Können Sie die Website benutzen?
Können Sie die Dienste von Onlinescheidung.ch nutzen?
Auf der Website können Sie die Unterlagen erstellen, die an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) geschickt werden sollen, um ein früheres (schweizerisches oder ausländisches) Urteil zu ändern.
Die Bedingungen sind wie folgt:
- Beide Personen sind sich einig, das Urteil in einem präzisen und klaren Sinne zu ändern (kein «Ich will mich ändern, aber wir sind uns in nichts einig!»).
- Eine der beiden Personen ist in der Schweiz wohnhaft. Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit beide haben oder ob es sich bei dem zu ändernden Urteil um ein schweizerisches oder ein ausländisches Urteil handelt.
- Handelt es sich um die Änderung eines Klausels betreffend ein Kind, muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben (Wohnsitz, wo das Kind wohnt, zur Schule geht usw.).
- Wenn es um die Änderung eines Unterhalts für ein Kind geht, können Sie das Gericht über das Ausmass der Änderung entscheiden lassen. Anstatt das Gericht über den Betrag entscheiden zu lassen, ist es besser, sich an einen Mediator zu wenden. Im Gegensatz zum Gericht, das eine Lösung erzwingt, erzwingt der Mediator nichts. Es handelt sich um eine professionelle Person, die versucht, beide Parteien zu einer akzeptablen und kostengünstigen Lösung zu bringen, ohne irgendetwas aufzuzwingen. Mit einem Mindestmass an Einigungsbereitschaft wird der Mediator Sie also leicht dazu bringen, in ein oder zwei Sitzungen die richtige Entscheidung zu treffen.
Auf diese Weise können Sie Ihre Unterlagen über die Website zu geringeren Kosten erstellen.
Artikel aktualisiert am 31/07/2025
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