Scheidung Unser Angebot Auflösung Einer Partnerschaft Img

Wie lange dauert es, eine Partnerschaft aufzulösen?


Wie lange dauert es, bis das Dossier über die Website erstellt ist?

45 Minuten zur Vorbereitung des Dossiers über die Webseite.


Wie lange dauert es, das Urteil zu erhalten?

Etwa 2-3 Monate bis zum Erhalt des Urteils des Urteils.


Wie funktioniert das?

Sie erstellen zunächst ein (kostenloses) Konto oben auf der Startseite der Website. Bei Ihrem nächsten Besuch klicken Sie oben auf der Seite auf «Anmelden». Dadurch gelangen Sie jedes Mal zu Ihrem Konto.

Unter Ihrem Konto beginnen Sie mit «Musterbriefe», da bestimmte Dokumente angefordert und dann im Original das Dossier beizufügen sind, die Sie an das Gericht senden.

Es handelt sich um folgende Dokumente:

  • Die spezifische Bescheinigung, die bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung (BVG) anzufordern ist, wenn eine der beiden Personen während der Ehe als angestellte mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 25’000.- gearbeitet hat. In diesem Fall haben Sie zwangsläufig Vorsorgeguthaben geäufnet, und das Gericht benötigt eine spezifische Bescheinigung darüber im Original. Das Schreiben zur Anforderung einer solchen Bescheinigung finden Sie bereits unter «Musterbriefe». Sie müssen es nur herunterladen, ausfüllen und abschicken. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, die Sie das Dossier für das Gericht beifügen müssen.
    • Wenn beide während der Partnerschaft in der Schweiz gearbeitet haben, auch wenn nur für kurze Zeit, muss jede Person ein Schreiben an seine Vorsorgekasse richten.
    • Wenn jemand im Rahmen eines Vorsorgeplans im Ausland gearbeitet hat (typischerweise internationale Beamte), muss eine gleichwertige Bescheinigung beantragt werden. Das Schweizer Gericht ist nicht befugt, über Vorsorgeguthaben im Ausland zu entscheiden, muss diese jedoch bei der Entscheidung über die Aufteilung der Schweizer BVG-Guthaben berücksichtigen.
  • Beantragen Sie den Familienausweis, die im Original den Unterlagen beizufügen ist, die Sie über die Website erstellen und an das Gericht senden. Sie darf nicht älter als 6 Monate sein. Den Musterbrief finden Sie unter Ihrem Konto.
    • Es gibt kein Familienausweis zu beantragen, wenn Sie beide ausländische Staatsangehörigkeit haben, sich seit 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunden (Partnerschaft, Ehe, Scheidung, Geburt, Tod usw.) registriert wurden.
    • Wenn das Kind eines Partners vom anderen Partner adoptiert wurde, besorgen Sie die Adoptionsurkunde/das Adoptionsurteil. Eine Kopie muss Ihr Dossier beigefügt werden.

Anschliessend füllen Sie den Fragebogen «Auflösung der Partnerschaft» aus. Sie können diesen erst ausfüllen, wenn Sie die BVG-Bescheinigungen erhalten haben. Der Fragebogen endet mit den Budgets vor und nach der Trennung, die Sie ebenfalls ausfüllen müssen. Die Budgets werden von den Gerichten verlangt. Sie dienen dazu, sich zumindest einen ungefähren Überblick über die finanzielle Situation vor und nach der Trennung zu verschaffen, damit das Gericht (1) die finanzielle Situation vor und nach der Trennung vergleichen und (2) Ihre Vereinbarung über die Auflösung der Partnerschaft bestätigen (oder ändern oder ablehnen) kann.

Sie zahlen erst, wenn Ihr Dossier vollständig ist.

Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen und erhalten. Wenn Ihnen diese gewährt wird, übernimmt der Kanton die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren) und stellt Ihnen bei Bedarf einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite.

Wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benötigen und lieber mit der Website fortfahren möchten, beantragen Sie die unentgeltliche Rechtspflege nur für die Gerichtsgebühren, und wir berechnen Ihnen die CHF 460.- nicht, bzw. erstatten Ihnen diese, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.

Wenn Sie den Fragebogen und die Budgets ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben überprüfen (richtige Schreibweise der Vor- und Nachnamen mit grossem Anfangsbuchstaben, Orte mit grossem Anfangsbuchstaben, Daten usw.).

Klicken Sie auf «Zur Zahlung», um zur sicheren Seite zu gelangen.

  • Um den Vorgang zu beschleunigen, können Sie uns den Zahlungsbeleg an info@onlinescheidung.ch senden. In diesem Fall warten wir nicht auf den Eingang der Zahlung, um Ihnen den Zugriff auf Ihre Unterlagen freizuschalten.
  • Wenn Sie mit Kreditkarte, PayPal, PostFinance oder Twint bezahlen, verlassen Sie die Website und kehren innerhalb einer Sekunde dorthin zurück. Ihre Unterlagen stehen dann unter Ihren Konto zum Download bereit.

Ein Anwalt oder eine Anwältin prüft alle bezahlten Vereinbarungen und Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine E-Mail mit unseren eventuellen Anmerkungen oder eine E-Mail, die Ihnen bestätigt, dass wir keine Anmerkungen zu Ihren Unterlagen haben. Warten Sie also unsere E-Mail ab, bevor Sie das Dossier an das Gericht schicken.

Nach Erhalt des Dossiers fordert das Gericht Sie auf, die «Gerichtsgebühren» zu entrichten, d. h. die vom Kanton verlangten Gebühren für die Bearbeitung Ihres Falles durch das Gericht.

Nach Zahlung der Gerichtsgebühren erhalten Sie eine Vorladung zu einer einzigen Gerichtsverhandlung. Sie erscheinen dort persönlich (das Gericht fällt keine Entscheidung, wenn einer von Ihnen nicht anwesend ist), präzisieren den einen oder anderen Punkt, der Ihnen in der Zwischenzeit in den Sinn gekommen ist, und beantworten die Fragen des Gerichts.

Die Gerichtsverhandlung dauert maximal 30 Minuten.

Anschliessend erhalten Sie das Urteil per Post. Es wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn keiner von Ihnen nach Erhalt des Urteils Berufung oder Beschwerde einlegt.

Je nach Terminkalender des Gerichts erhalten Sie Ihr Urteil also innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Einreichung des Dossiers beim Gericht.

Sie können uns jederzeit kontaktieren, per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder Telefon (043 508 29 84). Wir helfen Ihnen kostenlos bei allen Fragen zur Funktionalitäten der Website. Für eine persönliche Betreuung und Beratung stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung.

Artikel aktualisiert am 25/07/2025
Persönliche Beratung am Telefon