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Ihr Online-Prozess für eine Auflösung der Partnerschaft

Mit den Tools auf der Website erstellen Sie das Dossier, das dem Gericht zur Auflösung Ihrer Partnerschaft zugestellt wird, ohne einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 460.-.

Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihr Dossier vollständig ist. Alle Anträge von einem Anwalt oder einer Anwältin geprüft wurden. Der Anwalt oder die Anwältin wird Ihnen innerhalb von etwa 5 Werktagen nach der Zahlung eine E-Mail schicken.

Sie können uns jederzeit kontaktieren, per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder Telefon (043 508 29 84). Wir helfen Ihnen kostenlos bei allen Fragen zur Funktionalitäten der Website. Für eine persönliche Betreuung und Beratung stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung.

Seit dem Start der Webseite im Jahr 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis abgegeben.


Die notwendigen Unterlagen zur Auflösung der Partnerschaft

Zusätzlich zur Vereinbarung und den Budgets, die Sie über die Website erstellen, müssen Sie folgende Unterlagen Ihr Dossier beifügen, das Sie an das Gericht schicken:

  • Familienausweis, im Original und nicht älter als 6 Monate (siehe Musterbrief unter Ihrem Konto zur Anforderung des Familienausweises)
  • Wenn beide Personen ausländischer Staatsangehörigkeit sind, sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunde (Ehe, Scheidung, Geburt, Tod) in der Schweiz eingetragen wurde:
    • Kopie der Ausweispapiere und Kopie der Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung (wenn nicht in der Schweiz wohnhaft)
    • Kopie des Dokuments, das die Partnerschaft belegt
  • Einkommensnachweise beider Personen (Jahreslohnbescheinigung + Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Selbstständige (oder zumindest ein vorläufiger Budget, wenn die selbstständige Tätigkeit erst seit kurzem ausgeübt wird)
  • Kopie der Nachweise über sonstige Einkünfte (Renten, Beihilfen, Zulagen, Unterhalt usw.)
  • Kopie der Miete(n) oder Hypothekenzinsen, die pro Jahr gezahlt werden, wenn Eigentümer
  • Kopie der Nachweise für Krankenversicherungsprämien
  • Kopie des letzten Steuerveranlagung für jede Person
  • Wenn eine der Personen das Kind der anderen Person adoptiert hat:
    • Kopie der Adoptionsurkunde und Anlage der Tabelle über den gebührenden Unterhalt des Kindes (im Fragebogen enthalten)
    • Bei alternierender Obhut Angaben zur Ausübung der alternierender Obhut (im Fragebogen enthalten)
Artikel aktualisiert am 25/07/2025
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