Scheidung Lexikon Anderung Des Urteils

Einige klassische Fälle

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Séparation
Auflösung der Partnerschaft
Modification de jugement
Vereinbarung unverheirateter Eltern

Arbeitslosigkeit

Eine Arbeitslosigkeit von weniger als 4 Monaten ist keine dauerhafte Veränderung, die eine Änderung des Trennungs- oder Scheidungsurteils rechtfertigt (5A_154/2019).

Eine einjährige Arbeitslosigkeit, die zu einer Einkommensminderung von 16% (im Vergleich zum Zeitpunkt der Scheidung) führt, stellt eine dauerhafte Veränderung der Verhältnisse dar (5A_217/2009).

Es kann ein hypothetisches Einkommen für eine arbeitslose Person verwendet werden (und die Alimente entsprechend neu berechnet werden: (5A_461/2019).

Auch dann, wenn man das Ende seines Anspruchs erreicht und Sozialleistungen beziehen muss (5A_764/2017).


Neues Kind

Wenn der zahlende Elternteil ein neues Kind hat, ist dies eindeutig eine neue Situation, die berücksichtigt werden muss (5A_769/2009).

Das neue Kind muss nicht schlechter unterhalten werden als das Kind im ersten Bett (bei gleichem Alter müssen die Kinder auf den gleichen Unterhalt durch den Elternteil angewiesen sein, unabhängig davon, ob es sich um ein Kind im ersten oder zweiten Bett handelt, es sei denn, es gibt einen objektiven Rechtfertigungsgrund, wie z. B. eine private Schulausbildung oder eine Behinderung des Kindes). Der Grundsatz der Gleichheit der Kinder muss beachtet werden (5A_111/2017).

Wenn also die Mittel des zahlenden Elternteils im Hinblick auf die Ankunft eines neuen Kindes nicht mehr ausreichen, muss der in der früheren Entscheidung festgesetzte Unterhaltsbetrag für das Kind des ersten Bettes geändert werden. Bei dieser Beurteilung wird das Einkommen der Mutter des neuen Kindes nicht berücksichtigt (BGE 144 III 502).

Schuldet der zahlende Elternteil auch dem früheren Ehegatten Unterhalt, so ist zunächst der Unterhalt des früheren Ehegatten zu streichen und zu prüfen, ob der Kindesunterhalt damit im Rahmen der konkreten finanziellen Möglichkeiten des zahlenden Elternteils bleibt. Beiträge für minderjährige Kinder haben immer Vorrang vor denen für Erwachsene (BGE 144 III 502).


Cohabitation

Siehe das Konzept der qualifizierten Lebensgemeinschaft in den Dateien

Das Gericht gibt einem Antrag auf Abänderung des Urteils grundsätzlich statt und ordnet die Beendigung der Alimentenverpflichtung zugunsten des (Ex-)Ehegatten an, wenn das Zusammenleben des (Ex-)Ehegatten qualifiziert ist und länger als 5 Jahre gedauert hat (5A_902/2020).

Für andere Fälle oder kürzere Zeiträume kann das frühere Urteil dahingehend abgeändert werden, dass die Aussetzung der Alimente für die Dauer des Zusammenlebens angeordnet wird (5A_373/2015).

Zudem kommt es primär auf den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Zusammenleben an und nicht auf die Dauer des Zusammenlebens (5A_964/2018; 5A_403/2016).

Die Existenz oder Nichtexistenz eines Konkubinats, das die Lebenssituation dauerhaft und tiefgreifend verändert, hängt nicht von den finanziellen Mitteln der Konkubinatspartner ab, sondern von ihren gegenseitigen Gefühlen und dem Bestehen einer Schicksalsgemeinschaft. Die Alimentenverpflichtung kann somit unabhängig von einer Verbesserung der finanziellen Situation der unterhaltsberechtigten Partei geändert werden.

Die Entscheidung, ob die Rente ausgesetzt oder aufgehoben wird, muss aus einer Interessenabwägung hervorgehen, zwischen dem Interesse der unterhaltsberechtigten Partei, bei Auflösung des Konkubinats in den Genuss einer Rente zu kommen, und dem Interesse der unterhaltspflichtigen Partei, endgültig von ihrer Unterhaltspflicht befreit zu werden. Die Rente wird grundsätzlich bei qualifiziertem Konkubinat aufgehoben oder wenn aufgrund anderer Faktoren eine ausreichende Stabilität aufgewiesen wird (5A_127/2023 E. 3.2; 5A_902/2020).


Wiederverheiratung

Wenn ein zahlender Elternteil wieder heiratet, bedeutet das nicht unbedingt, dass die Unterhaltszahlungen an die Kinder geändert werden müssen.

Der neue Ehepartner ist sogar verpflichtet, einen größeren Beitrag zum Unterhalt der Familie zu leisten, damit der zahlende Elternteil den Kindesunterhalt zahlen kann (5C_82/2004; 5A_902/2012).

Im Falle der Wiederverheiratung muss der zweite Ehemann der früheren Ehefrau, der die Alimente bezieht, grundsätzlich nicht den vom ersten Ehemann geschuldeten Unterhaltsausfall der früheren Ehefrau ersetzen, es sei denn, er hat sich dazu verpflichtet (BGE 137 III 102).


Inflation / Lebenshaltungskosten

Verbessert sich die Situation des (Ex-)Ehegatten/zahlenden Elternteils in einer Weise, die zum Zeitpunkt des Urteils nicht vorhersehbar war, kann der andere eine Abänderung des Urteils beantragen und eine Anpassung des Unterhalts im Verhältnis zum Anstieg der Lebenshaltungskosten erwirken.

Dies ist der Grundsatz von Art. 129 Abs. 2 CC.

Wenn Sie jedoch bereits zum Zeitpunkt des Urteils vorgesehen hatten, dass die Alimente an die Lebenshaltungskosten angepasst wird, können Sie danach keine weiteren Erhöhungen mehr erwirken, selbst wenn sich die finanzielle Situation des (ehemaligen) Ehegatten/zahlenden Elternteils deutlich verbessert.

Artikel aktualisiert am 16/10/2024