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Können Sie sich online scheiden lassen?

Können Sie die Dienste von Onlinescheidung.ch nutzen?

Die Website ermöglicht es Ihnen, die Unterlagen zu erstellen, die an das Zivilgericht zur Scheidung geschickt werden sollen.

Die Bedingungen sind wie folgt:

  • Sie beide sind damit einverstanden, sich zu scheiden (kein “Ich will die Scheidung, aber wir sind uns in nichts einig!”).
  • Sie sind beide in der Schweiz wohnhaft. Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie haben.
  • Im Falle einer Scheidung mit einem Kind muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben (wo es die meiste Zeit wohnt, wo es zur Schule geht usw.).
  • Sie können den Richter am Zivilgericht über die Höhe des Unterhalts entscheiden lassen. Anstatt das Gericht über den Betrag entscheiden zu lassen, ist es besser, sich an einen Mediator zu wenden. Im Gegensatz zum Gericht, das eine Lösung auferlegt, erlegt der Mediator nichts auf. Aber er ist ein Profi, der versucht, beide Parteien zu einer akzeptablen Lösung zu geringeren Kosten zu bringen, ohne etwas aufzudrängen. Mit einem Mindestmaß an Einigungsbereitschaft wird der Mediator Sie also leicht dazu bringen, in ein oder zwei Sitzungen die richtige Entscheidung zu treffen.

Auf diese Weise können Sie Ihre Dokumentation über die Website zu geringeren Kosten erstellen.

Artikel aktualisiert am 17/02/2022