Kinderbetreuung bis zum Alter von 8 Jahren: die Kinderbetreuungszulage wird von Kantonen finanziert
Eine Unterstützung für Familien mit Kindern bis zu 8 Jahren, ohne Bundesbeitrag und reserviert für Schweizer Einrichtungen
Der Ständerat hat grundsätzlich einer neuen Kinderbetreuugszulage für Kinder bis zum Alter von 8 Jahren zugestimmt, die in Einrichtungen wie Krippen oder schulergänzenden Betreuungsangeboten betreut werden. Er hat jedoch beschlossen, dass die Finanzierung dieser Kinderbetreuugszulage von den Kantonen selbst ohne Beteiligung des Bundes sichergestellt werden muss, um den Föderalismus zu wahren. Dieser Entscheid widerspricht der Position des Nationalrats, der eine Mitfinanzierung durch den Bund vorgeschlagen hatte.
Die geplante Kinderbetreuugszulage beträgt mindestens CHF 100.- pro Monat, mit einem Zuschlag von CHF 50.- für jeden zusätzlichen halben Betreuungshalbtag. Sie wird nur gewährt, wenn das Kind in einer Einrichtung in der Schweiz betreut wird, in der eine Landessprache gesprochen wird. Es wurden auch Sonderfälle diskutiert, beispielsweise Kinder mit Behinderungen, für die eine höhere Unterstützung vorgesehen ist.
Vorschläge zur Einbeziehung von arbeitslosen Personen oder zur Ausweitung der Kinderbetreuugszulage auf Grosseltern wurden abgelehnt. Darüber hinaus lehnte der Ständerat eine Verlängerung der bestehenden Programmvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen ab. Der Entwurf muss nun dem Nationalrat als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SP) vorgelegt werden.
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