Unsere Begleitung | Liste der Unterlagen
Ihr Online-Prozess zur Änderung eines Urteils
Mit den Tools auf der Website erstellen Sie die Unterlagen, die Sie an das Gericht schicken werden, um Ihre Änderung zu beantragen. Und dies ohne einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen zu müssen, zum bescheidenen Preis von CHF 460.-.
Es gibt keine versteckten Kosten, Sie zahlen nur, wenn Ihr Dossier vollständig ist und alle Anträge von uns geprüft wurden. Ein Anwalt oder eine Anwältin wird Ihnen innerhalb von ca. 5 Wektagen nach der Zahlung eine E-Mail schicken.
Wir stehen Ihnen auch kostenlos zur Verfügung, wenn Sie Hilfe mit dem Fragebogen, den Budgets oder dem Betrieb der Webseite benötigen; entweder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder telefonisch (043 508 29 84).
Seit der Gründung der Website im Jahr 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile innerhalb der angegebenen Zeit und zum angegebenen Festpreis abgegeben.
Die notwendigen Dokumente zur Änderung eines Scheidungs-, Trennungs- oder Partnerschaftsurteils
Zusätzlich zur Vereinbarung und den Budgets, die Sie über die Website erstellen, müssen Sie Folgendes in Ihre Unterlagen aufnehmen, die Sie an das Gericht schicken:
- Familienausweis, im Original und nicht älter als 6 Monate (siehe Musterbrief auf Ihrem Konto, um die Bescheinigung anzufordern)
- Wenn beide Personen ausländischer Staatsangehörigkeit sind, sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunde (Heirat, Scheidung, Geburt, Tod) in der Schweiz eingetragen wurde:
- Kopie der Ausweispapiere, der Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung (bei Wohnsitz in der Schweiz)
- Beglaubigte Kopie des zu ändernden schweizerischen Urteils mit einer Erklärung, dass das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist
- Im Falle eines ausländischen Urteils muss es die Apostille tragen (oder von der schweizerischen Botschaft legalisiert werden, wenn der Staat, in dem das Urteil ergangen ist, nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens über die Anerkennung von Entscheidungen durch Apostille ist) (siehe hier). Lassen Sie das ausländische Urteil gegebenenfalls in die Sprache des Schweizer Gerichts übersetzen, an das Sie sich wenden.
- Kopie des Einkommensnachweises beider Personen (Jahreslohnbescheinigung + Lohnzettel für die letzten 3 Monate) oder Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des selbständigen Elternteils (oder zumindest ein vorläufiges Budget, wenn die selbständige Tätigkeit erst vor kurzem aufgenommen wurde)
- Kopie des Nachweises über andere Einkünfte (Renten, Vorschüsse, Zulagen, Unterhalt usw.)
- Kopie des letzten Steuerbelastung für jede Person
- Wenn die Änderung ein Kind betrifft, muss die Tabelle des gebührenden Unterhalts des Kindes beigefügt werden (im Fragebogen enthalten).
- Im Falle einer alternierenden Obhut, Einzelheiten zur Ausübung der alternierenden Obhut (im Fragebogen enthalten)