Scheidung Unser Angebot Vereinbarung Unverheirateter Eltern Img

Wie viel kostet das Verfahren?


Preis einer Vereinbarung für unverheiratete Eltern

Auf der Website onlinescheidung.ch können Sie eine Vereinbarung erstellen, der im gegenseitigen Einvernehmen alle Fragen im Zusammenhang mit dem (den) gemeinsamen Kind(ern) regelt, d. h. das Sorgerecht, die Obhut und Alimente (Unterhaltsbeiträge).

Für einen festen, pauschalen Betrag von CHF 460.-.

Zu diesem Betrag kommen noch die vom Kanton erhobenen Gerichtsgebühren hinzu, für die Bearbeitung Ihres Falles durch das Gericht hinzu.

Die Gerichtsgebühren werden vom Gericht in Übereinstimmung mit den im kantonalen Recht festgelegten Gebührenbändern festgelegt.

Sie reichen von einigen hundert Franken bis zu mehr als CHF 1’000.-, je nach Schwierigkeit des Falles und der Anzahl der Verhandlungen.

Ganz allgemein betragen die Gerichtsgebühren für die Genehmigung einer mit den Tools der Website onlinescheidung.ch vorbereiteten Vereinbarung nur einige hundert Franken (CHF 200.- bis 400.-).

Wir überprüfen alle bezahlten Vereinbarungen und geben unsere möglichen Kommentare ab, damit die personalisierte Vereinbarung, die Sie mit Hilfe der Website vorbereitet haben, ohne Probleme vom Gericht genehmigt werden kann.

Somit betragen die Gesamtkosten insgesamt und für beide Elternteile weniger als CHF 1’000.-.

Wenn Sie nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen, können Sie wahrscheinlich eine unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen, wobei der Staat die Kosten übernimmt und, falls Sie es wünschen, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bestellt. Wenn Sie die unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen und mit onlinescheidung.ch weitermachen wollen, berechnen wir Ihnen die CHF 460.- nicht, bzw. erstatten wir Ihnen diese zurück, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.

Sie können uns jederzeit per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder telefonisch erreichen (043 508 29 84) und wir helfen Ihnen gerne und kostenlos bei allen Fragen zur Funktionalitäten der Website. Für eine persönliche Beratung und Betreuung stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung.

Artikel aktualisiert am 25/07/2025
Persönliche Beratung am Telefon