Scheidung Lexikon Alternativen

Mediation

Entsprechendes Verfahren
Scheidung
Trennung
Auflösung der Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheirateter Eltern

Ein Mediator (oder eine Mediatorin) in Familienangelegenheiten ist ein Fachmann, dessen Ziel es ist, dem Paar zu helfen, gemeinsam konkrete und schnelle Lösungen für praktische Probleme zu finden.

Während ein Gericht nach Anhörung der Parteien eine Lösung auferlegt, zwingt der Mediator niemandem etwas auf. Er (oder sie) hört beide Ehepartner an, getrennt oder gemeinsam, und versucht, sie zu einem akzeptablen und vernünftigen Konsens über die strittigen Fragen zu bringen und diesen Konsens in einem Vertrag festzuhalten.

Ziel des Mediators ist es, beiden Ehepartnern zu helfen, ihre eigenen Vereinbarungen über Trennung, Scheidung oder Auflösung der Partnerschaft zu treffen.

Wenn sich während der Gespräche herausstellt, dass das Paar sich noch eine Chance geben will, zusammen zu bleiben und sich nicht zu trennen, wird der Mediator die Eheleute an einen Eheberater verweisen.

In einem familienrechtlichen Streitfall kann ein Gericht eine auferlegte Mediation anordnen (5A_852/2011, wo es um eine Streitigkeit über die Ausübung des Besuchsrechts ging).

Der Richter kann auch eine Therapie anordnen, um die Kommunikation zwischen den Ehegatten zu verbessern. Dies kann als Kinderschutzmassnahme bezeichnet werden und somit gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden (5A_ 852/2011).

Ein Mediator kann die Aussage in einem späteren Prozess verweigern (Art. 166 Abs. 1 Ziff. d ZPO).

Um einen akkreditierten Mediator in Ihrer Nähe zu finden, besuchen Sie die Website des SDM (Schweizerischer Dachverband Mediation). Ansonsten geben Sie in eine Suchmaschine Ihren Kanton / Ihre Stadt + «Familienmediation» ein.

Die Sitzung kostet etwa CHF 150.- pro Stunde, was viel weniger ist als bei einem Anwalt. Normalerweise braucht es nur zwei bis drei Sitzungen, um entweder einen Kompromiss zu erzielen oder um festzustellen, dass kein akzeptabler Kompromiss gefunden werden kann.

  • In Genf bietet Ichoba ein originelles Konzept an, um mit der Unterstützung von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen sehr schnell zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen und alle interessierten Parteien in den Prozess einzubeziehen (z. B. Grosseltern, erwachsene Kinder oder ein Lebenspartner).
  • In Genf bietet das Collectif enfant et séparation kostenlose Sitzungen und Vermittlungsdienste an (insbesondere, wenn es um Lösungen zum Wohle der Kinder geht).

Familienschiedsgerichtsbarkeit?

Grundsätzlich und nach geltendem schweizerischem Recht können familienrechtliche Streitigkeiten nicht einem Schiedsverfahren unterstellt werden, da sie in die ausschliessliche Zuständigkeit der staatlichen Gerichte fallen.

Gewisse Aspekte der Scheidungsfolgen können jedoch Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein. Dies gilt beispielsweise für die güterrechtliche Auseinandersetzung (5A_907/2019).

Neuere Studien und Reformvorschläge weisen darauf hin, dass die Gerichte überlastet sind und das geltende Recht den Besonderheiten komplexer familienrechtlicher Konflikte, insbesondere in Bezug auf Kinderbelange, nicht ausreichend Rechnung trägt. Es wird daher vorgeschlagen, das Gesetz entsprechend anzupassen und die Beilegung solcher Konflikte im Wege eines Schiedsverfahrens zu ermöglichen. Siehe hierzu den Beitrag von Christine Arndt und Christophe Hurni: «Familienschiedsgerichtsbarkeit – ein neuer Weg für familienrechtliche Streitigkeiten» (2026).

Die Reformvorschläge zielen darauf ab, die Schiedsgerichtsbarkeit auf das gesamte familienrechtliche Verfahren auszudehnen (einschliesslich der Frage, ob eine Scheidung oder Trennung auszusprechen ist, und nicht lediglich auf einzelne Scheidungsfolgen). Ein solches Modell wird bereits in England und Wales praktiziert. Siehe hierzu den (kostenpflichtigen) Beitrag von Katharine Landells: «Arbitration in Family Dispute – Leading by Example in England and Wales» (2026).

Artikel aktualisiert am 04/08/2026
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