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Ihr Online-Partnerschaftsauflösungsprozess

Mit den Tools auf der Webseite erstellen Sie die Unterlagen, die dem Gericht zur Auflösung Ihrer Partnerschaft zugestellt werden, ohne einen Anwalt beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 460.-.

Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihre Akte vollständig ist und alle Anträge von einem Anwalt geprüft wurden. Der Anwalt oder Anwältin wird Ihnen innerhalb von 3 oder 4 Tagen nach der Zahlung eine E-Mail schicken.

Wir stehen Ihnen auch kostenlos zur Verfügung, wenn Sie Hilfe mit dem Fragebogen, den Budgets oder dem Betrieb der Website benötigen; entweder telefonisch (0448846484) oder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch).

Seit dem Start der Webseite im Jahr 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis abgegeben.


Die notwendigen Dokumente zur Auflösung der Partnerschaft

Zusätzlich zur Konvention und den Budgets, die Sie über die Website erstellen, müssen Sie Folgendes in Ihre Unterlagen aufnehmen, die Sie an das Gericht schicken:

  • Familienbescheinigung, wenn mindestens einer von Ihnen die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, im Original und nicht älter als 6 Monate (Musterbrief erhältlich auf Ihrem Konto zur Beantragung der Bescheinigung)
  • Wenn beide ausländische Staatsangehörige sind,
    • Kopie der Ausweispapiere
    • Kopie des Dokuments zur Begründung der geschlossenen Partnerschaft
  • Einkommensnachweis für beide (Jahreslohnbescheinigung + Lohnzettel für die letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Person, die einer selbständige Erwerbstätigkeit ausübt (oder zumindest ein vorläufiges Budget, wenn die selbständige Erwerbstätigkeit sehr jung ist)
  • Kopie des Nachweises über andere Einkünfte (Renten, Zuschüsse, Zulagen, Pensionen usw.)
  • Kopie der Miete(n) oder der pro Jahr gezahlten Hypothekenzinsen, falls Eigentümer
  • Kopie der Quittungen für Krankenversicherungsprämien
  • Kopie des letzten Steuerbescheids für jede Person
  • Wenn ein Partner das Kind des anderen Partners adoptiert hat,
    • Kopie der Adoptionsurkunde und als Anlage die Tabelle der ordnungsgemäßen Befragung des Kindes (im Fragebogen enthalten)
    • Im Falle einer alternierenden Obhut, Einzelheiten zur Ausübung der alternierenden Obhut (im Fragebogen enthalten)
Artikel aktualisiert am 02/12/2022