Wie lange dauert eine Scheidung?
Wie lange dauert es, bis das Dossier über die Webseite erstellt ist?
45 Minuten dauert die Vorbereitung des Dossiers über die Webseite.
Wie lange dauert es, das Urteil zu erhalten?
Ungefähr 2-3 Monate, bis das Urteil zugestellt wird.
Wie funktioniert das?
Sie erstellen zunächst ein (kostenloses) Konto auf unserer Website oben auf jeder Seite der Website. Wenn Sie dann die Website erneut besuchen, klicken Sie oben auf der Seite auf «Anmelden». Sie gelangen dann jedes Mal zu «Mein Konto».
Beginnen Sie in «Mein Konto» mit «Musterbriefe», da bestimmte Dokumente angefordert und dann im Original in die Unterlagen aufgenommen werden müssen, die Sie an das Gericht senden.
Es handelt sich um:
- Die spezifische Bescheinigung, die bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung (BVG) anzufordern ist, wenn eine der beiden Personen während der Ehe als Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als CHF 25’000.- gearbeitet hat. In diesem Fall haben Sie zwangsläufig Vorsorgeguthaben geäufnet, und das Gericht benötigt eine spezifische Bescheinigung darüber im Original. Das Schreiben zur Anforderung einer solchen Bescheinigung finden Sie bereits fertig formuliert unter «Musterbriefe». Sie müssen es nur herunterladen, vervollständigen und versenden. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, die Sie den Unterlagen für das Gericht beifügen müssen:
- Wenn beide während der Ehe, auch nur für kurze Zeit, in der Schweiz gearbeitet haben, muss jeder ein Schreiben an seine Vorsorgeeinrichtung senden.
- Wenn einer der Ehepartner im Ausland im Rahmen eines Vorsorgeplans gearbeitet hat (typischerweise internationale Beamte), muss eine gleichwertige Bescheinigung beantragt werden. Das Schweizer Gericht ist nicht befugt, über Vorsorgeguthaben im Ausland zu entscheiden, muss diese jedoch bei der Entscheidung über die Aufteilung der Schweizer BVG-Guthaben berücksichtigen.
- Die Gerichte verlangen der Familienausweis im Original, die nicht älter als 6 Monate sein darf. Beantragen Sie daher die Familienausweis.
- Der Familienausweis ist beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit haben) oder beim Zivilstandsamt Ihres Wohnsitzes zu beantragen, wenn Sie beide ausländische Staatsangehörigkeit haben.
- Auf Ihrem Konto unter «Musterbriefe» finden Sie einen Brief zur Beantragung Ihres Familienausweises. Sie können dies auch direkt über das Internet auf der Website des zuständigen Zivilstandsamtes erhalten.
- Wenn Sie beide ausländische Staatsangehörigkeit haben und sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und seit 2004 keine Personenstandsurkunden (Heirat, Scheidung, Geburt, Tod usw.) registriert wurden, gibt es kein Familienausweis. In diesem Fall fügen Sie Ihren Unterlagen anstelle des nicht vorhandenen Familienausweises eine Kopie Ihres Reisepasses und Ihrer C-Bewilligung sowie eine Kopie der Heiratsurkunde bei.
- Wenn Sie offiziell getrennt leben, besorgen Sie sich das Trennungsurteil. Eine Kopie davon muss den Unterlagen beigefügt werden, die Sie über die Website erstellen und an das Gericht senden.
- Wenn Sie ein ausländisches Trennungsurteil haben, müssen Sie beim Gericht, das es erlassen hat, eine beglaubigte Kopie mit Apostille und Bestätigung beantragen, dass das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist. Alle Details finden Sie hier. Wenn das Urteil nicht in der Sprache des Gerichts verfasst ist, muss es von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Anschliessend füllen Sie den Fragebogen «Scheidung» aus. Sie können diesen erst ausfüllen, wenn Sie die BVG-Bescheinigungen erhalten haben. Der Fragebogen endet mit den Budgets vor/nach der Trennung, die Sie ausfüllen müssen. Die Budgets werden von den Gerichten verlangt. Sie dienen dazu, sich zumindest einen ungefähren Überblick über die finanzielle Situation vor und nach der Trennung zu verschaffen, damit das Gericht (1) die finanzielle Situation vor und nach der Trennung vergleichen und (2) Ihre Scheidungsvereinbarung genehmigen (oder ändern oder nicht genehmigen) kann.
Sie bezahlen erst, wenn das Dossier vollständig ist.
- Wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen und erhalten. Wenn Ihnen diese gewährt wird, übernimmt der Kanton die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren) und stellt Ihnen bei Bedarf einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite.
- Wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benötigen und lieber mit der Website fortfahren möchten, beantragen Sie die unentgeltliche Rechtspflege nur für die Gerichtsgebühren, und wir berechnen Ihnen die CHF 550.- (oder die CHF 780.-) nicht bzw. erstatten Ihnen diese, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.
Wenn Sie den Fragebogen und die Budgets ausgefüllt haben, können Sie Ihre Angaben überprüfen (korrekte Schreibweise der Vor- und Nachnamen mit grossem Anfangsbuchstaben, Orte mit grossem Anfangsbuchstaben, Daten usw.).
Klicken Sie anschliessend auf «Zur Zahlung», um zur sicheren Seite zu gelangen, auf der Sie per Kreditkarte, PayPal, PostFinance, Twint oder Banküberweisung bezahlen können (wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, müssen wir die Zahlung erhalten haben, bevor wir Ihnen den Zugang zu Ihren Unterlagen freischalten können, die Sie unter Ihrem Konto herunterladen können).
- Um den Vorgang zu beschleunigen, können Sie uns den Zahlungsbeleg an info@onlinescheidung.ch senden. In diesem Fall warten wir nicht auf den Eingang der Zahlung, um Ihnen den Zugriff auf Ihre Unterlagen freizuschalten.
- Wenn Sie mit Kreditkarte, PayPal, PostFinance oder Twint bezahlen, verlassen Sie die Website und kehren innerhalb einer Sekunde dorthin zurück. Ihre Unterlagen stehen dann unter Ihren Konto zum Download bereit.
Ein Anwalt oder eine Anwältin prüft alle bezahlten Vereinbarungen und Sie erhalten innerhalb von 5 Werktagen eine E-Mail mit unseren eventuellen Anmerkungen oder eine E-Mail, die Ihnen bestätigt, dass wir keine Anmerkungen zu Ihren Unterlagen haben. Warten Sie also unsere E-Mail ab, bevor Sie das Dossier an das Gericht schicken.
Nach Erhalt des Dossiers fordert das Gericht Sie auf, die «Gerichtsgebühren» zu entrichten, d. h. die vom Kanton verlangten Gebühren für die Bearbeitung Ihres Falles durch das Gericht.
Nach Zahlung der Gerichtsgebühren erhalten Sie eine Vorladung zu einer einzigen Gerichtsverhandlung. Sie erscheinen dort persönlich (das Gericht fällt keine Entscheidung, wenn einer von Ihnen nicht anwesend ist), präzisieren den einen oder anderen Punkt, der Ihnen in der Zwischenzeit in den Sinn gekommen ist, und beantworten die Fragen des Gerichts.
Die Gerichtsverhandlung dauert maximal 30 Minuten.
Anschliessend erhalten Sie das Urteil per Post. Es wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn keiner von Ihnen nach Erhalt des Urteils Berufung oder Beschwerde einlegt.
Je nach Terminkalender des Gerichts erhalten Sie Ihr Urteil also innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Einreichung des Dossiers beim Gericht.
Sie können uns jederzeit kontaktieren, per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder Telefon (043 508 29 84). Wir helfen Ihnen kostenlos bei allen Fragen zur Funktionsweise der Website. Für eine persönliche Betreuung und Beratung stehen wir Ihnen gerne nach Vereinbarung eines Telefontermins zur Verfügung.