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Scheidung ohne eheliche Wohnung


Unsere persönliche Beratung: eine auf Ihre Situation zugeschnittene Rechtsberatung

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Aus den vielen persönlichen Beratungen der letzten Zeit sind hier zwei Beispiele genannt.


Einvernehmliche Scheidung ohne eheliche Wohnung: Wie geht man vor?

Zusammenfassung des Sachverhalts:
Eine Schweizerin und ein burkinischer Staatsangehöriger haben in Burkina Faso unter dem Güterstand der Gütertrennung geheiratet. Die Ehe wurde in der Schweiz anerkannt. Das Paar hat nie zusammengelebt, keine eheliche Wohnung begründet und hat weder gemeinsames Vermögen noch Kinder. Das Paar möchte sich in der Schweiz einvernehmlich scheiden lassen.

Problemstellung und Lösung:
Im Rahmen einer Fernbeziehung können viele der üblichen Schritte einer Scheidung unklar erscheinen, insbesondere wenn die Ehepartner nie wirklich einen gemeinsamen Domizil, ein gemeinsames Budget oder ein echtes Zusammenleben hatten. Diese Besonderheit kann jedoch auch eine Vereinfachung darstellen: Da keine eheliche Wohnung zuzuweisen ist, entfällt ein oft heikler Schritt im Verfahren. Es muss nicht festgelegt werden, wer die Wohnung behält, wer sie verlassen muss oder wie ein möglicher Übergang organisiert werden soll. So kann schneller eine konstruktive Lösung gefunden werden.

Sind jedoch Kinder betroffen, bleiben bestimmte Fragen auch ohne eheliche Wohnung von wesentlicher Bedeutung. Insbesondere muss festgelegt werden, wo die Kinder hauptsächlich leben, wie das Besuchsrecht und die Zeitperioden der Obhut organisiert werden sollen, und dann müssen die Unterhaltsbeiträge (Alimente) festgelegt werden. Das Gericht wird sich nicht mehr für die «eheliche Wohnung» als solche interessieren, sondern für die Wohnung des Kindes, d. h. den Ort, an dem es seinen Alltag verbringt und an dem seine Bedürfnisse erfüllt werden.

Das Fehlen eines gemeinsamen Domizils erschwert das Verfahren also nicht unbedingt: Es verlagert lediglich die Diskussion auf das, was in Anwesenheit von Kindern wirklich wichtig ist – ihre Stabilität, ihr Wohlbefinden und eine klare und gerechte elterliche Organisation. Wenn sich die Eltern in diesen Punkten einigen können, ist eine Scheidung durchaus möglich und sogar einfacher als eine klassische Scheidung, bei der ein gemeinsames Domizil aufgeteilt werden muss.


AHV-Renten und Trennung: Die Herausforderungen der grauen Scheidung

Zusammenfassung des Sachverhalts:
Die Ehefrau ist bereits pensioniert, der Ehemann wird bald im Rentenalter. Das Ehepaar hat sich entschieden, sich zu trennen, ohne sofort ein Scheidungsverfahren einzuleiten. Die Ehefrau möchte wissen, ob ihre AHV-Renten nach der Pensionierung der Begrenzung für Paare unterliegen oder ob jeder eine volle Einzelrente beziehen kann.

Problemstellung und Lösung:
Um von der Aufhebung der Obergrenze für AHV-Renten zu profitieren, verlangt das Gesetz eine formelle Rechtsgrundlage: Nur ein Scheidungsurteil oder ein Urteil über die gerichtliche Trennung vermöglicht es, die Ehegatten als Einzelversicherte zu betrachten. Eine einfache Trennungsvereinbarung, selbst wenn sie dauerhaft ist, reicht nicht aus, und die Renten unterliegen weiterhin der Obergrenze für Ehepaare (150 %). Im Falle einer gerichtlichen Trennung müssen die Ehepartner darüber hinaus tatsächlich getrennte Lebenswege gehen und getrennte Wohnsitze haben, während dies bei einer Scheidung nicht erforderlich ist.

Diese Problematik veranschaulicht perfekt die Herausforderungen einer grauen Scheidung im Alter, bei der Paare, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder bereits im Ruhestand sind, vor strategischen Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen stehen. In diesem Alter ist die Frage der AHV-Obergrenze oft entscheidend für die Entscheidung, ob man eine tatsächliche Trennung beibehält, eine gerichtliche Trennung formalisiert oder sich scheiden lässt, um die Rentenbezüge jedes Einzelnen zu optimieren.

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Artikel aktualisiert am 20/12/2025
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