Scheidung Unser Angebot Online Trennung Img

Unsere Begleitung | Liste der Dokumente

Ihr Online-Trennungsprozess

Mit den Tools auf der Website erstellen Sie die Unterlagen, die an das Gericht geschickt werden sollen, um sich in gegenseitigem Einvernehmen zu trennen, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 460.-.

Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihre Akte vollständig ist und alle Angaben von einem Anwalt geprüft werden. Sie erhalten innerhalb von 3 oder 4 Tagen nach der Zahlung eine E-Mail mit der Überprüfung und Beratung des Anwalts.

Wir stehen Ihnen auch kostenlos zur Verfügung, wenn Sie Hilfe mit dem Fragebogen, den Budgets oder die Nutzung der Webseite benötigen; entweder telefonisch (0448846484) oder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch).

Seit dem Start der Webseite im Jahr 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis erhalten.


Die für die Trennung notwendigen Dokumente

Zusätzlich zur Konvention und den Budgets, die Sie über die Webseite erstellen, müssen Sie Folgendes in Ihre Unterlagen aufnehmen, die Sie an das Gericht schicken:

  • Familienbescheinigung, wenn mindestens einer von ihnen Schweizer Staatsbürger ist, im Original und nicht älter als 6 Monate (Standardbrief in “Mein Konto” zur Beantragung der Bescheinigung)
  • Wenn beide ausländische Staatsangehörige sind,
    • Kopie von Ausweisdokumenten
    • Kopie der Heiratsurkunde
  • Einkommensnachweis für beide (Jahreslohnbescheinigung + Lohnzettel für die letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für den Selbständigen (oder zumindest ein vorläufiges Budget, wenn die selbständige Tätigkeit sehr jung ist)
  • Kopie des Nachweises über andere Einkünfte (Renten, Zuschüsse, Zulagen, Pensionen usw.)
  • Kopie der Miete(n) oder der pro Jahr gezahlten Hypothekenzinsen, falls Eigentümer
  • Kopie der Quittungen für Krankenversicherungsprämien
  • Kopie des letzten Steuerbescheids
  • Wenn es ein oder mehrere gemeinsame Kinder gibt,
    • Wenn beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, Kopie der Geburtsurkunden (wenn der eine oder der andere Schweizer Bürger ist, werden die Kinder auf dem Familienzertifikat aufgeführt)
    • Die Tabelle des gebührenden Unterhaltes, eine pro Kind (im Fragebogen enthalten)
    • Im Falle einer alternierenden Obhut, Einzelheiten zur Ausübung der alternierenden Obhut (im Fragebogen enthalten)
Artikel aktualisiert am 05/12/2022