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Bilanz und Ausblick 2025 / 2026


Die Popularität der Website nimmt weiterhin zu.
Im Jahr 2025 ist sie erneut um 15 % gestiegen.

Dies überrascht nicht, wenn man bedenkt, dass alles im Voraus geregelt ist und statistisch gesehen über 95% der in der Schweiz ausgesprochenen Scheidungen einvernehmliche Scheidungen sind.

Seit Dezember 2025 bietet die Website Miteigentümerinnen und Miteigentümern einer Liegenschaft die Möglichkeit, eine Zusatzvereinbarung zu erstellen, mit welchem der Immobilienanteil der einen Partei von der anderen übernommen wird, wodurch der Gang zum Notariat vermieden werden kann.

Im ersten Quartal 2026 wird die Website zudem die Möglichkeit bieten, das eigene Dossier direkt mit einer unserer Experten zu erstellen, wodurch Zeit gewonnen und von deren Erfahrung profitiert werden kann, ohne die Arbeiten selbst vornehmen zu müssen.

Im Verlauf des ersten Halbjahres 2026 wird unsere Website so optimiert, dass Budgets automatisch auf die jeweiligen Existenzminima angepasst werden, abgestimmt auf die individuelle Situation, sodass unsere Kundinnen und Kunden erheblich Zeit sparen und keine manuellen Anpassungen vornehmen müssen.


Abstimmung vom 8. März 2026

Das Schweizer Volk wird über die individuelle Besteuerung von Paaren abstimmen. Wird die Reform angenommen, würde damit die Benachteiligung von Ehepaaren beendet.


Neue strafrechtliche Bestimmungen

Vor dem Inkrafttreten von Art. 181b StGB am 1. Januar 2026 war die Nachstellung (Stalking) im schweizerischen Strafrecht nicht Gegenstand einer eigenständigen Strafnorm und wurde von der Rechtsprechung hauptsächlich unter Anwendung von Art. 181 StGB (Nötigung) erfasst (6B_1238/2023 E. 1.1.1).

Diese Bestimmung vermochte jedoch nicht sämtliche Erscheinungsformen der obsessiven Nachstellung abzudecken, da sie eine hinreichend schwere Beeinträchtigung der Entscheidungs- oder Handlungsfreiheit des Opfers voraussetzte, wodurch zahlreiche für sich betrachtet wiederholte Verhaltensweisen ausgeschlossen blieben. Diese Lücken veranlassten den Gesetzgeber zur Einführung von Art. 181b StGB, um stalkingtypische Verhaltensweisen als eigenständigen Straftatbestand umfassend zu erfassen und als Antragsdelikt zu sanktionieren.


Gesetzgebungsarbeiten

Unter den zahlreichen Projekten heben wir insbesondere Folgendes hervor:

Alternierende Obhut und Scheidung: Was sich in der Schweiz bald ändern könnte
Unter den derzeit auf eidgenössischer Ebene diskutierten Projekten betreffen mehrere direkten Familien im Fall einer Trennung oder Scheidung. Nachfolgend das Wesentliche in verständlicher Form erklärt.

  • Auf dem Weg zu einer häufigeren Anwendung der alternierenden Obhut
    Am 24. April 2024 hat der Bundesrat einen wichtigen Bericht veröffentlicht, der analysiert, wie die Gerichte das geltende Recht nach der Revision der Unterhaltsbeiträge anwenden. Dieser Bericht folgt auf einem parlamentarischen Postulat und zeigt, dass in der Praxis die alternierende Obhut trotz seiner Verankerung im Gesetz noch verhältnismässig selten angeordnet wird.
    In diesem Zusammenhang schlägt die Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates eine Änderung des Zivilgesetzbuches vor. Ziel ist es, eine ausgewogenere Mitverantwortung beider Elternteile für die Betreuung des Kindes nach einer Trennung oder Scheidung zu fördern, wenn diese gemeinsam die elterliche Sorge ausüben, aber keine Einigung erzielen.
    Die Kommission schlägt zwei Varianten der Umsetzung vor. Diese Projekte zielen darauf ab, die Gerichte zu ermutigen, die alternierende Obhut systematischer zu prüfen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  • Alternierende Obhut auf einfachen Antrag eines Elternteils
    Eine parlamentarische Motion geht noch weiter und verlangt, dass die alternierende Obhut auf einfachen Antrag eines Elternteils im Falle einer Trennung oder Scheidung angeordnet werden kann.
    Dieser Vorschlag bezweckt, das Recht des Kindes auf eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen zu stärken, unabhängig davon, ob zwischen diesen eine Einigung besteht oder nicht.

Wird diese Motion angenommen, wird der Bundesrat die notwendigen Gesetzesänderungen zu seiner Umsetzung ausarbeiten müssen.

Schneller scheiden ohne Zustimmung des anderen Ehegatten
Ein weiteres Projekt betrifft die Mindestdauer der Trennung, bevor eine Scheidung möglich ist, wenn ein Ehegatte widerspricht. Aktuell ist eine zweijährige Trennung erforderlich.
Eine Motion schlägt vor, diese Frist auf sechs bis zwölf Monate zu verkürzen, um langwierige Blockadesituationen zu reduzieren und eine schnellere Beilegung konfliktgeladener Trennungssituationen zu ermöglichen.

Zusammenfassung
Diese verschiedenen Projekte spiegeln den politischen Willen wider, das Familienrecht an die heutigen Realitäten anzupassen, mit stärkerem Fokus auf das Kindeswohl, die Gleichberechtigung der Eltern und mehr Flexibilität in den Scheidungsverfahren.

Unabhängig von Ihrer persönlichen Situation hoffen wir aufrichtig, dass das Jahr 2026 Ihre berechtigten Erwartungen erfüllt.

Alle auf der Website Onlinescheidung.ch vorbereiteten Dossiers im Rahmen eines einvernehmlichen Verfahrens werden von unseren Anwälten/-innen überprüft.

In mehr als 17 Jahren Existenz, haben alle Nutzer/-innen der Website ihr Urteil für den vereinbarten Preis rechtzeitig (ca. 3 Monate) erhalten.

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Artikel aktualisiert am 19/02/2026
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