Was heisst Einkommen?
Definition von Einkommen
Die Unterhaltsbeiträge werden auf das gesamte Nettoeinkommen (Gehälter, Zulagen, Sozialleistungen, Renten, Einkünfte aus Vermögen, Naturalien usw.) berechnet.
Einschliesslich 13. Monatsgehälter, Boni, Gratifikationen, Entschädigungen, Pauschal- oder Reisekosten (sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass sie tatsächliche Kosten ausgleichen) oder Lotteriegewinne.
Wenn die Einkünfte, Boni oder Gratifikationen schwanken, werden grundsätzlich Durchschnittswerte als Grundlage herangezogen.
Viele Details, Beispiele und Erläuterungen finden Sie hier.
Hypothetisches Einkommen
Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge muss das Gericht grundsätzlich das tatsächliche Einkommen der Parteien berücksichtigen, wobei sowohl der unterhaltspflichtigen Person als auch der unterhaltsberechtigten Person dennoch ein höheres hypothetisches Einkommen angerechnet werden kann. Damit soll der Person ein Anreiz geboten werden, das Einkommen zu erzielen und das ihr vernünftigerweise zugemutet werden kann, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen (5A_811/2019 E. 3.1).
Grundsätzlich ist jeder Ehegatte verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen — insbesondere seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit voll auszuschöpfen —, das bestmögliche Einkommen zu erzielen (BGE 147 III 265 E. 7.3; 5A_24/2018):
Der Richter hat zu prüfen, ob und inwieweit angesichts dieser neuen Tatsachen [die Trennung] dem nunmehr wegen der Aufhebung der Lebensgemeinschaft von seiner Verpflichtung zum Unterhalt des bisherigen Haushalts entbundenen Ehegatten zugemutet werden kann, die dadurch freiwerdende Arbeitskraft anderweitig zu investieren und seine Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen oder zu erweitern.
In einer solchen Situation ist die Wiederaufnahme des Zusammenlebens und damit die Aufrechterhaltung der bisherigen Arbeitsteilung weder angestrebt noch wahrscheinlich; das Ziel der finanziellen Unabhängigkeit der Ehegatten, insbesondere des bisher nicht oder nur teilzeitlich erwerbstätigen Ehegatten, tritt in den Vordergrund.
Dies gilt sowohl für Eheschutzmassnahmen, wenn feststeht, dass keine ernsthafte Aussicht auf eine Fortsetzung des Zusammenlebens mehr besteht, als auch für einstweilige Massnahmen während des Scheidungsverfahrens, wenn die endgültige Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft sehr wahrscheinlich ist. Andererseits muss weder der Richter der Eheschutzmassnahmen, noch der der vorläufigen Massnahmen, sogar unter dem Gesichtspunkt der Wahrscheinlichkeit, die Fragen des Inhalts, Gegenstand des Rechtsstreits in der Scheidung, insbesondere, dass zu wissen, ob die Ehe konkret die finanzielle Situation des Ehegatten beeinflusst hat, entscheiden.
Ist das Gericht der Ansicht, dass einer der beiden Ehegatten (wieder) arbeiten kann und/oder ein höheres Einkommen erzielt, wird die Rente auf der Grundlage des hypothetisches Einkommens des betreffenden Ehegatten berechnet, insbesondere auf der Grundlage der Lohnrechner des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) (5A_435/2017) oder auf der Grundlage von Daten, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhoben wurden, oder auf der Grundlage anderer Quellen wie Gesamtarbeitsverträge (5A_454/2017; BGE 137 III 118).
Weitere Einzelheiten und Informationen zum hypothetischen Einkommen finden Sie im Dossier, welches diesem Thema gewidmet ist.