieverschwendungen für ein von vornherein feststehendes Ergebnis sein werden, einschließlich der wahrscheinlichen psychologischen Traumatisierung des Kindes.

Welcher Elternteil kämpft also vor Gericht bis zum Bundesgericht, “für das Kind” oder um zu “gewinnen”; ohne zu erkennen, dass es bei dieser Art von Kampf niemals Gewinner, sondern meist Verlierer gibt: die Kinder, ernsthaft geschädigt, manchmal ein Leben lang!

Wir müssen daher alle Emotionen und Gefühle, die man gegeneinander hegt, überwinden und alles tun, damit Kinder so wenig wie möglich darunter leiden. Anstatt zu einem Anwalt zu eilen, können Sie sich an einen Mediator wenden, einen Fachmann, der das Gesetz kennt und ein guter Zuhörer ist. Im Gegensatz zum Gericht kann der Mediator nichts vorschreiben. Er oder sie hört zu, versteht die Wünsche beider Parteien und versucht, beide zu einer akzeptablen Vereinbarung zu bringen, ohne etwas aufzuzwingen. Wenn auf beiden Seiten ein Mindestmass an Bereitschaft besteht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, sollten 2 oder 3 Mediationssitzungen (ca. CHF 250.- pro Sitzung) zu einer für beide Seiten akzeptablen einvernehmlichen Lösung zum Wohle der Kinder gefunden werden können.

Ein neuer juristischer Ansatz: Das Cochem Modell

Cochem ist eine deutsche Stadt, in der 1992 zum ersten Mal ein Gericht feststellte, dass das ordentliche Verfahren nicht der richtige Weg zur Lösung von Familienproblemen ist: Der einzige Weg, einen Konflikt zwischen Eltern im Rahmen einer Scheidung angemessen zu behandeln, besteht darin, das Kind in den Mittelpunkt der Überlegungen zu stellen und alles für das Wohl des Kindes zu tun, und nicht darin, sich die Argumente der Eltern anzuhören, die sich im Rahmen des ordentlichen Verfahrens verschärfen und immer rachsüchtiger und unvernünftiger werden. Die Konfliktbearbeitung wird von einem interdisziplinären Team (Anwälte, Richter, Sozialarbeiter, Psychologen, Soziologen, Juristen) durchgeführt, das schnell handelt (keine langwierigen Verfahren mehr) und das Interesse des Kindes über alle anderen Anliegen stellt; insbesondere wird nicht darauf geachtet, was der eine oder andere Elternteil wünscht oder fordert.

Es ist offensichtlich, dass ein Kind beide Elternteile braucht, um sich harmonisch entwickeln zu können, und dass es eine enge Beziehung zu jedem Elternteil braucht. Dieses Modell betont die elterliche Verantwortung, eine akzeptable Lösung zu finden. Das Ergebnis ist also nicht mehr eine – zwangsläufig frustrierende – Entscheidung von oben, von einem Gericht, das etwas aufzwingt, sondern das Ergebnis einer Beratung zwischen den Eltern und einem Team von Fachleuten, das die Eltern schnell dazu bringt, selbst die beste Lösung für ihr Kind zu finden, wobei es ihre elterliche Verantwortung betont, zu einer akzeptablen Lösung im besten Interesse ihres Kindes/ihrer Kinder kommen zu müssen.

Wenn ein Elternteil die Zusammenarbeit verweigert, zeigt er/sie damit einen ernsthaften Mangel an elterlicher Verantwortung und riskiert, das Sorgerecht für das Kind zu verlieren, da es als eine Art von Vernachlässigung angesehen wird, welche bestraft werden muss, wenn man sich weigert, das Wohl des Kindes zu sehen oder zu handeln.

Diese Methode wird in der Westschweiz allmählich eingeführt und führt zu ausgezeichneten Ergebnissen. Sie wird insbesondere vom Bezirksgericht Monthey (Wallis) seit einigen Jahren praktiziert, und in fast 100 % der Fälle wird schnell (in weniger als drei Monaten) eine einvernehmliche Verhandlungslösung gefunden.

In der Deutschschweiz wurde diese neue Praxis noch nicht auf Gerichtsebene getestet, aber einige Möglichkeiten werden von bestimmten Verbänden, z. B. Kindesschutz-Organisation Schweiz, angeboten.


Die Fragen, die in gegenseitigem Einvernehmen oder durch ein Gericht entschieden werden müssen, sind folgenden:

Elterliches Sorgerecht

  • Im Prinzip bleibt das elterliche Sorgerecht gemeinsam.

Obhut

  • Die Obhut wird entweder einem der Elternteile oder abwechselnd beiden Elternteilen zugesprochen. Das Gericht kann die Obhut abwechselnd auferlegen, auch wenn ein Elternteil Einspruch erhebt.

Besuchsrecht

  • Wenn einem Elternteil die Obhut zugesprochen wird, hat der andere Elternteil ein Besuchsrecht.

Alimente

  • Die Person, die nicht die Obhut für das Kind hat, schuldet der anderen Person Alimente für den Unterhalt des Kindes. Bei alternierender Obhut und bei einem erheblichen Einkommensunterschied zwischen den Elternteilen wird eine Rente von der Person gezahlt, die mehr verdient, damit das Kind seinen gewohnten Lebensstil beibehalten kann.
  • Wenn Sie Ihre Dokumentation über die Website erstellen, können Sie die Möglichkeit nutzen, die Höhe der Alimente vom Gericht festlegen zu lassen.

Die wichtigsten Grundsätze in Bezug auf Kinder

  • Das Wohl des Kindes ist der wichtigste Grundsatz, der bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, beachtet werden muss, sei es im gegenseitigen Einvernehmen oder nicht (BGE 141 III 328). Die Interessen der Eltern stehen immer an zweiter Stelle (BGE 142 III 617).
  • Die physische oder psychische Behinderung eines Elternteils spielt bei Entscheidungen über Kinder keine Rolle (Grundsatz der Nichtdiskriminierung), es sei denn, das Wohl des Kindes erfordert dies (5A_105/2023).
  • Unabhängig davon, ob es sich um ein Verfahren im gegenseitigen Einvernehmen handelt oder nicht, sind die Regeln und Grundsätze in Bezug auf Kinder (elterliche Gewalt, Sorgerecht, Besuchsrecht, Alimente) dieselben, unabhängig davon, ob es sich um eine Trennung, eine Scheidung, eine Auflösung der Partnerschaft, eine Änderung eines Urteils oder eine Vereinbarung über das Kind unverheirateter Eltern handelt.
  • Das Gericht ist niemals an die Zustimmung der Eltern gebunden. Es muss immer prüfen, ob die Vereinbarung dem Wohl des Kindes entspricht. (BGE 142 III 617)
  • Das Kind hat Rechte im Verfahren, einschliesslich des Rechts, ab einem Alter von 6 Jahren vom Gericht angehört zu werden.
  • Ein Gericht muss nicht unbedingt der Meinung des Kindes folgen, da es nach den Interessen des Kindes entscheidet, das gegebenenfalls von einem seiner Elternteile manipuliert werden kann.
  • Jeder Elternteil hat das Recht auf regelmässigen und ständigen Kontakt mit seinem Kind.
  • Jeder Elternteil hat das Recht, von Dritten (Arzt/Schule) über wichtige Angelegenheiten, die sein Kind betreffen, informiert zu werden.
  • Je älter das Kind wird, desto teurer ist sein Unterhalt. Daher steigen die Alimente im Allgemeinen mit dem Alter des Kindes (bis zu 6 Jahren, bis zu 12 Jahren, bis zu 15 Jahren, bis zur Volljährigkeit oder sogar darüber hinaus, wenn sich das Kind in einer ernsthafte Ausbildung befindet, höchstens jedoch bis zum Alter von 25 Jahren). Die Tools auf der Website ermöglichen es, Alimente zu planen, die je nach Alter des Kindes steigen.
  • Kinder sind untereinander gleichberechtigt (5A_111/2017 und BGE 137 III 59). Abgesehen von Sonderfällen (z.B. Privatschule für ein Kind) gibt es keinen Grund, warum die Alimente eines Kindes im gleichen Alter von den Alimenten eines anderen Kindes abweichen sollten. Zu beachten ist, dass das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_668/2021 klarstellt, dass es nicht unbedingt eine Gleichheit zwischen Kindern aus dem ersten und zweiten Bett gibt, da die konkreten Situationen sehr unterschiedlich sein können.
  • Wenn die Kinder zum Zeitpunkt der Festsetzung der Rentenbeträge noch klein sind, sollte grundsätzlich eine Indexierung der Beträge an die Lebenshaltungskosten vorgesehen werden, damit die Werte der Alimente konstant bleiben und nicht durch die Inflation abgewertet werden. Die Hilfsmittel auf der Webseite ermöglichen diese Option.
  • Wenn das Einkommen eines Elternteils nicht ausreicht, sollte sein Vermögen zur Zahlung von Alimenten verwendet werden (5A_690/2019).
  • Die Familienzulagen sind nie in der Rechnung der Alimente für das Kind enthalten (Art. 285 a ZGB).
  • Im Prinzip muss das Existenzminimum jedes Elternteils und jedes Kindes gesichert sein.
  • Wenn ein Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat und nicht Vollzeit arbeiten kann, weil er/sie für das Kind sorgen muss, hat dieser Elternteil einen persönlichen Anspruch auf ein Betreuungsgeld (getrennt von den Alimenten, die zwischen (Ex-)Ehepartnern geschuldet werden).
  • Ein Kind, das die Volljährigkeit erreicht hat, ist von der Scheidung/Trennung seiner Eltern nicht betroffen. Daher wird in der Vereinbarung oder vom Gericht nichts für das volljährige Kind vorgesehen. Dennoch hat das volljährige Kind unter bestimmten Bedingungen Recht auf eine Unterhaltspflicht dessen Eltern.
  • Alimente sind steuerlich absetzbar, wenn sie minderjährige Kinder betreffen. Sie sind nicht mehr steuerlich absetzbar, wenn sie einem volljährigen Kind zustehen.
  • Ein Kind kann nur einen offiziellen Wohnsitz haben, auch bei wechselnder Obhut.
  • Nur das Gericht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes ist für die endgültige Entscheidung aller Kinderbelange zuständig. Unter bestimmten Bedingungen und in Notfällen sind andere Gerichte befugt, vorläufig über alle Kinderbelange zu entscheiden.
  • Ein Kind zu zwingen, seinen Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthaltsort zu wechseln, kommt im Allgemeinen einer Kindesentführung gleich, die strafrechtlich geahndet wird.

Auf dieser Website können Sie alle Unterlagen vorbereiten, die Sie dem Gericht für eine Scheidung/ Trennung/ Auflösung der Partnerschaft/ Änderung eines Urteils oder einer Vereinbarung in Bezug auf das Kind unverheirateter Eltern vorlegen müssen.

Artikel aktualisiert am 18/03/2024