Wie viel kostet das Verfahren?
Preis für die Änderung eines Urteils über die Scheidung, Trennung, Auflösung einer Partnerschaft oder eines Urteils zur Genehmigung einer Vereinbarung unverheirateter Eltern
Der an onlinescheidung.ch zu zahlendem Betrag für die Unterlagen beträgt CHF 460.-.
Hierbei handelt es sich um einen Festpreis, der auch jegliche Hilfe oder Unterstützung einschliesst, die Sie per E-Mail oder Telefon für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Dossier oder Ihrem Konto bei uns in Anspruch nehmen möchten.
Es gibt keine versteckten Kosten.
Zu diesem Betrag kommt der Betrag der Gerichtsgebühren hinzu, d. h. die Gebühren, die jeder Kanton dem Gericht für die Betreuung Ihres Falles in Rechnung stellt.
Die Gerichtsgebühren werden durch das kantonale Recht festgelegt, sind jedoch minimal, wenn es um einen Antrag auf einvernehmliche Änderung eines Urteils geht, wie es die Website ermöglicht.
Wenn Sie nur ein sehr geringes Einkommen haben, können Sie die unentgeltliche Rechtspflege beantragen und erhalten. Wenn Sie diese erhalten, übernimmt der Kanton die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren) und wird Ihnen gegebenenfalls einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite stellen.
Wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin benötigen und mit der Webseite fortfahren möchten, beantragen Sie die unentgeltliche Rechtspflege nur für die Gerichtskosten und wir berechnen Ihnen die CHF 460.- nicht, bzw. erstatten sie Ihnen zurück, wenn Sie sie bereits bezahlt haben.