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Newsletter #3 - Dezember 2024

Urteil des monats

Berechnung der Unterhaltsbeiträge für Kinder in einer alternierenden Obhut

Im Urteil vom 11. Oktober 2024 erinnert das Bundesgericht an die Grundsätze der – grundsätzlich obligatorischen – Methode des Existenzminimums mit Überschussverteilung.

Es erinnert zudem daran, dass das Gericht stets über einen weiten Ermessensspielraum verfügt: «Diese Grundsätze bedeuten (…) nicht, dass eine rein mathematische Operation durchgeführt werden muss. Sie sind im Rahmen der richterlichen Ermessensausübung umzusetzen» (E. 4.1.1).

Im vorliegenden Fall hatte das Kantonsgericht im Rahmen eines alternierenden Obhutsmodells sämtliche über das Existenzminimum hinausgehenden Kinderkosten dem Vater – der wesentlich mehr verdiente als die Mutter – auferlegt. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Kantonsgerichts und betont zudem, dass das verfügbare Einkommen des Vaters in jedem Fall deutlich höher bleibt als das der Mutter, weshalb das Ermessen des Richters korrekt ausgeübt wurde.

Die Referenz zu diesem Urteil lautet: 5A_782/2023.

Unser Kommentar

Diese Erinnerung an den sehr weiten Ermessensspielraum des Gerichts ist willkommen. Allzu oft greifen die Gerichte auf rein rechnerische Ansätze zurück und vernachlässigen dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls. Die Berechnung des Unterhalts für minderjährige Kinder kann nicht durch eine Software oder einen Taschenrechner ersetzt werden , sondern muss stets die Billigkeit sowie die spezifischen Gegebenheiten des Einzelfalls berücksichtigen.

Zu beachten ist auch , dass die Methode nur bei einem streitiges Verfahren vorgeschrieben ist und nicht bei einem Verfahren in gegenseitigem Einvernehmen (die Eltern können die konkrete Situation natürlich besser einschätzen als ein Gericht).

Die elterliche Autonomie– also die Einigung der Eltern über die Höhe der Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder– muss berücksichtigt werden und das Gericht darf nur dann davon abweichen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (dies es darlegen muss) die es zu dem Schluss führen, dass die Vereinbarung der Eltern in diesem Punkt nicht akzeptiert (ratifiziert) werden kann, da sie die konkreten Bedürfnisse und das Wohl der Kinder nicht ausreichend berücksichtigt. Die konkrete wirtschaftliche Realität muss immer Vorrang vor Apothekerberechnungen haben.
Alle Einzelheiten und Verweise finden Sie auf der Seite der Website, die diesen Aspekten gewidmet ist.

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Artikel aktualisiert am 21/01/2025