Scheidungsberatung mit Rechtsexperten

Per Telefon oder Video auf Deutsch, Englisch, Französisch
Mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Schweiz
Absolute Diskretion und Vertraulichkeit
Ab CHF 75.- pro persönlicher Rechtsberatung

 

Massgeschneiderte Rechtsberatung
Erhalten Sie professionelle Beratung zu Ihrer individuellen Situation und stellen Sie alle Ihre Fragen.

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Meinung unserer Kundschaft

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Unsere Experten/innen stehen Ihnen für eine individuelle oder dringende Rechtsberatung zur Verfügung. Die Beratung eignet sich sowohl für Einzelpersonen als auch für Paare.

Sie können Datum, Uhrzeit, Dauer (15, 30, 45, 60 Minuten) und Sprache (Deutsch, Englisch, Französisch) nach Belieben auswählen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Situation zu beschreiben und Ihre Fragen aufzulisten, damit wir uns bestmöglich vorbereiten können.

Sobald Ihre Zahlung (TWINT, Kreditkarte, Debitkarte) eingegangen ist, erhalten Sie umgehend eine Bestätigung.


Vereinbaren Sie einen Telefontermin mit einem unseren Experten/-innen, der Sie an einem Datum und einer Uhrzeit Ihrer Wahl anruft, um Ihnen die benötigten Antworten und Unterstützung zu gewähren.

Direkt mit einem unseren Spezialisten über Ihre persönliche Situation sprechen.

Telefontermin in mehr als 5 Tagen
(Tarife in CHF):

75.- für 15 Minuten
120.- für 30 Minuten
180.- für 45 Minuten
230.- für 60 Minuten

Sofortige Rechtsberatung, wenn Sie schnell Hilfe von einem unseren Spezialisten benötigen.

Telefontermin innert 5 Tagen
(Tarife in CHF):

112.- für 15 Minuten
180.- für 30 Minuten
250.- für 45 Minuten
320.- für 60 Minuten

Der Betrag wird nicht angepasst, wenn der Anruf weniger als die gebuchte Minutenanzahl dauert.

Sie haben eine Frage zu Ihrer persönlichen Situation und sind sich nicht sicher, wie Sie am besten vorgehen sollen: Wir sind für Sie da!
Es lohnt sich, uns zu konsultieren, denn wir wissen, worauf es ankommt, und können Sie beraten, welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

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In der Scheidungsvereinbarung werden BVG, Unterhalt sowie Obhut und Besuchsrecht klar festgelegt. Dafür ist kein Anwalt erforderlich.

Haben Sie Fragen zur Scheidungsvereinbarung?

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Die Trennungsvereinbarung regelt alle wichtigen Punkte für die Zeit nach der Trennung; dafür ist kein Anwalt notwendig.

Haben Sie Fragen zur Trennungsvereinbarung?

Falls die Partner keine Einigung über die Folgen der Trennung erzielen, ist ein Eheschutzbegehren nötig. Ein Anwalt ist dafür nicht erforderlich.

Haben Sie Fragen zum Eheschutzbegehren?

Scheidung Lexikon Kinder

Streitigkeiten bezüglich Sorge- und Besuchsrecht sind üblich, da Eltern oft nicht einig werden oder ein Elternteil die Vereinbarung nicht respektiert.

Haben Sie Fragen zum Sorge- und Besuchsrecht?

Scheidung Lexikon Alimente Werden Nicht Bezahlt

Bei gemeinsamen Kindern richtet sich der Kinderunterhalt (Alimente) nach zwei Komponenten seit 2017: Bar- und Betreuungsunterhalt. Der Betrag wird vom Gericht, einer Fachstelle oder einer Fachperson berechnet.

Haben Sie Fragen zur Berechnung der Alimente?

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Unter den drei Güterständen stellt die Gütertrennung sicher, dass kein gemeinsames eheliches Vermögen existiert. Jeder Partner behält die volle Kontrolle über sein eigenes Vermögen.

Haben Sie Fragen zur Gütertrennung?

Eine Scheidung ist kein alltägliches Ereignis, und angesichts der vielen Fragen ist es oft eine Herausforderung, den richtigen Ausgangspunkt zu finden. Welche Konsequenzen hat eine Scheidung? Wie geht man mit der Situation in Bezug auf die Kinder um? Wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Was geschieht mit der Liegenschaft, das wir zusammen gekauft haben? Wie steht es um die BVG?
Um für Klarheit zu zorgen, ist es entscheidend, sich objektiv von Fachleuten beraten zu lassen – und das, ohne dabei in eine finanzielle Schieflage durch hohe Anwaltskosten zu geraten.

Wenn man sich als Liebespaar trennt, bleibt man als Eltern verbunden – denn Eltern bleibt man für immer. Es geht also nicht darum, den anderen Elternteil aus dem Leben zu streichen, sondern die Familie neu zu gestalten. Wichtig ist, miteinander zu sprechen, ruhig zu bleiben und gemeinsam gute Lösungen für die Kinder zu finden.

 

Das gelingt besser, wenn beide versuchen, Konflikte zu vermeiden und zusammenzuarbeiten. Dabei hilft es, die eigenen Wünsche von den Bedürfnissen der Kinder zu trennen. Für Eltern bedeutet das auch, manchmal die eigenen Bedürfnisse zurückzustellen – zum Wohl der Kinder.

In der Schweiz gibt es keine Verpflichtung, einen Anwalt zu haben, um sich trennen oder scheiden zu lassen.
Sie können eine Trennung oder Scheidung einvernehmlich, d. h. mit Zustimmung beider Parteien, vornehmen.

 

Eine Trennung wird vollzogen, sobald beide Partner eine gemeinsame Trennungsvereinbarung unterschrieben haben – ein Gericht ist dafür nicht erforderlich. Im Gegensatz dazu muss eine Scheidung immer durch ein Gericht erfolgen. Sie kann jedoch, wenn beide Parteien zustimmen, auch ohne Anwalt durchgeführt werden.

Gemeinsame Regeln für Trennung und Scheidung
Für alles, was die Kinder betrifft (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht, Alimente usw.), gelten bei Trennung oder Scheidung die gleichen Regeln.
Die Aufteilung des ehelichen Wohnsitzes erfolgt nach den gleichen Grundsätzen bei einer Trennung oder Scheidung.

Wichtige Unterschiede zwischen Scheidung und Trennung
In einer Trennung, die Ehegatten bleiben verheiratet (daher gegenseitige Verpflichtung, sich gegenseitig zu helfen, insbesondere in finanziellen Angelegenheiten, wenn einer stirbt, erbt der andere, kein Vorsorgeausgleich, keine Möglichkeit der Wiederheirat).
Im Falle einer Scheidung ist dies das Ende der Ehe: d. h. kein Erbe mehr vom «überlebenden Ehepartner», Splitting der BVG, Aufteilung der Erziehungsgutschriften (wenn gemeinsame Kinder vorhanden waren), Möglichkeit der Wiederverheiratung.

Das Wohl der Kinder steht für Behörden und Gerichte immer an erster Stelle, denn Kinder sollen gut geschützt und begleitet werden.​ Wenn es Eltern gelingt, ebenfalls die Bedürfnisse ihres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und persönliche Streitigkeiten Schritt für Schritt zurückzunehmen, finden sie meist gemeinsam Lösungen, mit denen alle leben können.​

 

Kinder haben auch nach einer Trennung oder Scheidung das Recht, beide Eltern regelmässig zu sehen und eine enge Beziehung zu ihnen zu behalten.​
Zugleich haben sie im Trennungs- und Scheidungsverfahren eigene Rechte: Je nach Alter und Entwicklung werden sie angehört, und ihre Wünsche werden – soweit möglich – ernst genommen und berücksichtigt.​

Einseitige Scheidung: ein Verfahren, das sich über mehrere Jahre hinziehen kann.
Es gibt keine wirklichen Vorteile einer einseitigen Scheidung, da sie in der Regel in einem sogenannten «Streitverfahren» durchgeführt wird. Das bedeutet, dass die Verfahren langwierig sind und sich über mehrere Jahre hinziehen können, bevor ein Scheidungsurteil ergeht.

 

Einvernehmliche Scheidung: Innerhalb von 3 bis 4 Monaten ist die Scheidung vollzogen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann man, je nachdem, wann die Gerichtsgebühren gezahlt werden, wann die Verhandlung stattfindet und wann das Urteil verkündet wird, mit 3 bis 4 Monaten rechnen, bis die Scheidung endlich vollzogen ist.
Die Erfahrung zeigt uns, dass konfliktreiche Scheidungen nur dazu führen, dass die Kinder traumatisiert werden.

Mit einem Anwalt oder einer Anwältin
Zwischen CHF 3’000.- und CHF 10’000.- Anwaltskosten pro Person (der Betrag ist zu verdoppeln, wenn jeder einen eigenen Anwalt hat).

 

Mit Onlinescheidung.ch
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung belaufen sich auf CHF 550.- für das Paar oder CHF 780.- mit minderjährigen Kindern (+ Gerichtsgebühren).