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Einleitung | Trennung


Trennungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen

Auf der Webseite onlinescheidung.ch können Sie können Sie das Dossier erstellen, das Sie dem Gericht vorlegen müssen, um sich im gegenseitigen Einvernehmen zu einem Festpreis von CHF 460.- trennen.

Rechtlich gesehen spricht man nicht von «Trennung», sondern von «Eheschutzmassnahmen».

Wenn Sie mit einer Trennung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Trennung sind auf der Webseite ausführlich beschrieben (siehe hier).

Die Trennung wird leichter erreicht, wenn der Antrag in gegenseitigem Einvernehmen gestellt wird.

Das zuständige Gericht ist das Zivilgericht des schweizerischen Wohnsitzes einer der beiden Parteien.

Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit die Personen haben, die sich trennen möchten, oder wo die Ehe geschlossen wurde. Für die Zuständigkeit des Zivilgerichts ist nur der Wohnsitz einer der beiden Personen oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes (bei Personen, die ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben) von Bedeutung.

Das Gericht ist nie an die Wünsche der Parteien gebunden, wenn es um eine Bestimmung geht, die ein Kind betrifft. Das Gericht entscheidet souverän und richtet sich ausschliesslich nach dem Wohl des Kindes. Die Interessen der Eltern stehen an zweiter Stelle.

Wenn jedoch die Art der Obhut, die in der gewünschten Trennung enthalten ist, eindeutig mit den Interessen des Kindes übereinstimmt, gibt es keinen Grund, warum das Gericht die Vereinbarung nicht akzeptieren sollte.

Wenn das Gericht seine Entscheidung getroffen hat, wird den betroffenen Personen ein Trennungsurteil (Urteil über Eheschutzmassnahmen) zugestellt.

Mit den Tools auf der Website können sie ihr Dossier erstellen, das dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt wird.

Artikel aktualisiert am 17/07/2025
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