Wie lange wird es dauern, bis die Vereinbarung abgeschlossen ist?
Wie lange dauert es, bis das Dossier über die Website erstellt ist?
45 Minuten für die Vorbereitung des Dossiers über die Webseite.
Wie lange dauert es, das Urteil zu erhalten?
Etwa drei Monate bis zum Urteil.
Wie funktioniert das?
Es wird davon ausgegangen, dass das Kind vom Vater anerkannt wurde. Ist dies nicht der Fall, muss zunächst diese offizielle Anerkennung erfolgen.
Sie beginnen, indem Sie oben rechts auf der Website ein Dossier erstellen. Dann klicken Sie jedes Mal, wenn Sie auf die Website zurückkommen, oben auf der Seite auf «Anmelden». Dadurch gelangen Sie jedes Mal zu Ihrem Konto.
Beantragen Sie den Familienausweis, der im Original den Unterlagen beizufügen ist, die Sie über die Website erstellen und an das Gericht senden. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein. Den Musterbrief für die Beantragung der Familienausweis finden Sie unter Ihrem Konto.
Es muss kein Familienausweis beantragt werden, wenn Sie beide ausländischer Staatsangehörige sind, sich seit 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunden (Partnerschaft, Ehe, Scheidung, Geburt, Tod usw.) registriert wurden.
Wenn kein Familienausweis ausgestellt werden kann, besorgen Sie die Geburtsurkunde des Kindes und die Vaterschaftsanerkennung. Kopien dieser Dokumente sind den Unterlagen beizufügen, die an das Gericht zu senden sind.
Anschliessend füllen Sie den Fragebogen «Vereinbarung zwischen unverheirateten Eltern» aus. Der Fragebogen endet mit den Budgets vor und nach der Trennung, die Sie ausfüllen müssen. Die Budgets werden von den Gerichten verlangt. Sie dienen dazu, sich zumindest einen ungefähren Überblick über die finanzielle Situation vor und nach der Trennung zu verschaffen, damit das Gericht (1) die finanzielle Situation vor und nach der Trennung vergleichen (2) Ihre Vereinbarung genehmigen (oder ändern oder nicht genehmigen) kann.
Sie zahlen erst, wenn die Unterlagen vollständig sind.
Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie unentgeltiche Rechtspflege beantragen und erhalten. Wenn Ihnen diese gewährt wird, übernimmt der Kanton die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren) und stellt Ihnen bei Bedarf einen Anwalt zur Seite.
Wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benötigen und lieber mit der Website fortfahren möchten, beantragen Sie die unentgeltliche Rechtspflege nur für die Gerichtsgebühren, und wir berechnen Ihnen die CHF 460.- nicht, bzw. erstatten sie Ihnen, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.
Wenn Sie den Fragebogen und die Budgets ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben überprüfen (richtige Schreibweise der Vor- und Nachnamen mit grossem Anfangsbuchstaben, Orte mit grossem Anfangsbuchstaben, Daten usw.).
Klicken Sie auf «Zur Zahlung», um zur sicheren Seite zu gelangen, auf der Sie mit Kreditkarte, PayPal, PostFinance, Twint oder per Banküberweisung bezahlen können (wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, müssen wir die Zahlung erhalten haben, bevor wir Ihnen den Zugang zu Ihren Unterlagen freischalten können, die Sie dann unter Ihrem Konto herunterladen können).
- Um das Verfahren zu beschleunigen, können Sie uns den Zahlungsnachweis an info@onlinescheidung.ch schicken, und wir werden nicht warten, bis wir die Mittel erhalten, um den Zugang zu Ihren Unterlagen freizugeben.
- Wenn Sie mit Kreditkarte, PayPal oder PostFinance bezahlen, verlassen Sie die Website und kehren innerhalb einer Sekunde zurück. Sie finden Ihre Dokumentation dann unter Ihrem Konto zum Herunterladen.
Ein Anwalt wird alle bezahlten Vereinbarungen prüfen, und Sie erhalten innerhalb von etwa 5 Werktagen eine E-Mail mit eventuellen Anmerkungen oder eine E-Mail, die bestätigt, dass wir keine Anmerkungen zu Ihren Unterlagen machen mussten. Warten Sie also auf unsere E-Mail, bevor Sie das Dossier an das Gericht schicken.
Nach Erhalt des Dossiers fordert das Gericht Sie dann auf, die Gerichtsgebühren zu entrichten, d. h. die Gebühren, die der Kanton für die Bearbeitung Ihres Falles durch das Gericht verlangt.
Nach Zahlung der Gerichtsgebühren erhalten Sie eine Vorladung zu einer einzigen Verhandlung. Sie gehen dorthin (keine Entscheidung in Abwesenheit eines Elternteils), geben den einen oder anderen Punkt an, der Ihnen in der Zwischenzeit in den Sinn gekommen ist, und beantworten die Fragen des Gerichts.
Die Verhandlung dauert maximal 30 Minuten.
Dann erhalten Sie das Urteil per Post. Es wird endgültig und vollstreckbar, wenn keine der Parteien innerhalb von den nächsten Tagen nach Erhalt des Urteils Berufung einlegt oder Beschwerde erhebt.
Je nach Zeitplan des Gerichts erhalten Sie Ihr Urteil daher innerhalb von zwei oder drei Monaten, nachdem Sie die Unterlagen an das Gericht geschickt haben.
Sie können uns jederzeit per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder telefonisch erreichen (043 508 29 84) und wir helfen Ihnen gerne und kostenlos bei allen Fragen zur Funktionalitäten der Website. Für eine persönliche Beratung und Betreuung stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung.