Einleitung | Vereinbarung Unverheirateter Eltern
Die wichtigsten Grundsätze der Vereinbarung unverheirateter Eltern
Die Website www.onlinescheidung.ch ermöglicht es Ihnen, eine Vereinbarung zu erstellen, die die Beziehung zwischen dem gemeinsamen Kind (oder den Kindern) und jedem Elternteil regelt und klärt.
Anschließend legen Sie die Konvention und die Akte dem Kindes – und Erwachsenenschutzgericht vor, das Ihre Vereinbarungen ratifiziert oder sie entsprechend den Elementen ändern wird, die bei der Anhörung entweder von einem Elternteil oder vom Gericht erörtert wurden.
Das Gericht ist niemals an die Zustimmung der Eltern gebunden.
Es ist immer frei zu entscheiden, was dem Wohl des Kindes am besten dient. Es darf daher keinen Aspekt des Übereinkommens annehmen oder ratifizieren, der nicht dem Wohl des Kindes entspricht (z.B. die Verweigerung der abwechselnden Obhut, das für ein Kind mit langen Fahrten verbunden ist, weil es nicht im Interesse des Kindes liegt, regelmäßig stundenlang zu reisen).
Wenn das Gericht seine Entscheidung trifft, ratifiziert es das vorgeschlagene Übereinkommen oder klärt bzw. ändert seine Bedingungen. Auf diese Weise wird ein Urteil gefällt.
Die Entscheidung schließt nicht aus, dass jeder Elternteil von Zeit zu Zeit andere Vorkehrungen treffen kann, aber wenn die Eltern in einer bestimmten das Kind betreffenden Frage uneins sind, findet die Entscheidung Anwendung, und jeder Elternteil kann verlangen, dass das, was in der Entscheidung entschieden wurde, in Übereinstimmung mit der Entscheidung vollstreckt wird.
Die Tools auf der Website ermöglichen es Ihnen, Ihre Konvention und Ihre Akte zu erstellen, die dem Gericht zur Ratifizierung vorgelegt werden müssen.