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Stalking, Nachstellung, Belästigung


Eine aktuelle Studie der WHO zeigt, dass jedes sechste Kind im schulpflichtigen Alter Opfer von Cybermobbing ist.

Stalking (auf Französisch: harcèlement obsessionnel) — also das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person, mit dem diese in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt wird —, gleich in welcher Gestalt es auftritt, stellt ein ernsthaftes Übel dar, das nur schwer zu bekämpfen ist. Im Bereich des Familienrechts kommt sie sehr häufig vor, und die Website onlinescheidung.ch bietet eine Vielzahl von Details und Verlinkungen.

Das Zivilrecht macht es möglich, rasch Entfernungsmassnahmen oder ein Rayonverbot (elektronische Fussfessel) zu beantragen. Stalking wird im Strafrecht durch die Anwendung verschiedener Artikel geahndet, wie Nötigung (Art. 181 StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) oder Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies StGB). Das gegenwärtige Strafrecht umfasst jedoch nicht alle Arten von Stalking. Am 20. Juni 2025 hat das Parlament daher beschlossen, einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch einzuführen, der Stalking in jeder Form strafbar macht.

Das Spektrum möglicher Handlungen ist sehr breit. Stalking reicht vom Suchen von Kontakt und persönlicher Nahe (z. B. häufige Anrufe, SMS, E-Mails oder Geschenke) Ober Auflauern, Beobachten, Verfolgen, Beeinträchtigung der Privatsphäre, Ausspionieren, Handeln im Namen des Opfers (z. B. Bestellung von Waren), Ehrverletzungen und Einschüchterungen (z. B. Beschädigung von Eigentum, Gewalt gegenüber Haustieren oder Suizidandrohung) bis zu hin zu Zwang und Gewalt. Verbindendes Element ist lediglich, dass diese einzelnen Handlungen in der einen oder anderen Art wiederholt werden und das Opfer sichtlich bedrängt, gezwungen, verunsichert oder bedroht wird.

Für das Stalking, das aus der Summe von Einzelhandlungen besteht, die für sich alleine genommen sozialadäquat sind, das Opfer jedoch verunsichern (z. B. einfach überall dabei zu sein, wo Sie hingehen). Zunehmend findet Stalking auch im digitalen Raum statt (Cyberstalking). Es kann in der massenhaften Zusendung von Nachrichten, in der Veröffentlichung unerwünschter Beiträge in sozialen Netzwerken, im Blockieren der Mailbox durch Überfluten mit Nachrichten (Mail-Bombing), im Ausspionieren über im Internet verfügbare Informationen oder in der Veröffentlichung von Webseiten mit Bildern und persönlichen Daten des Opfers bestehen. Das Ziel (und das gewünschte Resultat) bleibt stets identisch: Einfluss auf das Opfer auszuüben, es in Zweifel zu ziehen, ihm Angst einzuflössen, seine Privatsphäre, Freiheit oder sein Wohlergehen zu gefährden und es zu Handlungen zu zwingen, die es nicht will.


Entwicklung der Rechtsprechung

Mit dem neuen Strafartikel (Link auf Französisch verfügbar) wird es einfacher, die Täter zu verfolgen — und strafrechtlich zu verurteilen.

Eine weitere, heimtückischere Form des Stalkings im Familienrecht, die durch den neuen Artikel abgedeckt werden sollte, ist das verfahrensrechtliche Stalking. Insbesondere bei Scheidung tritt es noch viel zu oft auf: alle verfahrensrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, gegen jede Entscheidung Berufung einlegen, Klagen erheben, unnötige dringende Massnahmen beantragen, immer wieder Rechtsmittel einlegen, Gegenklagen erheben, das Verfahren verlängern, um den anderen nach und nach zu zermürben, bis er psychisch und/oder finanziell zusammenbricht und man so den «Rechtsstreit gewinnt».

Die Website bietet viele Beispiele dafür: Es gibt Scheidungsverfahren, die über 10 Jahre lang dauern! Das ist nicht hinnehmbar und — vor allem — fügt diese Art von Verfahren den Kindern, die oft schwer traumatisiert sind, manchmal lebenslang grossen Schaden zu.

Alle auf der Website Onlinescheidung.ch vorbereiteten Dossiers im Rahmen eines einvernehmlichen Verfahrens werden von unseren Anwälten/-innen überprüft.

In mehr als 17 Jahren Existenz, haben alle Nutzer/-innen der Website ihr Urteil für den vereinbarten Preis rechtzeitig (ca. 3 Monate) erhalten.

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Artikel aktualisiert am 05/11/2025
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