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Unsere Begleitung | Liste der Dokumente

Ihr Online-Prozess zum Ändern eines Urteils

Mit den Tools auf der Webseite erstellen Sie die Unterlagen, die Sie an das Gericht schicken werden, um Ihre Änderung zu beantragen. Und dies ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 460.-.

Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihre Akte vollständig ist und alle Anträge von uns geprüft wurden. Ein Anwalt / Eine Anwältin wird Ihnen innerhalb von 3 oder 4 Tagen nach der Zahlung eine E-Mail schicken.

Wir stehen Ihnen auch kostenlos zur Verfügung, wenn Sie Hilfe mit dem Fragebogen, den Budgets oder dem Betrieb der Webseite benötigen; entweder telefonisch (0448846484) oder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch).

Seit dem Start der Website im Jahr 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis abgegeben.


Die notwendigen Dokumente zur Änderung eines Scheidungs-, Trennungs- oder Partnerschaftsurteils

Zusätzlich zur Konvention und den Budgets, die Sie über die Website erstellen, müssen Sie Folgendes in Ihre Unterlagen aufnehmen, die Sie an das Gericht schicken:

  • Familienausweis, wenn mindestens einer von ihnen die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, im Original und nicht älter als 6 Monate (Musterbrief zur Beantragung des Ausweises in “Mein Konto “)
  • Wenn beide ausländische Staatsangehörige sind, Kopie der Ausweispapiere und Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, wenn die Änderung das Kind betrifft
  • Beglaubigte Kopie des zu ändernden Urteils mit einer Erklärung, dass das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist
  • Im Falle eines ausländischen Urteils muss es die Apostille tragen (oder von der schweizerischen Botschaft legalisiert werden, wenn der Staat, in dem das Urteil ergangen ist, nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens über die Anerkennung von Entscheidungen durch Apostille ist). Lassen Sie das ausländische Urteil gegebenenfalls in die Sprache des Schweizer Gerichts übersetzen, an das Sie sich wenden.
  • Eine Kopie des Einkommensnachweises beider Elternteile (Jahreslohnbescheinigung + Lohnzettel für die letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des selbständigen Elternteils (oder zumindest ein vorläufiges Budget, wenn die selbständige Tätigkeit sehr jung ist)
  • Kopie des Nachweises über andere Einkünfte (Renten, Zuschüsse, Zulagen, Pensionen usw.)
  • Kopie des letzten Steuerbescheids für beide Elternteile
  • Wenn die Änderung ein Kind betrifft, sollte die Tabelle des gebührenden Unterhalts des Kindes (die im Fragebogen enthalten ist) beigefügt werden.
  • Im Falle einer alternierenden Obhut, Einzelheiten zur Ausübung der alternierenden Obhut (im Fragebogen enthalten)
Artikel aktualisiert am 05/12/2022