Ungültigkeit der Ehe
Weisse Hochzeit
Die schweizerischen Zivilstandsbeamten werden angewiesen, keine Ehe oder Partnerschaft zu registrieren, wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass die Verbindung keinen anderen Zweck verfolgt als die Umgehung der Vorschriften zur Erlangung einer Aufenthaltsbewilligung (5A_785/2009), insbesondere bei einem sehr grossen Altersunterschied.
Wenn die Verletzung der Vorschriften zur Erlangung von Genehmigungen zweifelhaft, aber nicht offensichtlich ist, muss der Standesbeamte die Ehe/Partnerschaft eintragen lassen, wobei er die Behörden informiert und sie auffordert, die Ehe auf gerichtlichem Wege annullieren zu lassen (5A_159/2016).
Denn wenn die Ehe nur zum Zweck der Erlangung einer Genehmigung geschlossen wurde und die Ehegatten nicht bereit waren, eine eheliche Gemeinschaft zu bilden, kann die Ehe/Partnerschaft einfach annulliert werden, ohne dass eine Frist für eine vorherige physische Trennung eingehalten werden muss.
Dies ist die Anwendung einer der Fälle von Eheannullierung nach Art. 105 ZGB.
Der Antrag auf Ungültigerklärung der Ehe muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem er den Grund für die Ungültigerklärung entdeckt hat oder an dem die Drohung beseitigt wurde, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach der Eheschliessung gestellt werden (Art. 108 ZGB).
Ein Beispiel für die Ungültigerklärung einer Ehe: 2C_156/2007.
Neue Ehe und ungelöste Verbindung
Wenn es den Anschein hat, dass einer der Ehegatten zum Zeitpunkt seiner “Wiederverheiratung” noch verheiratet (nicht geschieden) oder in einer eingetragenen Partnerschaft war, verstösst diese neue Ehe gegen das Verbot der Bigamie und muss für nichtig erklärt werden können (2C_792/2012). Dasselbe gilt für eine Partnerschaft, die bei Abschluss einer neuen eingetragenen Partnerschaft nicht aufgelöst wird.
Zwangsehe
Die Möglichkeit der Ungültigerklärung einer Ehe besteht auch im Falle einer Zwangsheirat.
Siehe die zahlreichen Veröffentlichungen im Internet, zum Beispiel:
Zwangsverheiratung kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (Art. 181a StGB). Siehe auch die Seite über strafrechtliche Aspekte.
Unbewusstheit und mangelndes Unterscheidungsvermögen
Eine Ehe/Partnerschaft kann auch annulliert werden, wenn einer der beiden Parteien das nötige Gewissen und Urteilsvermögen fehlte, um die Entscheidung zu treffen (entweder aufgrund einer dauerhaften oder vorübergehenden Krankheit, eines psychischen Ungleichgewichts oder aufgrund einer Vergiftung z.B. durch Alkohol oder Drogen) (Siehe 2C_156/2007).
Das Urteil über die Annullierung der Ehe bedeutet, dass die Ehe nie existiert hat. Das Urteil hat daher rückwirkende Kraft.
Besonderheiten bei der Ungültigserklärung einer Ehe
Wenn der andere Ehegatte gleichzeitig mit dem Antrag auf Ungültigerklärung der Ehe die Trennung oder Scheidung beantragt und einstweilige Massnahmen (Zahlung von Unterhalt) erwirkt, werden diese Massnahmen durch das Urteil über die Ungültigerklärung der Ehe nicht nach dem Eherecht aufgehoben. Sie bleiben bis zum Ende des Ehescheidungsverfahrens (Trennung/Scheidung) anwendbar (5A_412/2018).
Infolgedessen kann das Verfahren langwierig und teuer sein, nicht nur in Bezug auf die Anwaltskosten (wir raten Ihnen, sich von einem Anwalt unterstützen zu lassen), sondern auch, weil Sie riskieren können, während des gesamten Verfahrens Rentenzahlungen an die andere Partei leisten zu müssen, die sich über zwei oder drei Jahre hinziehen können.
In der Praxis ist es daher oft vorzuziehen und viel billiger, eine schnelle Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen “auszuhandeln”, als ein Annullierungsverfahren zu durchlaufen (“Ich zahle Ihnen Ihren Rückflug + einen Betrag von CHF….. und wir bekommen eine schnelle Scheidung”). Das Flugticket und der Betrag werden erst nach Rechtskraft des Urteils (ohne Berufung oder Klage) ausgehändigt.