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Erziehungsgutschriften

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Wenn ein Elternteil das AHV-Alter erreicht und einen Antrag auf AHV-Leistungen stellt, berechnet die AHV zusätzliche Leistungen für Erziehungsgutschriften, die die Höhe der Leistungen verbessern.

Solange die Eltern verheiratet sind, teilt die AHV jedem Elternteil die Hälfte der Bonifikationen zu.

Lassen sich die Eltern scheiden, muss in der Vereinbarung festgelegt werden, ob die Anrechnungen für die Erziehungsgutschriften 50/50 oder nur dem Vater oder nur der Mutter zugewiesen werden.

Logischerweise sollten sie dem Elternteil zugute kommen, der sich am meisten um das Kind gekümmert hat, und wenn es eine alternierende Obhut gibt, sollten sie 50/50 zugute kommen. Wir verlangen aber keine Erklärung, sondern nur, dass in der Scheidungsvereinbarung festgehalten wird, wie die Erziehungsgutschriften bei Erreichen des AHV-Rentenalters der Eltern aufgeteilt werden sollen.

Das Gericht hat in dieser Frage keinen Ermessensspielraum, aber die Eltern sind frei, sich anders zu entscheiden (BGE 147 III 121).

Die Unterlagen, die Sie mit der Seite erstellen können, sorgt natürlich für diese Frage.

Die Zuweisung von Erziehungsgutschriften erfolgt nicht automatisch, sondern muss von den Eltern bei der Beantragung von AHV-Leistungen beantragt werden.

Für weitere Details siehe hier und hier.

Artikel aktualisiert am 24/04/2022