Einleitung | Vereinbarung unverheirateter Eltern
Wichtigste Grundsätze der Vereinbarung unverheirateter Eltern
Die Website onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, eine Vereinbarung zu erstellen, die die Beziehung zwischen dem gemeinsamen Kind (oder den Kindern) und jedem Elternteil regelt und klärt.
Anschliessend legen Sie die Vereinbarung und das Dossier der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vor, das Ihre Bestimmungen genehmigt oder sie entsprechend den Elementen ändern wird, die bei der Gerichtsverhandlung entweder von einem Elternteil oder vom Gericht erörtert wurden.
Das Gericht ist niemals an die Bestimmungen der Eltern gebunden.
Das Gericht ist immer frei zu entscheiden, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Es darf daher keinen Aspekt der Vereinbarung annehmen oder genehmigen, der nicht dem Wohl des Kindes entspricht (z. B. die Verweigerung der alternierenden Obhut, das für ein Kind mit langen Fahrten verbunden ist, weil es nicht im Wohl des Kindes liegt, regelmässig stundenlang zu reisen).
Wenn die KESB ihre Entscheidung trifft, genehmigt sie die vorgeschlagene Vereinbarung oder präzisiert bzw. ändert deren Bedingungen. Damit ist ein Urteil gefällt.
Das Urteil hindert keinen Elternteil daran, punktuell andere Vorkehrungen zu treffen. Wenn sich die Eltern jedoch in bestimmten Fragen bezüglich des Kindes nicht einigen können, gilt das Urteil, und jeder Elternteil kann die konforme Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung verlangen.
Die Tools auf der Website ermöglichen es Ihnen, Ihre Vereinbarung und Ihr Dossier zu erstellen, das dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.