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Indexation der Unterhaltszahlung

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Homosexuelle Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Einführung in die Rentenindexierung

Steigerungen der Lebenshaltungskosten führen nicht automatisch zu einer Anpassung der Rentenhöhe.

Zum Schutz vor Inflation und um sicherzustellen, dass der Wert der Rente unabhängig von Änderungen der Lebenshaltungskosten gleich bleibt, sollte dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen und eine Indexierungsklausel vereinbart werden.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die Indexierung auch im Falle einer Deflation (in diesem Fall werden die Beträge automatisch entsprechend dem Rückgang der Lebenshaltungskosten reduziert: BGE 100 II 245).

Eine Indexierung kann nicht für Renten vorgesehen werden, die in vorläufigen oder einstweiligen Massnahmen festgelegt wurden, eben weil sie nur vorläufig sind und daher nicht über einen langen Zeitraum verteilt werden

Es ist absehbar, dass eine Indexierung nur dann stattfindet, wenn das Einkommen des zahlenden Elternteils der gleichen Entwicklung folgt. Wird diese Vorsorge nicht getroffen, besteht daher die Gefahr, dass die Höhe der Rente mit der Inflation steigt, auch wenn das Einkommen des zahlenden Elternteils nicht oder nicht in gleichem Masse steigt (BGE 126 III 353).

Wenn Sie diese Vorsichtsmaßnahme in Ihren Vertrag aufnehmen möchten, der über die Website abgeschlossen werden soll, geben Sie sie in den “besonderen Bestimmungen” am Ende des Fragebogens an, indem Sie die Wahl (oder die drei Vorschläge) hinzufügen:

  • Die Indexierung gilt nur, wenn die Lebenshaltungskosten steigen, nicht wenn sie sinken (bei Kinderrenten).a
  • Eine Indexierung erfolgt nur in dem Umfang, in dem auch das Einkommen des Zahlungspflichtigen indexiert wurde.
  • Wenn sich das Einkommen des Zahlers nur um weniger als den Anstieg der Lebenshaltungskosten erhöht hat, wird die Indexierung um denselben Betrag begrenzt.

Die Indexierung erfolgt grundsätzlich jährlich gemäß dem Schweizer Verbraucherpreisindex.

Genfer/ -innen können den Genfer Index wählen.


Gesetzgebung zur Rentenindexierung


Bemerkungen

  • Indexierung der Renten für Kinder :

Es ist üblich, insbesondere wenn die Kinder noch jung sind, das Prinzip der Indexierung der Renten vorzusehen, um sicherzustellen, dass der Wert der Renten unabhängig von Änderungen der Lebenshaltungskosten gleich bleibt.

  • Indexierung von Renten bei Trennung (MPUC) :

Im Prinzip wird die Indexierung nicht auf den Ehegattenunterhalt bei einer Trennung (MPUC) angewandt, da die Trennung normalerweise nicht für einen langen Zeitraum gedacht ist (entweder kommen die Eheleute wieder zusammen oder der eine oder der andere reicht nach zwei Jahren effektiver Trennung die einseitige Scheidung ein). Einer Indexierung steht jedoch nichts im Wege.

Artikel aktualisiert am 14/09/2021