Scheidung Unser Angebot Änderung Eines Urteils Img 1150x620

Wie lange dauert es, ein Urteil zu ändern?


Wie lange dauert es, das Dossier über die Website zu erstellen?

45 Minuten für die Vorbereitung des Dossiers über die Website.


Wie lange dauert es, das Urteil zu erhalten?

Ein oder zwei Monate bis zur Erhaltung des Urteils.


Wie funktioniert das?

Sie beginnen mit der Erstellung eines (kostenlosen) Kontos, das Sie oben rechts auf der Website finden. Dann klicken Sie jedes Mal, wenn Sie auf die Website zurückkehren, oben auf der Seite auf «Anmelden». So gelangen Sie jedes Mal zu Ihrem Konto.

Beantragen Sie den Familienausweis, der im Original den Unterlagen beigefügt werden muss, die Sie über die Website erstellen und an das Gericht schicken. Er darf nicht älter als sechs Monate sein. Siehe das Musterbrief in Ihrem Konto zur Beantragung des Familienausweises.

Es gibt kein Familienausweis zu beantragen, wenn Sie beide ausländische Staatsangehörige sind, sich vor 2004 in der Schweiz niedergelassen haben und es seit 2004 keine eingetragenen Zivilstandsurkunden gab (Partnerschaft, Ehe, Scheidung, Geburt, Tod usw.).

Finden Sie das Urteil, das Sie ändern wollen. Eine Kopie davon muss der Unterlagen beigefügt werden, die Sie über die Website erstellen und an das Gericht schicken.

Wenn es darum geht, ein ausländisches Urteil zu ändern, müssen Sie bei dem Gericht, das das Urteil erlassen hat, eine beglaubigte Kopie mit Apostille und der Bestätigung, dass das Urteil endgültig und vollstreckbar ist, beantragen. Alle Einzelheiten finden Sie hier. Wenn das Urteil nicht in der vom Gericht verwendeten Sprache vorliegt, müssen Sie es von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen.

Dann füllen Sie den Fragebogen «Änderung eines Urteils» aus. Der Fragebogen endet mit den Budgets zum Zeitpunkt des Urteils und heute, die Sie ausfüllen müssen. Die damalige finanzielle Situation wird in der Regel in dem Urteil beschrieben, dessen Änderung beantragt wird. Budgets werden von den Gerichten verlangt. Sie sollen zumindest eine ungefähre Vorstellung von der finanziellen Situation zum Zeitpunkt des Urteils und der heutigen Situation vermitteln, damit das Gericht (1) feststellen kann, dass sich die Situation grundlegend und nachhaltig verändert hat, was das erste Gericht nicht in Betracht gezogen hatte, und (2) Ihre Zustimmung zur Änderung des Urteils genehmigen (oder ändern oder nicht genehmigen) kann.

Sie zahlen erst, wenn das Dossier vollständig ist.

Wenn Sie nur über ein sehr niedriges Einkommen verfügen, können Sie unentgeltliche Rechtspflege beantragen und erhalten. Wenn Sie diese erhalten, übernimmt der Kanton die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren) und ernennt Ihnen bei Bedarf einen Anwalt oder eine Anwältin.

Wenn Sie keinen Anwalt oder keine Anwältin brauchen und lieber mit der Website weitermachen möchten, beantragen Sie nur für die Gerichtsgebühren unentgeltliche Rechtspflege und wir werden Ihnen die CHF 460.- nicht berechnen bzw. zurückerstatten, falls Sie sie bereits bezahlt haben.

Wenn Sie den Fragebogen und die Budgets fertiggestellt haben, können Sie Ihre Daten überprüfen (korrekte Schreibweise von Vor- und Nachnamen mit dem ersten Buchstaben als Grossbuchstaben, Orte mit dem ersten Buchstaben als Grossbuchstaben, Datum usw.).

Klicken Sie auf «Zur Zahlung», um auf die sichere Seite zu gelangen, auf der Sie per Kreditkarte, PayPal, PostFinance, Twint oder Banküberweisung bezahlen können (wenn Sie per Banküberweisung bezahlen möchten, müssen wir die Zahlung erhalten, bevor wir Ihnen den Zugang zu Ihren Unterlagen freigeben können, die Sie unter Ihrem Konto herunterladen).

  • Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie uns den Zahlungsnachweis an info@onlinescheidung.ch schicken. In diesem Fall warten wir nicht, bis wir das Geld erhalten haben, um Ihnen den Zugang zu Ihren Unterlagen freizugeben.
  • Wenn Sie mit Kreditkarte, PayPal, Twint oder PostFinance bezahlen, müssen Sie die Website verlassen und sich dann wieder anmelden. Sie finden dann Ihre Unterlagen zum Herunterladen unter Ihrem Konto.

Ein Anwalt oder eine Anwältin überprüft alle bezahlten Vereinbarungen und Sie erhalten innerhalb von ca. 5 Werktagen eine E-Mail mit unseren möglichen Kommentaren oder eine E-Mail, in der wir Ihnen bestätigen, dass wir keine Kommentare zu Ihren Unterlagen haben. Warten Sie also unsere E-Mail ab, bevor Sie die Unterlagen an das Gericht schicken.

Nach Erhalt des Dossiers wird das Gericht Sie dann auffordern, die Gerichtsgebühren zu zahlen, also die Gebühren, die der Kanton dafür verlangt, dass sich das Gericht mit Ihrem Fall befasst.

Nach Zahlung der Gerichtsgebühren erhalten Sie eine Vorladung zu einer einzelnen Verhandlung. Sie gehen hin (keine Entscheidung bei Abwesenheit einer oder beider Personen), erläutern den einen oder anderen Punkt, der Ihnen in der Zwischenzeit eingefallen ist, und beantworten die Fragen des Gerichts.

Die Verwaltung dauert höchstens 30 Minuten.

Dann erhalten Sie das Urteil per Post. Es wird endgültig und vollstreckbar, wenn keiner von beiden nach Erhalt des Urteils Berufung oder ein Beschwerde einlegt.

Je nach Terminplan des Gerichts erhalten Sie Ihr Urteil also innerhalb von zwei bis drei Monaten, nachdem Sie die Unterlagen an das Gericht geschickt haben.

Sie können uns jederzeit kontaktieren, entweder per E-Mail (info@onlinescheidung.ch) oder telefonisch (043 508 29 84), und wir unterstützen Sie gerne und kostenlos bei allen Fragen zu den Funktionalitäten der Website. Für eine persönliche Begleitung und Beratung unterstützen wir Sie auch gerne mit einer persönlichen telefonischen Beratung.

Artikel aktualisiert am 31/07/2025
Persönliche Beratung am Telefon