Methode und Preise

1. Eröffnen Sie ein Konto (gratis) indem Sie auf « Konto erstellen » klicken und die Fragen im Fragebogen beantworten

Um die Fragen des Fragebogens bezüglich der Pensionskasse zu beantworten, brauchen Sie beide die Bescheinigungen, welche Ihnen die Pensionskasse mit dem Betrag der während der Ehe angesammelten Anwartschaften sendet. Sie finden den Musterbrief, welchen Sie an die Pensionskasse senden müssen, auf « Mein Konto ».


2. Gleichzeitig beantragen Sie den Familienausweis, falls einer der beiden Ehegatten Schweizer ist (Musterbrief auf « Mein Konto »).

Falls beide Ehegatten Schweizer sind, muss nur ein Ehegatte den Familienausweis beantragen. Ansonsten erhalten Sie zweimal den gleichen.

Sie können den Familienausweis auch im Internet auf der Website des Zivilstandsamtes Ihrer Heimatgemeinde (wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen) oder des Zivilstandsamtes Ihres Wohnsitzes (wenn Sie beide die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen) erhalten.

Siehe auch: https://www.ch.ch/de/ausweise-und-dokumente/zivilstandsdokumente/

Wenn Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit haben und BEIDE sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben UND seit 2004 keine Ereignisse (Geburten, Eheschließungen, Todesfälle) in der Schweiz bekannt gegeben wurden, gibt es keine Familienbescheinigung und Sie sollten daher auch keine beantragen. Sie müssen dann eine Kopie Ihrer Pässe und C-Aufenthaltsbewilligung vorlegen.

 


3. Zusätzliche notwendige Dokumente :

  • Kopie der letzten Lohnausweise und Steuererklärungen
  • Falls ein Ehegatte selbstständig ist : Kopie der letzten Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Bescheinigungen von eventuellen Arbeitslosen- und Invaliditätsentschädigungen
  • Kopie des Mietvertrags / der Mietverträge
  • Kopie der Krankenkassenprämien

(Zeitaufwand : etwa 1 Stunde)


4. Beantworten Sie den Rest des Fragebogens und gehen Sie zur sicheren Bezahlseite

Falls Sie eine Banküberweisung machen, senden Sie uns bitte per Email eine Kopie der Zahlungsbestätigung mit Ihrer Bestellnummer, welche Ihnen die Seite zuordnet. Wir werden Ihnen dann Zugriff auf Ihre Dokumente verschaffen.

Falls Sie per PayPal, Postfinance oder Kreditkarte bezahlen, wird Ihnen die Seite automatisch Zugriff auf Ihre Dokumente und eine “Check-Liste” verschaffen, die Sie direkt auf « Mein Konto » herunterladen können.


5. Warten auf Kommentare von unseren Anwälten

Dies dauert 3 bis 4 Tage.


6. Senden Sie all unterzeichneten Dokumente an das Gericht

Folgen Sie der « Check-Liste », welche Sie nach der Zahlung neben dem Scheidungsantrag und der Scheidungskonvention herunterladen können.

Das Gericht wird Sie 15 Tage nach dem Zusenden des Dossiers auffordern, die Gerichtsgebühren zu zahlen.


7. Bezahlen Sie dem Gericht die verlangten Gerichtsgebühren

Sie werden vom Gericht eine Einladung für eine einzelne Anhörung erhalten, welche etwa 6 Wochen später festgelegt wird.


8. Gehen Sie an die Anhörung (die etwa 30 Minuten dauert)

Der Richter wird Ihre Konvention prüfen und sich vergewissern, dass sie komplett ist (besonders die Bescheinigungen der Pensionskasse) und dass Sie die Tragweite Ihrer Vereinbarung verstanden haben. Ausserdem wird er sich vergewissern, dass beide Ehegatten der Konvention frei zugestimmt haben. Falls keine offensichtliche Unbilligkeit oder Ungerechtigkeit besteht, kann der Richter grundsätzlich weder den Betrag der nachehelichen Beiträge gegenüber dem anderen Ehegatten, noch eine Abmachung, die keinen nachehelichen Beitrag für den anderen Ehegatten vorsieht, diskutieren. Jedoch ist der Richter vollkommen frei, Abmachungen bezüglich der Kinder oder der Aufteilung der Pensionskasse zu ratifizieren oder nicht.


Sie erhalten das Scheidungsurteil ein paar Wochen nach der Anhörung

Bitte rechnen Sie etwa mit einer Periode von 3 Monaten zwischen dem Zeitpunkt, in dem Sie das Dossier dem Gericht zusenden und dem Empfang des Urteiles. Das Verfahren kann etwas verlangsamt ablaufen, wenn Sie Ihre Dokumente zwischen dem 15. Juli und dem 15. August einreichen.

Gesamtpreis : CHF 550.- oder 460.- für eine Scheidung und zusätzlich die Gerichtskosten.

Sie können uns jederzeit per Mail kontaktieren (info@divorce.ch) oder wenn nötig, telefonisch (044 884 64 84). Wir werden Ihnen kostenlos weiterhelfen (keine zusätzlichen Kosten oder zusätzliche Anrufgebühren). Personalisierte Unterstützung oder Hilfe ist kostenpflichtig, siehe hier. Die Webseite verhindert, dass Sie auf die Zahlungsseite gelangen, wenn Sie eine Antwort auf den Fragebogen oder einen der obligatorischen Budgetposten auslassen.

BITTE BEACHTEN SIE :

  • Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben, was wichtig ist, ist Ihr Wohnsitz. Falls mindestens ein Ehepartner in der Schweiz wohnt, können Sie unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen.
  • ACHTUNG: Falls Sie Kinder im Ausland haben, so ist ausschliesslich das Gericht am Hauptwohnsitz (dort wo das Kind am meisten lebt und eingeschult ist) kompetent, um über die Scheidungsfolgen betreffend den Kindern zu entscheiden (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht, finanzieller Unterhalt).
  • Die Anträge und die Konvention müssen in der Sprache des zuständigen Gerichts verfasst werden, also auf Deutsch oder Französisch. Ein Antrag auf Deutsch an das genferische Gericht würde demnach als unzulässig gelten und abgelehnt werden. Verfassen Sie daher die Konvention auf unserer Seite auf die vom Gericht verlangte Sprache. Wenn Sie vom Gericht die Vorladung erhalten und Sie die Sprache des zuständigen Gerichts nicht gut verstehen, so können Sie sich an das Gericht wenden und einen Dolmetscher verlangen.
  • Die Dienstleistungen der Seite (Scheidung, Trennung, Auflösung der Partnerschaft, Abänderung des Urteils, Vereinbarung der unverheirateten Eltern) sind auf Verfahren auf gemeinsames Begehren ausgerichtet. Sie sind sich beide einig über das Wesentliche. Unsere Dienstleistung überlässt jedoch das Gericht die Möglichkeit, über den Unterhalt der Kinder zu entscheiden.
  • Unsere Internetseite ermöglicht es Ihnen, die notwendigen Dokumente für eine Scheidung (CHF 550.-) oder eine Trennung (CHF 460.-) zu erstellen. Diese müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und an das zuständige Gericht senden. Dieses Gericht wird Gerichtsgebühren von Ihnen verlangen (sehen Sie dazu mehr auf unserer Seite) und wird Sie auf eine einzige Gerichtsverhandlung vorladen, bei der Sie Ihr Urteil zur Scheidung oder Trennung erhalten werden. Das ganze dauert ungefähr 3 Monate. Alle, die unsere Dienstleistung schon benutzt haben, konnten Ihr Urteil in dieser Dauer und zum vorgegebenen Preis erhalten. Falls irgendwelche Probleme auftreten, können Sie uns eine Email schreiben und wir werden das Problem ohne zusätzliche Kosten beheben. Sie zahlen die 550.- oder 460.- CHF erst dann, wenn Sie sich dafür entscheiden, die Dokumente fertigzustellen.
  • Finden Sie kein gegenseitiges Einvernehmen, so stehen Ihnen über 250 Seiten zur Verfügung auf der Website informieren. Wenn Sie sich vorher informieren unentgeltlich, verstehen Sie die Prinzipien und Lösungen einer Scheidung besser und können nebenbei Anwaltskosten sparen.
  • Eine Scheidung oder eine Trennung sind auf psychologischer und emotionaler Ebene sehr kraftraubend. Aus juristischer Sicht stellt eine solche Scheidung/Trennung jedoch keine grösseren Probleme dar. Alles ist schon im Voraus gut geregelt. Bitte finden Sie hier einige typische Beispiele:
    • Der Herr will unbedingt für eine alleinige Obhut kämpfen? Dies ist in mehr als 95% der Fälle komplett unnötig: die Obhut wird geteilt, wenn sich die Eltern einig sind. Ist dies nicht der Fall, so wird sie der Mutter zugesprochen, vor allem wenn die Kinder noch klein sind und die Mutter – wie dies sehr oft der Fall ist – nicht oder nur Teilzeit arbeitet.
    • Der Herr will den vorgegebenen Unterhalt nicht bezahlen? Er kann den „Besten Anwalt der Stadt“ haben, dies wird trotzdem nicht viel ändern. Der Unterhalt wird wie folgt berechnet: 17 % seines Nettolohns für ein Kind, 27 % für zwei Kinder und 33 % für drei Kinder. Mit einem besseren Anwalt wird er nur die Möglichkeit haben, den Prozentsatz sehr gering zu verändern und gleichzeitig wird er für ein Resultat, welches von Anfang an klar ist, sehr hohe Anwaltskosten bezahlen.
    • Im Falle einer geteilten Obhut ist ein Unterhalt notwendig, falls sich die Löhne der Eltern stark unterscheiden (übertrieben gesagt wäre es nicht gerecht, wenn das Kind bei der Mutter Teigwaren ohne Butter serviert bekommt und beim Vater Kaviar isst) – auch wenn das Kind eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater verbringt.
    • Der Herr verweigert die Teilung der beruflichen Vorsorge? Die Teilung erfolgt ungeachtet der Güterstandsregelung und es bringt hier nichts sich quer zu stellen. Das ist das Gesetz!
    • Die Frau will nicht arbeiten gehen und will einen Unterhalt auf Lebenszeit? Sie ist im Unrecht und muss alles Mögliche tun um finanziell unabhängig zu werden. Im besten Fall erhält sie nur einen zeitlich begrenzten und degressiven Unterhalt. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite.
    • Die Frau wünscht sich eine hohe finanzielle Unterstützung? Sie täuscht sich. Der finanzielle Unterhalt basiert auf dem gewöhnlichen Lebensstandard der konkreten Umstände.
    • Ein Partner will es dem anderen heimzahlen (wegen Untreue, Verlassen der Familienwohnung) ? Nicht relevant: im schweizerischen Recht spielt die Schuld am Ehescheitern keine Rolle und hat keine Konsequenzen auf finanzielle Aspekte einer Scheidung/Trennung.
  • Eine Scheidung (oder Trennung) auf Klage ist psychologisch sehr anstrengend, nervenraubend und es kommen (vor allem) hohe Anwaltskosten auf. Eine Scheidung (oder Trennung) auf Klage dauert länger als ein Jahr. Falls Kinder vorhanden sind, so führen solche Scheidungen (resp. Trennungen) meistens zu unnötigem Leiden und zu einer Verstörtheit der Kinder (manchmal lebenslang). Sie werden in einen Loyalitätskonflikt versetzt, der sie stark prägt, manchmal auf permanente Weise.
Artikel aktualisiert am 12/03/2024