Wie viel kostet das Verfahren?
Unverheiratetes Elternteil Vereinbarung Preis
Auf der Website www.onlinescheidung.ch können Sie eine Konvention erstellen, der im gegenseitigen Einvernehmen alle Fragen im Zusammenhang mit dem (den) gemeinsamen Kind(ern) regelt, d.h. die elterliche Obhut, das Sorgerecht und Unterhalt (Beiträge).
Für einen festen, pauschalen Betrag von CHF 460.-.
Zu diesem Betrag kommen die Gerichtsgebühren hinzu, die der Kanton dem Gericht für die Behandlung Ihres Falles in Rechnung stellt.
Die Gerichtsgebühren werden vom Gericht in Übereinstimmung mit den im kantonalen Recht festgelegten Gebührenbändern festgelegt.
Sie reichen von einigen hundert Franken bis zu mehr als 1.000 Franken, je nach Schwierigkeit des Falles und der Anzahl der Anhörungen.
Ganz allgemein betragen die Registrierungsgebühren für die Ratifizierung eines Übereinkommens, das mit den Mitteln der Webseite www.onlinescheidung.ch vorbereitet wurde, nur wenige hundert Franken (200 bis 400 Franken).
Wir überprüfen alle bezahlten Konventionen und geben unsere möglichen Kommentare ab, damit die personalisierte Konvention, die Sie mit Hilfe der Website vorbereitet haben, ohne Probleme vom Gericht ratifiziert werden kann.
Somit betragen die Gesamtkosten insgesamt und für beide Elternteile weniger als CHF 1’000.-.
Wenn Sie nur über sehr geringe finanzielle Mittel verfügen, können Sie wahrscheinlich eine Rechtspflege in Anspruch nehmen, wobei der Staat die Kosten übernimmt und, falls Sie es wünschen, einen Rechtsanwalt bestellt. Wenn Sie die Rechtspflege in Anspruch nehmen und mit www.onlinescheidung.ch weitermachen wollen, berechnen wir Ihnen die CHF 460.00 nicht, bzw. erstatten wir Ihnen diese zurück, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.
Die Beratung und Unterstützung durch die Website ist kostenlos.