Unsere Begleitung | Liste der Dokumente
Ihr Online-Scheidungsprozess
Mit den Tools auf der Webseite erstellen Sie die Unterlagen, die an das Gericht geschickt werden sollen, um sich in gegenseitigem Einvernehmen zu scheiden, ohne einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 550.- ohne minderjähriges Kind oder von CHF 780.- mit minderjährigem(n) Kind(ern).
Wenn Sie während der Ehe eine gemeinsame Immobilie erworben haben und nach der Scheidung Miteigentümer bleiben wollen, haben Sie die Möglichkeit, über die Webseite eine spezielle Vereinbarung für einen zusätzlichen Betrag von CHF 350.- zu erstellen.
Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihr Dossier vollständig ist und alle Angaben von einem Anwalt oder einer Anwältin geprüft werden. Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen nach der Zahlung eine E-Mail mit der Überprüfung und Beratung des Anwalts oder der Anwältin.
Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie Hilfe mit dem Fragebogen, den Budgets oder der Nutzung der Website benötigen; entweder telefonisch (043 508 29 84) oder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch).
Seit dem Start der Website im Jahr 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis erhalten.
Für die Scheidung benötigte Dokumente
Zusätzlich zur Vereinbarung und den Budgets, die Sie über die Website erstellen, müssen Sie Folgendes in Ihr Dossier aufnehmen, die Sie an das Gericht schicken:
- Familienausweis, wenn mindestens einer von ihnen Schweizer Staatsbürger ist, im Original und nicht älter als 6 Monate (Musterbrief in Ihrem Konto)
- Wenn beide ausländischer Staatsangehörigkeit sind, sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunde (Ehe, Scheidung, Geburt, Tod) in der Schweiz eingetragen wurde:
- Kopie der Ausweisdokumenten und der Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung (bei Wohnsitz in der Schweiz)
- Kopie der Eheurkunde
- Einkommensnachweise beider Personen (Jahreslohnbescheinigung + Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Selbständige (oder zumindest ein vorläufiges Budget, wenn die selbständige Tätigkeit erst seit kurzem ausgeübt wird)
- Bescheinigungen der Pensionskassen der 2. Säule beider Personen. Die BVG-Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate alt sein und im Original angehängt werden. (Musterbrief in Ihrem Konto)
- Kopie der Nachweise über andere Einkünfte (Renten, Zuschüsse, Zulagen, Unterhaltsbeiträge usw.)
- Kopie der Miete(n) oder der pro Jahr gezahlten Hypothekenzinsen, falls Eigentümer
- Kopie der Nachweise für Krankenversicherungsprämien
- Kopie der letzten Steuerveranlagung
- Wenn es ein oder mehrere gemeinsame Kinder gibt:
- Wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, Kopie der Geburtsurkunden (wenn der eine oder der andere Schweizer Bürger ist, werden die Kinder auf dem Familienzertifikat aufgeführt)
- Tabelle des gebührenden Unterhalts, eine Tabelle pro Kind (im Fragebogen enthalten)
- Im Falle einer alternierenden Obhut, Angaben zur Ausübung der alternierenden Obhut (im Fragebogen enthalten)
- Wenn Sie eine Eigentumswohnung nach der Scheidung behalten wollen, Kopie des Kaufvertrags der Immobilie