Können Sie sich online scheiden lassen?
Können Sie die Dienste von Onlinescheidung.ch nutzen?
Die Website ermöglicht es Ihnen, das Dossier zu erstellen, das Sie dem Gericht für eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen vorlegen müssen.
Die Bedingungen sind wie folgt:
- Sie beide sind damit einverstanden, sich scheiden lassen (kein «Ich will die Scheidung, aber wir sind uns über nichts einig!»).
- Einer von Ihnen ist in der Schweiz wohnhaft. Die Staatsangehörigkeit der beiden Ehepartner spielt keine Rolle, ebenso wenig wie die Frage, ob die Ehe in der Schweiz oder im Ausland geschlossen wurde.
- Im Falle einer Scheidung mit einem Kind muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben (dort, wo das Kind die meiste Zeit wohnt, zur Schule geht usw.).
- Sie können das Gericht über die Höhe des Unterhalts für das Kind entscheiden lassen. Anstatt das Gericht über den Betrag entscheiden zu lassen, ist es besser, sich an einen Mediator zu wenden.
Im Gegensatz zum Gericht, das eine Lösung auferlegt, erlegt der Mediator nichts auf. Aber er ist eine fachkundige Person, die versucht, beide Parteien zu einer akzeptablen Lösung zu geringeren Kosten zu bringen, ohne etwas aufzudrängen. Mit einem Minimum an Einigungsbereitschaft wird der Mediator Sie also leicht dazu bringen, in ein oder zwei Sitzungen die richtige Entscheidung zu treffen.
Auf diese Weise können Sie Ihre Unterlagen über die Website zu geringeren Kosten erstellen.
Artikel aktualisiert am 16/07/2025
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