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Einleitung | Scheidung

Einvernehmliche Scheidungsvereinbarung

Auf der Webseite onlinescheidung.ch können Sie die an das Gericht zu sendenden Unterlagen erstellen, um sich im gegenseitigen Einvernehmen zu einem Festpreis von CHF 550.- ohne minderjährigen Kind oder CHF 780.– mit minderjährigem(n) Kind(ern) zu scheiden.

Wenn Sie mit einer Scheidung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin.

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung sind auf der Webseite ausführlich beschrieben (siehe hier).

Die Scheidung wird leichter erreicht, wenn das Begehren in gegenseitigem Einvernehmen gestellt wird.

Das zuständige Zivilgericht am schweizerischen Wohnsitz einer der beiden Personen. Bei gemeinsamen Kindern ist für alle Angelegenheiten, die das Kind betreffen (elterliche Sorge, Obhut, Besuchsrecht, Unterhalt), ausschliesslich das Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes (wo das Kind wohnt, zur Schule geht usw.) zuständig.

Die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen oder der Ort, an dem die Ehe geschlossen wurde, spielen keine Rolle. Für die Zuständigkeit des Gerichts ist allein der Wohnsitz einer der beiden Personen oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes massgebend.

Das Gericht ist nie an die Wünsche der Parteien gebunden, wenn es um eine Bestimmung geht, die ein Kind betrifft. Sie entscheidet souverän und richtet sich ausschliesslich nach dem Wohl des Kindes. Das Interesse der Eltern steht an zweiter Stelle.

Wenn jedoch die in der Scheidungsvereinbarung getroffenen Entscheidungen offensichtlich im Interesse des Kindes übereinstimmt, gibt es keinen Grund, warum das Gericht die Vereinbarung nicht genehmigen sollte.

Wenn das Gericht seine Entscheidung trifft, bestätigt es die Scheidungsvereinbarung oder präzisiert bzw. ändert deren Bedingungen. Damit ist das Urteil gefällt.

Mit den Tools auf der Webseite können Sie ihr Dossier erstellen, das dem Gericht zur Genehmigung vorgelegt wird.

Artikel aktualisiert am 16/07/2025
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