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Juristische Kurzinfos


1. Abstimmung vom 8. März über die Individualbesteuerung

Auch wenn gewisse Korrekturen vorgenommen wurden, gibt es weiterhin über 704’000 verheiratete Paare (davon 250’000 Rentnerpaare), die mehr Steuern zahlen als wenn sie getrennt oder geschieden wären. Dies ist die sogenannte «Heiratsstrafe». Das Bundesgericht hat dies bereits in einem Urteil von 1984 hervorgehoben.

In der Volksabstimmung vom 8. März 2026 haben Volk und Stände den Gesetzentwurf zur Individualbesteuerung angenommen. Dieses wird spätestens 2032 in Kraft treten, damit die Stände und Gemeinden ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen können.

Die pauschalen Steuerabzüge betragen heute auf Bundesebene derzeit 6’800.- pro Jahr und Kind. Diese werden auf 12’000.- erhöht, sobald die Reform in Kraft tritt. Die Stände gewähren häufig höhere Abzüge.

2. Anerkennung eines Urteils

Soll ein Urteil in einem anderen Staat vollstreckt werden, muss es zunächst im Ursprungsstaat als rechtskräftig (d. h. es kann nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden) und vollstreckbar anerkannt sein.

Konkret ist beim Gericht, dass das Urteil gefällt hat, eine beglaubigte Abschrift des Urteils sowie eine Bestätigung über dessen Vollstreckbarkeit zu beantragen. In der Regel vermerkt das Gericht auf der beglaubigten Abschrift, dass das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist. In gewissen Ländern (z. B. Italien oder Hongkong) wird eine solche Bestätigung nicht auf der Abschrift angebracht. In diesen Fällen ist ein Rechtsgutachten eines lokalen Anwalts oder einer lokalen Anwältin erforderlich, das bestätigt, dass das Urteil nach lokalem Recht rechtskräftig und vollstreckbar ist.

Ist das zu vollstreckende Urteil nicht in einer Amtssprache des Vollstreckungsstaates abgefasst, muss eine beglaubigte Übersetzung in die entsprechende Sprache beigefügt werden. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten und im Vollstreckungsstaat anerkannten Übersetzer beizuziehen.

3. Vor der Ehe erworbene, aber erst danach ausübbare Rechte

Dabei handelt es sich häufig um Optionsrechte, etwa zusätzliche Vergütungen für Arbeitnehmer, die ihnen ermöglichen, künftig Aktien zu erwerben oder sich an Kapitalbeteiligungen zu beteiligen, oft unentgeltlich und unter bestimmten Bedingungen.

Sofern diese Optionen eine hinreichend gesicherte Ausübungsmöglichkeit bieten (wenn auch eingeschränkt und erst künftig sowie unter bestimmten Bedingungen) und vor der Ehe eingeräumt wurden, gehören sie zum Eigengut.

Handelt es sich hingegen um blosse Anwartschaften (d. h. Bestehen und Umfang des Rechts sind ungewiss und rechtlich nicht garantiert), so fallen sie in der Regel in die Errungenschaft, die bei der Auflösung des Güterstandes im Scheidungsverfahren nicht geteilt werden.

Zu diesen Fragen siehe insbesondere Urteil 5A_54/2024 E. 9.3.2.2.2.


Vergleich

In der Schweiz besteht keine Pflicht, für eine Scheidung einen Anwalt beizuziehen. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung betragen 550.- für das Paar (zuzüglich Gerichtsgebühren), wenn man die Plattform onlinescheidung.ch nutzt (die beliebteste in der Schweiz: über 40’000 Besucher pro Monat).

Onlinescheidung.ch ist mit (sehr) grossem Abstand der Marktführer in der Schweiz.

Es ist die einzige Website für online-Scheidung, die von praktizierenden Anwälten geführt wird und nicht von Juristen oder von Anwälten, die nicht mehr praktizieren.

Es ist die einzige Website, die regelmässig (monatlich) aktualisiert wird.

Es ist die einzige Website, die auf Trustpilot (sehr positiv) bewertet werden.

Es ist die einzige Website, die eine vollständige und detaillierte, kostenlose, verständlich aufbereitete und leicht zugängliche Dokumentation enthält, bei der jeder Satz mit einem Entscheid des Bundesgerichts belegt ist, der per einfachem Klick sofort abrufbar ist, zu folgenden Themen:

  • Kinder
  • Unterhalt
  • sämtliche Aspekte
    • der Scheidung,
    • der Trennung,
    • der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft,
    • der Änderung eines Urteils,
    • der Trennung unverheirateter Eltern.
  • Einschliesslich internationaler, steuerlicher, strafrechtlicher und sozialrechtlicher Aspekte (Sozialhilfe).
  • Anwälte besuchen regelmässig onlinescheidung.ch, um die kostenlose und monatlich aktualisierte Rechtsprechung zu nutzen und diese ihren Kunden anschliessend als «juristische Recherchen» weiterzuverrechnen.

Onlinescheidung.ch ist heute eine Referenz in der ganzen Schweiz

Alle auf der Website Onlinescheidung.ch vorbereiteten Dossiers im Rahmen eines einvernehmlichen Verfahrens werden von unseren Anwälten/-innen überprüft.

In mehr als 17 Jahren Existenz, haben alle Nutzer/-innen der Website ihr Urteil für den vereinbarten Preis rechtzeitig (ca. 3 Monate) erhalten.

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Artikel aktualisiert am 05/05/2026
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