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Newsletter #2 - November 2024

 

Persönliche Beratung: erhalten Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Rechtsberatung

Die persönliche Beratung bei Onlinescheidung.ch findet zunehmend Anklang. Seit der Einführung dieser Dienstleistung im Jahr 2021 bestätigt unsere Kundschaft regelmässig ihre grosse Zufriedenheit mit den präzisen Antworten und konkreten Lösungen, die wir anbieten. Unsere Spezialisten/-innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um allgemeine oder gezielte Fragen zu klären, eine zweite Meinung zu einem laufenden Verfahren abzugeben oder Ihre Unterlagen zu analysieren.

So erhalten Sie massgeschneiderte Rechtsberatung durch ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Telefongespräch mit unseren Spezialisten/-innen zu einem Datum und einer Uhrzeit Ihrer Wahl – und das zu einem sehr geringen Preis.

Aus den vielen persönlichen Beratungen der letzten Zeit seien hier zwei Beispiele genannt:

International

Zur Erinnerung : Für eine Scheidung sind nur die Gerichte am Wohnsitz eines der Ehegatten zuständig , unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder dem Ort der Eheschliessung . Wenn es unmöglich oder übermässig schwierig ist , sich an das Gericht am Wohnsitz zu wenden , kann sich ein / -e Schweizer Ehemann / Ehefrau ausnahmsweise gemäss Artikel 60 oder 60a IPRG in der Schweiz scheiden lassen

Dank unserer persönlichen Beratung konnten sich zwei Schweizer Bürger mit Wohnsitz in Ägypten trotz verfahrensrechtlicher Schwierigkeiten im Land ihres Wohnsitzes scheiden lassen. Zwar gibt es in Ägypten Gesetze, die eine Scheidung ermöglichen, diese richten sich jedoch nach der Religion des Paares. Die Eheleute haben sich als Katholiken bekannt gegeben, eine Religion, die eine Scheidung verbietet. Folglich konnte sie sich nicht an ein ägyptisches Gericht wenden, um sich scheiden zu lassen. Dank der Hilfe von Onlinescheidung.ch konnten sie sich auf ihre Schweizer Staatsangehörigkeit berufen, um ihre Scheidung bei einem Gericht in ihrer Heimatgemeinde in der Schweiz zu erwirken.

Die Verhandlung wurde per Videokonferenz abgehalten und das Urteil innert 3 Monaten erwirkt.

Ausländisches Scheidungsurteil und die 2. Säule

Zur Erinnerung : Nur die Schweizer Gerichte sind dafür zuständig , darüber zu entscheiden , ob und in welchem Umfang die berufliche Vorsorge ( BVG ) geteilt werden muss

In dieser persönlichen Beratung beriet RA Douglas Hornung (Gründer der Website Onlinescheidung.ch) ein Ehepaar, das von zwei französischen Anwältinnen begleitet wurde, im Rahmen ihrer in Frankreich hängigen Scheidung, die auch die schweizerische beruflicher Vorsorge umfasste. Es ist entscheidend, dass das französische Gericht das schweizerische Vorsorgeguthaben nicht in das Urteil einbezieht, insbesondere im Falle eines französischen Vorsorgeausgleich. Der Schweizer Richter wird, sobald die Scheidung rechtskräftig ist, frei über den schweizerischen Vorsorgeausgleich entscheiden.

In Frankreich sind den Anwälten/-innen diese Besonderheiten oft nicht bekannt, was zu Fehlern in den Vereinbarungen führt; eine Ehefrau musste nach der Scheidung ihre Immobilie verkaufen, weil sie zu spät entdeckte, dass ihr französischer Anwalt die Schweizer Regelung nicht gut kannte.

Eine persönliche Beratung durch Onlinescheidung.ch hilft, solche Probleme zu vermeiden oder vorauszusehen.

Zögern Sie nicht , uns zu kontaktieren

Alle auf der Website Onlinescheidung.ch vorbereiteten Dossiers im Rahmen eines einvernehmlichen Verfahrens werden von unseren Anwälten/-innen überprüft.

In mehr als 17 Jahren Existenz, haben alle Nutzer/-innen der Website ihr Urteil für den vereinbarten Preis rechtzeitig (ca. 3 Monate) erhalten.

Artikel aktualisiert am 21/01/2025