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Einleitung | Scheidung

Einvernehmliche Scheidungsvereinbarung

Auf der Webseite www.onlinescheidung.ch können Sie die an das Gericht zu sendenden Unterlagen erstellen, um sich im gegenseitigen Einvernehmen zu einem Festpreis von CHF 550.- zu scheiden.

Wenn Sie mit einer Scheidung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung sind auf der Webseite ausführlich beschrieben (rechtliche Voraussetzungen für eine Scheidung).

Die Scheidung wird leichter erreicht, wenn das Begehren in gegenseitigem Einvernehmen gestellt wird.

Das zuständige Gericht ist das Zivilgericht des schweizerischen Wohnsitzes einer der beiden Parteien.

Die Staatsangehörigkeit der Personen, die sich scheiden wollen, spielt dabei keine Rolle. Auch der Ort der Hochzeit spielt keine Rolle. Für die Zuständigkeit des Zivilgerichts ist nur der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes (bei Personen, die ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben) von Bedeutung.

Das Gericht ist nie an die Wünsche der Parteien gebunden, wenn es um eine Bestimmung geht, die ein Kind betrifft. Sie entscheidet souverän und richtet sich ausschliesslich nach dem Wohl des Kindes. An zweiter Stelle stehen die Interessen der Eltern.

Wenn jedoch die Art der Obhut, die in der gewünschten Scheidung enthalten ist, eindeutig mit den Interessen des Kindes übereinstimmt, gibt es keinen Grund, warum das Gericht die Vereinbarung nicht akzeptieren sollte.

Wenn das Gericht seine Entscheidung fällt, wird den betroffenen Personen ein Scheidungsurteil zugestellt.

Mit den Tools auf der Webseite können Sie ihre eigene Akte erstellen, die dem Gericht zur Zustimmung vorgelegt wird.

Artikel aktualisiert am 02/12/2022