Scheidung Lexikon Beihilfe Und Sozialversicherung Img

Einleitung | AHV/IV

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

In der Schweiz basieren die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen auf einem so genannten Drei-Säulen-System:

  • Die AHV/IV ist die erste Säule. Sie bietet den Menschen ein Mindestmass an materieller Sicherheit zur Befriedigung ihrer elementarsten Bedürfnisse.
  • Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Dies sind die Pensionskassen, denen die meisten Arbeitnehmer in der Schweiz notwendigerweise angehören müssen. Ihre Leistungen – kumuliert mit denen der ersten Säule – müssen es ermöglichen, den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand oder bei Invalidität aufrechtzuerhalten.
  • Die dritte Säule ist die private individuelle Altersvorsorge (Sparguthaben oder Versicherung). Diese Bestimmung ist fakultativ, und es ist der mit der Bank oder Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Vertrag, der die auszuzahlenden Leistungen bestimmt.

Die Scheidung betrifft die 1. und 2. Säule.

Die dritte Säule muss nach den Regeln des ehelichen Güterstandes und nicht nach den Regeln der zweiten Säule aufgeteilt werden (5A_339/2015).

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Folgen einer Scheidung auf die 1. und 2. Säule völlig unabhängig vom ehelichen Güterstand sind. Andererseits wird die 3. Säule mit der Auflösung des ehelichen Güterstandes aufgeteilt (siehe mehr zum ehelichen Güterstand). Wenn sich die Ehegatten dem Güterstand der Gütertrennung unterworfen haben, wird die 3. Säule nicht geteilt.

Wenn der/die Rentenempfänger/in das Rentenalter (AHV) erreicht, wird er/sie eine AHV-Rente plus eine BVG-Rente erhalten, die ausreichen sollte, um ein menschenwürdiges Leben zu führen (5A_399/2019).

Auf diese Weise können wir die finanzielle Situation, die Sie im Rentenalter haben werden, besser einschätzen. Wir können also feststellen, ob die eventuell zu zahlende Rente am Tag des Erreichens des AHV-Alters angesichts der Zahlung der AHV-Rente aufhören oder sinken muss.

Artikel aktualisiert am 20/04/2023