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Auf der Website können Sie die Akte erstellen, die an das Gericht geschickt werden soll, um ein Urteil zu erhalten, das die Auflösung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im gegenseitigen Einvernehmen ausspricht.
Die Bedingungen sind wie folgt:
- Sie stimmen beide der Auflösung Ihrer homosexuellen Partnerschaft zu (keine Auflösung einer im Ausland geschlossenen heterosexuellen Partnerschaft in der Schweiz).
- Im Falle eines offiziellen Geschlechtswechsels während der Partnerschaft gelten nach wie vor die Regeln der Auflösung und nicht die Regeln der Scheidung.
- Beide sind in der Schweiz domiziliert. Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit einer der beiden hat und wo die gleichgeschlechtliche Partnerschaft geschlossen wurde.
- Ausnahmsweise ist das Schweizer Gericht für die Auflösung einer in der Schweiz geschlossenen Partnerschaft zuständig, auch wenn beide Partner ihren Wohnsitz im Ausland haben.