Wie lange dauert ein Trennungsprozess?
Wie lange dauert es, bis das Dossier über die Website erstellt ist?
45 Minuten für die Vorbereitung des Dossiers über die Webseite.
Wie lange dauert es, das Urteil zu erhalten?
Ungefähr 2-3 Monate bis das Urteil zugestellt wird.
Wie funktioniert das?
Beantragen Sie zunächst den Familienausweis, der im Original den Unterlagen beizufügen ist, die Sie über die Website erstellen und an das Gericht senden. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Musterbriefe zur Beantragung der Familienausweis finden Sie unter Ihrem Konto.
Es gibt kein Familienausweis zu beantragen, wenn Sie beide ausländischer Staatsangehörige sind, sich seit 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunden (Ehe, Geburt, Tod usw.) registriert wurden.
Anschliessend füllen Sie den Fragebogen aus. Der Fragebogen endet mit den Budgets vor und nach der Trennung, die Sie ausfüllen müssen. Die Budgets werden von den Gerichten verlangt. Sie dienen dazu, sich zumindest einen ungefähren Überblick über die finanzielle Situation vor und nach der Trennung zu verschaffen, damit das Gericht (1) die finanzielle Situation vor und nach der Trennung vergleichen und (2) Ihre Trennungsvereinbarung genehmigen (oder ändern oder ablehnen) kann.
Sie zahlen erst, wenn das Dossier vollständig ist.
Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie unentgeltliche Rechtpflege beantragen und erhalten. Wenn Ihnen diese gewährt wird, übernimmt der Kanton die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren) und stellt Ihnen bei Bedarf einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite.
Wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benötigen und lieber mit der Website fortfahren möchten, beantragen Sie die unentgeltliche Rechtspflege nur für die Gerichtsgebühren, und wir berechnen Ihnen die CHF 460.- nicht, bzw. erstatten Ihnen diese, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.
Wenn Sie den Fragebogen und die Budgets ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben überprüfen (richtige Schreibweise der Vor- und Nachnamen mit grossem Anfangsbuchstaben, Orte mit grossem Anfangsbuchstaben, Daten usw.).
Klicken Sie anschliessend auf «Zur Zahlung», um zur sicheren Webseite zu gelangen, auf der Sie mit Kreditkarte, PayPal, PostFinance, Twint oder per Banküberweisung bezahlen können (wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, müssen wir die Zahlung erhalten haben, bevor wir Ihnen den Zugang zu Ihren Unterlagen freischalten können, die Sie dann unter Ihrem Konto herunterladen können).
- Um den Vorgang zu beschleunigen, können Sie uns den Zahlungsbestättigung an info@onlinescheidung.ch senden. In diesem Fall warten wir nicht auf den Zahlungseingang, um Ihnen den Zugang zu Ihren Unterlagen freizuschalten.
- Wenn Sie mit Kreditkarte, PayPal, PostFinance oder Twint bezahlen, verlassen Sie die Website und kehren innerhalb einer Sekunde wieder zurück. Sie finden Ihre Unterlagen dann unter Ihrem Konto zum Herunterladen.
Ein Anwalt oder eine Anwältin überprüft alle bezahlten Vereinbarungen und Sie erhalten innerhalb von etwa 5 Werktagen eine E-Mail mit unseren eventuellen Anmerkungen oder eine E-Mail, die Ihnen bestätigt, dass wir keine Anmerkungen zu Ihren Unterlagen haben. Warten Sie also unsere E-Mail ab, bevor Sie die Unterlagen an das Gericht senden.
Nach Eingang der Unterlagen fordert das Gericht Sie zur Zahlung der Gerichtsgebühren auf, d. h. der vom Kanton erhobenen Gebühren für die Bearbeitung Ihres Falles durch das Gericht.
Nach Zahlung der Gerichtsgebühren erhalten Sie eine Vorladung zu einer einzigen Verhandlung. Sie erscheinen dort (in Abwesenheit einer der beiden Parteien wird keine Entscheidung getroffen), präzisieren einen Punkt, der Ihnen in der Zwischenzeit eingefallen ist, und beantworten die Fragen des Gerichts.
Die Gerichtsverhandlung dauert maximal 30 Minuten.
Anschliessend erhalten Sie das Urteil per Post. Es wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn keiner der beiden nach Erhalt des Urteils Berufung oder Beschwerde einlegt.
Je nach Terminkalender des Gerichts erhalten Sie Ihr Urteil daher innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Einreichung der Unterlagen beim Gericht.
Sie können uns jederzeit kontaktieren, per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder Telefon (043 508 29 84), und wir unterstützen Sie kostenlos bei allen Fragen zur Funktionalitäten der Website. Für eine individuelle Beratung und Betreuung stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung.