Wie lange dauert es, eine Partnerschaft aufzulösen?
Wie lange dauert es, bis die Datei über die Webseite erstellt ist?
45 Minuten zur Vorbereitung des Falls über die Webseite.
Wie lange dauert es, das Urteil zu erhalten?
Ein oder zwei Monate bis zur Verkündung des Urteils.
Wie funktioniert das?
Sie beginnen, indem Sie oben auf der Startseite der Website ein (kostenloses) Konto erstellen. Bei Ihrem nächsten Besuch klicken Sie oben auf der Seite auf “Login”. Dadurch gelangen Sie jedes Mal zu “Mein Konto”.
Wählen Sie unter “Mein Konto” den Fragebogen “Auflösung der Partnerschaft”. Sie erstellen Ihre Budgets vor und nach der Trennung (15 Minuten). Budgets werden von den Gerichten verlangt. Sie sollen zumindest einen groben Überblick über Ihre finanzielle Situation vor und nach der Trennung geben.
- Wenn einer der beiden Schweizer Bürger ist, verlangen Sie den Familienausweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Es ist daher notwendig, einen Antrag zu stellen. Ein Musterschreiben zur Beantragung diesen Ausweis finden Sie in “Mein Konto” unter “Musterschreiben”. In den meisten Fällen kann der Ausweis auch über das Internet bei der Herkunftsgemeinde bezogen werden. Sind beide Schweizer Bürgerinnen und Bürger, genügt es wenn einer von Ihnen den Familienausweis beantragt. Dieses Dokument muss notwendigerweise im Original der Dokumentation beigefügt werden, die von der Website erstellt wird und die Sie an das Gericht schicken werden.
- Wenn beide ausländische Staatsangehörige sind, muss kein Familienausweis vorgelegt werden, aber Sie müssen eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises vorlegen.
Sie brauchen auch einen Nachweis über den Abschluss der Partnerschaft (schweizerisch oder ausländisch). Eine Kopie sollte der Dokumentation beigefügt werden, die Sie an das Gericht schicken. Machen Sie gegebenenfalls eine Übersetzung in die Sprache des Gerichts, wenn die Partnerschaft im Ausland in einer Fremdsprache abgeschlossen wurde.
Verlangen Sie von der Pensionskasse eine spezifische Bescheinigung über die Höhe der während der Partnerschaft angesammelten BVG-Rentenguthaben (Musterbrief in “Mein Konto”). Die Originale der Bescheinigungen müssen den Unterlagen beigefügt werden, die Sie an das Gericht schicken, unabhängig davon, ob Sie sich für eine Teilung des Vermögens entscheiden oder nicht.
- Wenn das Kind des einen Partners von dem anderen Partner adoptiert wurde, suchen Sie die Adoptionsurkunde/-entscheidung. Eine Kopie sollte Ihrer Dokumentation beigefügt werden.
Sie können uns jederzeit kontaktieren, entweder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder per Telefon (0448846484), und wir helfen Ihnen gerne kostenlos weiter.