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Unsere Begleitung | Liste der Dokumente


Ihr Online-Trennungsprozess

Mit den Tools auf der Website erstellen Sie das Dossier, das an das Gericht geschickt werden soll, um sich in gegenseitigem Einvernehmen zu trennen, ohne einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 460.-.

Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihr Dossier vollständig ist. Alle Angaben werden von einem Anwalt oder einer Anwältin geprüft. Sie erhalten innert etwa 5 Werktagen nach der Zahlung eine E-Mail mit der Überprüfung und Beratung des Anwalts.

Wir stehen Ihnen auch kostenlos zur Verfügung, wenn Sie Hilfe mit dem Fragebogen, den Budgets oder die Nutzung der Website benötigen; entweder telefonisch (043 508 29 84) oder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch).

Seit der Gründung der Website im Jahr 2007 haben alle Nutzernde ihr Urteil innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis erhalten.


Die für die Trennung notwendigen Dokumente

Zusätzlich zur Vereinbarung und den Budgets, die Sie über die Website erstellen, müssen Sie Folgendes in Ihr Dossier aufnehmen, die Sie an das Gericht schicken:

  • Familienausweis, wenn mindestens einer von ihnen Schweizer Staatsbürger ist, im Original und nicht älter als 6 Monate (Musterbrief in Ihrem Konto)
  • Wenn beide ausländischer Staatsangehörigkeit sind, sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunde (Ehe, Scheidung, Geburt, Tod) in der Schweiz eingetragen wurde:
    • Kopie der Ausweispapiere und Kopie der Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung (bei Wohnsitz in der Schweiz)
    • Kopie der Heiratsurkunde
  • Einkommensnachweise für beide (Jahreslohnbescheinigungen + Lohnzettel für die letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Selbständigen (oder zumindest ein vorläufiges Budget, wenn die selbständige Tätigkeit erst vor kurzem aufgenommen wurde)
  • Kopie der Nachweise über andere Einkünfte (Renten, Zuschüsse, Zulagen, Unterhalt usw.)
  • Kopie der Miete(n) oder der pro Jahr gezahlten Hypothekenzinsen, falls Eigentümer
  • Kopie der Quittungen für Krankenversicherungsprämien
  • Kopie des letzten Steuerveranlagung
  • Wenn es ein oder mehrere gemeinsame Kinder gibt,
    • Wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, Kopie der Geburtsurkunden (wenn der eine oder der andere Schweizer Bürger ist, werden die Kinder auf dem Familienausweis aufgeführt)
    • Tabelle des gebührenden Unterhalts, eine pro Kind (im Fragebogen enthalten)
    • Im Falle einer alternierenden Obhut, Einzelheiten zur Ausübung der alternierenden Obhut (im Fragebogen enthalten)
Artikel aktualisiert am 18/07/2025
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