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Verantwortung des Rechtsanwalts


Erfüllt der Anwalt/die Anwältin seine/ihre Pflichten nicht ordnungsgemäss, kann er/sie zivilrechtlich haftbar gemacht werden (z. B. bei fehlerhafter Abfassung eines Nachtrags zu einer Scheidungsvereinbarung: 4A_350/2019); dies kann darüber hinaus zu disziplinarischen Sanktionen gegen den Anwalt/die Anwältin führen (z. B. vorübergehendes Berufsverbot, vgl. 2C_640/2020).

Die Voraussetzungen für die Haftung des Anwalts oder der Anwältin sind relativ streng (siehe beispielsweise 4A_561/2023 oder 4A_350/2019, wo die Haftung des Anwalts/der Anwältin nicht anerkannt wurde).

Artikel aktualisiert am 22/01/2026
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