Scheidung Lexikon Zuteilung Der Familienwohnung Im Eigentum

Zuteilung der Familienwohnung im Eigentum

Wenn auch die Familienwohnung im Eigentum eines Gatten ist, so kann der Richter dennoch entscheiden, dass der Eigentümer die Wohnung verlassen muss und dem anderen Gatten das Nutzungsrecht an der Familienwohnung überlassen muss.

Der Richter kann einem Gatten ein befristetes Wohnrecht einräumen, wenn im Gegenzug eine angemessene Entschädigung oder eine Anrechnung auf die Unterhaltsbeiträge erfolgt (5A_978/2020, Art. 121 Abs. 3 ZGB).

Die zeitliche Beschränkung wird vor allem in Abhängigkeit des Alters der Kinder festgesetzt. Das Wohnrecht erlaubt dem Berechtigten weder Vermietung, Übertragung, noch hypothekarische Belastung der Wohnung.

Wenn wichtige neue Tatsachen es erfordern, kann das Wohnrecht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Dies kann beispielsweise dann gegeben sein, wenn der Berechtigte sich wiederverheiratet oder eine stabile Beziehung mit einem anderen Partner hat.

Zur Erinnerung: Ein Ehegatte darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des anderen weder den Mietvertrag kündigen noch das Haus oder die Wohnung der Familie veräussern noch durch andere Rechtshandlungen die Rechte einschränken, von denen die Wohnung der Familie abhängt (Art. 169 ZGB).

Artikel aktualisiert am 22/09/2022