Gültigkeit einer deutschen Scheidung in der Schweiz, Kind darf den anderen Elternteil nicht sehen
Unsere persönliche Beratung:
eine massgeschneiderte Rechtsberatung
Die persönliche Beratung bei Onlinescheidung.ch findet zunehmend Anklang. Seit der Einführung dieser Dienstleistung im Jahr 2021 bestätigt unsere Kundschaft regelmässig ihre grosse Zufriedenheit mit den präzisen Antworten und konkreten Lösungen, die wir anbieten.
Unsere Spezialisten/-innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um allgemeine oder gezielte Fragen zu klären, eine zweite Meinung zu einem laufenden Verfahren abzugeben oder Ihre Unterlagen zu analysieren. So erhalten Sie eine massgeschneiderte Rechtsberatung durch ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Telefongespräch mit unseren Spezialisten/-innen zu einem Datum und einer Uhrzeit Ihrer Wahl – und das zu einem sehr geringen Preis.
Unter den zahlreichen kürzlich gegebenen personalisierten Beratungen finden sich hier zwei sehr kurz zusammengefasste Beispiele, die für eine grössere Anzahl von Menschen nützlich sein können:
Ist meine deutsche Scheidung in der Schweiz gültig und wie kann ich den Unterhalt durchsetzen?
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Die Ex-Frau hat sich vor zwei Jahren in Deutschland scheiden lassen, wo auch das Urteil ergangen ist. Seither lebt sie in Genf. Das Urteil sieht insbesondere die Zahlung des Unterhalts durch ihren Ex-Ehemann vor. Dieser kommt seiner Zahlungspflicht jedoch nicht mehr nach. Die Ex-Ehefrau ging davon aus, dass das deutsche Urteil automatisch auch in der Schweiz gültig sei, hat jedoch erfahren, dass dies möglicherweise nicht der Fall ist. Zudem hat sie erfahren, dass sich ihr Ex-Ehemann ebenfalls in der Schweiz niedergelassen hat. Sie möchte daher wissen, ob ihr Scheidungsurteil in der Schweiz anerkannt wird und vor allem, welche Schritte sie unternehmen muss, um den Unterhalt hier durchzusetzen.
Unser Rat:
Vor dem telefonischen Beratungsgespräch haben wir Sie gebeten, unsere Seiten zur Anerkennung ausländischer Urteile in der Schweiz sowie unser Dossier zu den Handlungsmöglichkeiten bei ausbleibenden Unterhalt zu konsultieren.
So konnten Sie sich bereits im Vorfeld informieren, was ein präziseres und konstruktiveres Gespräch ermöglicht und Ihnen Gelegenheit gibt, zusätzliche Fragen vorzubereiten.
Sie haben dabei festgestellt, dass ein ausländisches Urteil in der Schweiz nicht automatisch gültig ist. Es muss zunächst anerkannt werden («Exequaturverfahren»), um in der Schweiz vollstreckt werden zu können. Hierzu sind folgende Schritte erforderlich:
- Beim deutschen Gericht eine beglaubigte Abschrift des Urteils beantragen, das in der Schweiz vollstreckt werden soll, einschliesslich einer Bescheinigung, dass das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar ist (auf der Website finden Sie ein Musterbrief zur Beantragung einer solchen Abschrift).
- Da sowohl die Schweiz als auch Deutschland das Haager Übereinkommen ratifiziert haben, ist das Urteil mit einer Apostille zu versehen (siehe hier).
- Die Sperrung von Bankguthaben des Ex-Ehemanns für die bis heute geschuldeten Unterhaltsbeträge beantragen sowie eine Lohnpfändung in der Schweiz für künftige Unterhaltszahlungen veranlassen.
Diese Verfahren sind grundsätzlich einfach und schnell. Sie sind auf der Website detailliert beschrieben, müssen jedoch in einer bestimmten rechtlichen Form durchgeführt werden, weshalb die Unterstützung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist.
Gerne empfehlen wir Ihnen eine vertrauenswürdige Rechtsvertretung.
(Hinweis: Dies ist lediglich eine sehr kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der 45-minütigen persönlichen Beratung.)
Darf ich mich weigern, dass mein Kind den anderen Elternteil sieht?
Zusammenfassung des Sachverhalts:
Die Mutter hat ein 8-jähriges Kind. Seit der Trennung (Ende 2023) lebt das Kind hauptsächlich bei ihr. Der Vater sieht das Kind – im Einvernehmen mit der Mutter – grundsätzlich jedes zweite Wochenende von Freitag 17 Uhr bis Montagmorgen (Schulbeginn), zusätzlich jeden Mittwoch von 18 bis 21 Uhr sowie während der Hälfte der Schulferien.
Die Trennung erfolgte einvernehmlich, ohne gerichtliches Urteil.
Inzwischen ist die Situation jedoch schwierig geworden. Der Vater hält sich häufig nicht an die vereinbarten Zeiten, und die Mutter zögert teilweise, das Kind zu den Besuchen gehen zu lassen, da es danach oft verunsichert zurückkehrt. Während es früher ein guter Schüler war, haben sich seine schulischen Leistungen verschlechtert. Das Kind beklagt sich darüber, dass die neue Partnerin des Vaters ständig anwesend ist und sich wie eine neue Mutter verhalten möchte. Auch die Mutter schränkt den Kontakt gelegentlich ein, indem sie Freizeitaktivitäten des Kindes so organisiert, dass sie mit den vereinbarten Besuchszeiten kollidieren, da sie glaubt, zum Wohl des Kindes zu handeln, das «sehr belastet ist». Der Vater wirft ihr vor, den Kontakt zum Kind zu behindern, und droht mit gerichtlichen Schritten. Die Mutter plant zudem, Ende Juni mit dem Kind in ihr Herkunftsland Portugal zurückzukehren. Der Vater ahnt dies bereits.
Unser Rat:
Vor dem telefonischen Beratungsgespräch haben wir Sie gebeten, die Seiten unseres Dossiers zum Thema Kinder zu konsultieren.
Selbst in intakten Familien sind die Beziehungen zwischen einem Kind und seinen Eltern nicht immer konfliktfrei. Entscheidend ist jedoch stets das übergeordnete Wohl des Kindes. Es geht nicht darum, «was ich will», sondern darum, was gemeinsam zum Wohl des Kindes getan werden kann.
Das Kind muss im Zentrum stehen. Die Interessen der Eltern treten demgegenüber in den Hintergrund. Beide Eltern tragen Verantwortung dafür, alles zu tun, damit das Kind nicht leidet – insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung.
Erfahrungsgemäss führen gerichtliche Auseinandersetzungen zu hohen Kosten – nicht nur finanziell, sondern auch emotional – und können das Kind stark belasten oder sogar nachhaltig traumatisieren.
Aus einer kindzentrierten Perspektive ist es problematisch, wenn:
- vereinbarte Zeiten nicht eingehalten werden,
- eine neue Partnerin ständig präsent ist und keine exklusive Zeit zwischen Vater und Kind bleibt,
- oder Freizeitaktivitäten gezielt während der Besuchszeiten des anderen Elternteils organisiert werden.
All dies entspricht nicht dem Verhalten verantwortungsbewusster Eltern zum Wohl des Kindes.
Wir schlagen vor, eine zweite Beratung mit beiden Eltern gemeinsam durchzuführen. Alternativ können Sie sich an eine Mediatorin oder einen Mediator wenden. Im Gegensatz zu einem Gericht trifft die Mediation keine Entscheidungen, sondern unterstützt beide Seiten dabei, eine einvernehmliche und praktikable Lösung zu finden.
Die Trennung besteht nun seit über zwei Jahren. Der Vater hat offenbar ein neues Leben begonnen. Es stellt sich daher die Frage, ob eine Scheidung sinnvoller wäre, als weiterhin getrennt zu leben, ohne realistische Aussicht auf eine Wiederaufnahme der Beziehung. Wir haben auch die Unterschiede zwischen Trennung und Scheidung erläutert.
Bezüglich Ihres Vorhabens, nach Portugal zurückzukehren: Grundsätzlich kann Ihnen dies niemand verbieten (Bewegungsfreiheit). Allerdings sollte ein Umzug mit dem Kind sorgfältig überdacht werden, insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl. Ein solcher Schritt würde faktisch bedeuten, dass das Kind seinen Vater nur noch während der Schulferien sieht (auch wenn virtuelle Kontakte möglich sind).
Da die elterliche Sorge gemeinsam besteht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst, müssen Sie Ihr Vorhaben zunächst mit dem Vater besprechen. Widersetzt er sich, müssen Sie die Zustimmung des Gerichts einholen, um mit dem Kind nach Portugal ziehen zu dürfen.
Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags hängen von der Rechtsprechung ab und wurden im Detail erläutert.
(Hinweis: Dies ist lediglich eine sehr kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der einstündigen persönlichen Beratung.)
Alle auf der Website Onlinescheidung.ch vorbereiteten Dossiers im Rahmen eines einvernehmlichen Verfahrens werden von unseren Anwälten/-innen überprüft.
In mehr als 18 Jahren Existenz, haben alle Nutzer/-innen der Website ihr Urteil für den vereinbarten Preis rechtzeitig (ca. 3 Monate) erhalten.