Januar 2025
Bilanz und Ausblick
Seit 2007 sind wir stolz darauf, über unsere Website onlinescheidung.ch und ihre französische version divorce.ch mehrere Tausend Nutzer/-innen begleitet zu haben: Die Gemeinsamtheit unserer Kundschaft hat ihr Urteil konform, innerhalb der erwarteten Zeit (ca. 3 Monate) und für den vereinbarten Preis erhalten, unabhängig davon, welches Schweizer Gericht sich mit dem Fall befasst hat.
Unsere Website verzeichnet über 40’000 Besucher/-innen pro Monat und bleiben bei weitem die führende Schweizer Website in diesem Bereich. Die Qualität unserer Dienstleistungen sowie die starke Zufriedenheit der Gerichte und unserer Kundschaft ermöglichen es uns, auf eine breitere Diversifizierung der Bedürfnisse zu reagieren (> 13 % abgeschlossene Vereinbarungen im Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2023, > 24 % persönliche Beratungen).
Einige Daten:
- Die Scheidungsrate in der Schweiz ist stabil (ca. 17’000 Scheidungen pro Jahr).
- Im Durchschnitt hat die Ehe rund 15 Jahre gedauert.
- In die Hälfte der Scheidungen und Trennungen sind minderjährige Kinder involviert (12’000 minderjährige Kinder sind somit jedes Jahr von der Scheidung oder Trennung ihrer Eltern, ob verheiratet oder nicht, betroffen).
- Bei der Hälfte (48 %) der Paare wurde die alternierende Obhut für die Kinder vereinbart.
- Das Cochemer Modell, die derzeit von einigen Gerichten getestet wird, bestätigt die hervorragenden Ergebnisse: Streitigkeiten über Kinder werden innerhalb von 3 Monaten endgültig beigelegt, mit einer Erfolgsquote von nahezu 100 %. Sehr wahrscheinlich wird dieser Modell in einer der nächsten Änderungen der schweizerischen Zivilprozessordnung eingeführt werden.
Weitere Statistiken zur Scheidunghäufigkeit.
Die Texte auf unserer Website sowie auf der französischen Version werden monatlich aktualisiert. Rechtsanwälte/-innen aus der ganzen Schweiz besuchen die Website regelmässig, um kostenlos Rechtsprechungen aufzurufen, die sie als «juristische Recherchen» teuer an ihre Kundschaft weiterverrechnen.
Neues auf der Website im Jahr 2025
- Auflösung des Güterstands (Immobilie). Unsere Website wird ein Addendum anbieten, das es ermöglicht, dass eine der beiden Personen ihren Anteil an einer Immobilie, die im Miteigentum steht, zurückkaufen kann (CHF 480.-).
- Automatisierung der Budgets mit Existenzminimum (die von Gerichten verlangt werden, wenn es minderjährige Kinder gibt).
- Änderung eines Urteils: Erstellung des Begehrens und der Vereinbarung (nicht nur des Begehrens wie derzeit), um den Anforderungen des Kantons Waadt zu entsprechen.
- Vereinfachung der telefonischen Kontaktaufnahme in deutscher Sprache.
- Neuer Service (bereits verfügbar): Nach der (kostenlosen und zum Preis enthaltenen) Kommentar der Vereinbarung durch unsere Anwälte/-innen besteht die Möglichkeit, für CHF 60.- Ihres Dossier von unseren Anwälten/-innen erneut prüfen zu lassen, oder sich beim Ausfüllen des Fragebogens helfen zu lassen, indem Sie direkt mit einem/-er unserer Spezialisten/-innen telefonisch sprechen, über einen neuen Service («Brauchen Sie Hilfe?»).
Gesetzliche Neuerungen
Die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) wurde geändert und ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Bestimmungen. Es ist nun möglich, Gerichtsverhandlungen mit elektronischen Mitteln abzuhalten, ohne dass eine physische Anwesenheitspflicht besteht. Die neuen Bestimmungen zielen auch darauf ab, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Medien
- Verstärkte Präsenz in sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, LinkedIn).
- Zahlreiche Artikel in den traditionellen Medien (Zeitungen, Zeitschriften), auch im Ausland (Forbes, Madame Figaro).
- Porträt von dem Rechtsanwalt Douglas Hornung, Gründer von onlinescheidung.ch, wurde am 23. Januar 2025 von Paris Match (Schweizer Beilage) veröffentlicht.
Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Haben Sie rechtliche Fragen? Möchten Sie Ihren Fall ausführlich besprechen? Gerne können Sie eine persönliche telefonische Beratung mit unseren Experten/-innen vereinbaren:
Alle von der Website vorbereiteten Dossiers werden von unseren Anwältinnen und Anwälten überprüft. Seit über 17 Jahren, in denen die Website existiert, haben alle Nutzer ihr Urteil zum vereinbarten Pauschalbetrag innerhalb der festgelegten Zeit (etwa 3 Monate) erhalten.
Statistisch gesehen sind mehr als 96 % der in der Schweiz ausgesprochenen Scheidungen einvernehmliche Scheidungen. Das bedeutet nicht, dass sich die Ehepartner von Anfang an einig sind, aber nachdem sie unglaubliche Summen an Anwaltshonoraren gezahlt haben, wird ihnen oft klar, dass alles bereits im Voraus festgelegt ist und es vernünftiger ist, sich zu einigen, anstatt Zehntausende von Franken für ein vorhersehbares Ergebnis auszugeben.