Methode und Preise


1. Eröffnen Sie ein Konto (gratis) indem Sie auf «mein Dossier erstellen» klicken und die Fragen im Fragebogen beantworten

Um die Fragen des Fragebogens bezüglich der Pensionskasse zu beantworten, brauchen Sie beide die Bescheinigungen, welche Ihnen die Pensionskasse mit dem Betrag der während der Ehe angesammelten Vorsorgeguthaben sendet. Sie finden den Musterbrief, welchen Sie an die Pensionskasse senden müssen, auf ihrem Konto.


2. Gleichzeitig beantragen Sie den Familienausweis

Die Gerichte verlangen die Vorlage der Original-Familienausweises, die nicht älter als 6 Monate sein darf.

Falls beide Ehegatten Schweizer sind, muss nur ein Ehegatte den Familienausweis beantragen. Ansonsten erhalten Sie zweimal den gleichen.

Sie können den Familienausweis auch im Internet auf der Website des Zivilstandsamtes Ihrer Heimatgemeinde (wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen) oder des Zivilstandsamtes Ihres Wohnsitzes (wenn Sie beide die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen) erhalten.

Siehe auch: Zivilstandsdokumente bestellen

Wenn Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit haben UND beide sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben UND seit 2004 keine Ereignisse (Geburten, Eheschliessungen, Todesfälle) in der Schweiz bekannt gegeben wurden, gibt es keine Familienbescheinigung und Sie sollten daher auch keine beantragen. Sie müssen dann eine Kopie Ihrer Reisepässe und C-Aufenthaltsbewilligungen vorlegen.


3. Zusätzliche notwendige Dokumente

  • Kopie der letzten Lohnbescheinigungen und Steuererklärungen
  • Falls ein Ehegatte selbstständig ist: Kopie der letzten Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Bescheinigungen von eventuellen Arbeitslosen- und Invaliditätsentschädigungen
  • Kopie des Mietvertrags / der Mietverträge
  • Kopie der Krankenkassenprämien

(Zeitaufwand: etwa 1 Stunde)

Wenn Sie die BVG-Bescheinigungen erhalten, beantworten Sie bitte die Fragen zum angesparten Betrag im Fragebogen.


4. Beantworten Sie den Rest des Fragebogens und gehen Sie zur sicheren Bezahlseite

Falls Sie eine Banküberweisung machen, senden Sie uns bitte per E-mail eine Kopie der Zahlungsbestätigung mit Ihrer Bestellnummer, welche Ihnen die Website zuordnet. Wir werden Ihnen dann Zugriff auf Ihre Dokumente verschaffen.

Falls Sie per PayPal, Postfinance oder Kreditkarte bezahlen, wird Ihnen die Seite automatisch Zugriff auf Ihre Dokumente und eine Wegleitung verschaffen, die Sie direkt auf Ihrem Konto herunterladen können.


5. Warten Sie auf Kommentare von unseren Anwälten/-innen

Das dauert 5 Tage. Sie erhalten die Kommentare per E-Mail. Anschliessend können Sie Ihre Antworten auf den Fragebogen oder die Budgets entsprechend den Kommentaren unserer Anwälte/-innen ändern. Ohne zusätzliche Kosten.


6. Drucken Sie Ihre Unterlagen aus, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie an das Gericht

Folgen Sie die Wegleitung, welche Sie nach der Zahlung neben dem Scheidungsbegehren und der Scheidungsvereinbarung herunterladen können. Das Gericht wird Sie 15 Tage nach dem Zusenden des Dossiers auffordern, die Gerichtsgebühren zu zahlen.


7. Bezahlen Sie dem Gericht die verlangten Gerichtsgebühren

Sie werden vom Gericht eine Vorladung für eine einzelne Gerichtsverhandlung erhalten, welche etwa 6 Wochen später festgelegt wird.


8. Gehen Sie zur Gerichtsverhandlung (die etwa 30 Minuten dauert)

Der Richter oder die Richterin wird Ihre Vereinbarung prüfen und sich vergewissern, dass sie vollständig ist (besonders die BVG-Bescheinigungen) und dass Sie die Tragweite Ihrer Vereinbarung verstanden haben. Ausserdem wird er oder sie sich vergewissern, dass beide Ehegatten der Vereinbarung frei zugestimmt haben. Falls keine offensichtliche Unbilligkeit oder Ungerechtigkeit besteht, kann das Gericht grundsätzlich weder die Höhe der Unterhaltsbeiträge für den (ehemaligen) Ehepartner noch die Vereinbarung, keinen Unterhalt für den (ehemaligen) Ehepartner zu zahlen, anfechten. Dem Richter oder der Richterin steht es jedoch völlig frei, Ihre Vereinbarung in Bezug auf die Kinder oder den Ausgleich (oder Nicht-Ausgleich) der Vorsorgeguthaben zu bestätigen oder nicht.

Sie erhalten Ihr Scheidungsurteil innerhalb weniger Wochen nach der Gerichtsverhandlung.


Wichtige Informationen zum Verfahren

Bitte rechnen Sie etwa mit einer Periode von 3 Monaten zwischen dem Zeitpunkt, in dem Sie das Dossier dem Gericht zusenden und dem Empfang des Urteiles. Das Verfahren kann etwas verlangsamt ablaufen, wenn Sie Ihr Dossier zwischen dem 15. Juli und dem 15. August einreichen.

Gesamtpreis für beide:

  • Scheidung ohne minderjähriges Kind:                  CHF 550.-
  • Scheidung mit minderjährigem(n) Kind(ern):   CHF 780.-
  • Addendum über Immobilien (optional):               CHF 350.-
  • Weitere Dienstleistungen:                                          CHF 460.-

+ zusätzlich die Gerichtskosten.

Wir geben auch persönliche Beratung zu geringen Kosten.

Sie können uns jederzeit per E-Mail kontaktieren (info@onlinescheidung.ch) oder wenn nötig, telefonisch (043 508 29 84). Wir werden Ihnen kostenlos weiterhelfen (keine zusätzlichen Kosten oder zusätzliche Anrufgebühren). Persönliche Beratung oder Unterstützung ist kostenpflichtig, siehe hier. Die Webseite verhindert, dass Sie auf die Zahlungsseite gelangen, wenn Sie eine Antwort auf den Fragebogen oder einen der obligatorischen Budgetposten auslassen.

BITTE BEACHTEN SIE :

  • Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben oder wo die Ehe stattgefunden hat. Was wichtig ist, ist Ihr Wohnsitz. Falls mindestens ein Ehepartner in der Schweiz wohnt, können Sie die Dienstleistungen der Website nutzen.
  • ACHTUNG: Falls Sie Kinder im Ausland haben, so ist ausschliesslich das Gericht am Hauptwohnsitz (dort, wo die Kinder am meisten leben und eingeschult sind) zuständig, um über die Scheidungsfolgen betreffend den Kindern zu entscheiden (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge).
  • Das Begehren und die Vereinbarung müssen in der Sprache des zuständigen Gerichts verfasst werden, also auf Deutsch oder Französisch. Ein Antrag auf Französisch an das Zürcher Gericht würde demnach als unzulässig gelten und abgelehnt werden. Verfassen Sie daher die Vereinbarung auf unserer Website auf die vom Gericht verlangte Sprache. Wenn Sie vom Gericht die Vorladung erhalten und Sie die Sprache des zuständigen Gerichts nicht gut verstehen, so können Sie sich an das Gericht wenden und einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin verlangen.
  • Die Dienstleistungen der Website (Scheidung, Trennung, Auflösung der Partnerschaft, Änderung eines Urteils, Vereinbarung unverheirateter Eltern) sind auf Verfahren auf gegenseitiges Einvernehmen ausgerichtet. Sie sind sich beide einig über das Wesentliche. Unsere Dienstleistungen überlassen jedoch das Gericht die Möglichkeit, über die Unterhaltsbeiträge der Kinder zu entscheiden.
  • Alle Personen, die die Website genutzt haben, haben ihr Urteil rechtzeitig und zu den angegebenen Preisen erhalten. Bei Problemen senden Sie einfach eine E-Mail an die Website, die das Problem ohne zusätzliche Kosten beheben wird. Sie zahlen erst, wenn Sie sich entscheiden, die Unterlagen und die Wegleitung zu erstellen.
  • Wenn Sie sich nicht einigen und selbst keine Lösung finden können, stehen Ihnen auf der Website mehr als 300 Seiten mit kostenlosen Informationen zur Verfügung. Durch die kostenlose Vorabinformation verstehen Sie die Grundsätze und Lösungen besser und sparen sich externe Honorare.
  • Eine Scheidung oder Trennung kann psychisch und emotional sehr belastend sein. Aus rechtlicher Sicht ist eine Scheidung oder Trennung jedoch in den meisten Fällen kein besonderes Problem und alles ist bereits im Voraus geregelt, wie nach einem festen Schema. Typische Beispiele:
    • Herr Muster will unbedingt für eine alleinige Obhut kämpfen? Dies ist in mehr als 95 % der Fälle komplett unnötig: die Obhut wird geteilt, wenn sich die Eltern einig sind. Ist dies nicht der Fall, so wird sie der Mutter zugesprochen, vor allem wenn die Kinder noch klein sind und die Mutter — wie dies sehr oft der Fall ist — nicht oder nur Teilzeit arbeitet.
    • Herr Vogel will die vorgegebenen Unterhaltsbeiträge nicht bezahlen? Er kann den «Besten Anwalt der Stadt» haben, dies wird trotzdem nicht viel ändern. Er wird es schaffen, diese ungeschriebenen Normen um ein paar lächerliche Prozent zu ändern, und er wird auf beiden Seiten erhebliche Anwaltskosten verursacht haben, für ein Ergebnis, das von vornherein feststeht.
    • Im Falle einer alternierenden Obhut sind Unterhaltsbeiträge notwendig, falls sich die Löhne der Eltern stark unterscheiden (übertrieben gesagt wäre es nicht gerecht — auch wenn das Kind eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater verbringt — wenn das Kind bei der Mutter Nudeln ohne Sosse serviert bekommt und beim Vater Kaviar isst).
    • Herr Fritz verweigert den Vorsorgeausgleich? Der Vorsorgeausgleich erfolgt ungeachtet der Güterstandsregelung und es bringt hier nichts sich quer zu stellen.
    • Frau Schmidt will nicht arbeiten gehen und will eine lebenslange Rente? Sie ist im Unrecht und muss alles Mögliche tun, um finanziell unabhängig zu werden. In den meisten Fällen erhält sie nur eine zeitlich begrenzte und degressive Rente. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Website.
    • Frau Müller wünscht sich eine hohe finanzielle Unterstützung? Sie täuscht sich. Sie irrt sich und erhält nur das, was unter den konkreten Umständen üblich ist.
    • Ein Ehegatte will es dem anderen heimzahlen (wegen Untreue, Verlassen der Familienwohnung usw.) ? Nicht relevant: im schweizerischen Recht spielt die Schuld am Ehescheitern keine Rolle und hat keine Konsequenzen auf finanzielle Aspekte einer Scheidung/Trennung.
  • Ein «strittiges» Verfahren ist psychologisch sehr anstrengend, nervenraubend und es kommen (vor allem) hohe Anwaltskosten auf. Ein «strittges» Verfahren dauert länger als ein Jahr. Falls Kinder vorhanden sind, so führen solche «strittge» Verfahren meistens zu unnötigem Leiden und zu einer Verstörtheit der Kinder (manchmal lebenslang). Sie werden in einen Loyalitätskonflikt versetzt, der sie stark prägt, manchmal auf permanente Weise!
Artikel aktualisiert am 30/05/2025