Änderung des Namens der geschiedenen Frau
Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auflösung der Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheirateter Eltern
Bei der Scheidung ändert sich der Familienname nicht und die Person. welche seinen Namen geändert hat, trägt weiterhin den Namen, den sie vor der Scheidung trug.
Gemäß Artikel 119 des Zivilgesetzbuches kann jedoch ein Ehegatte/Partner, der seinen Namen zum Zeitpunkt der Eheschließung/Partnerschaft geändert hat, gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er nach der Scheidung zu seinem ledigen Namen zurückkehren möchte.
Die Erklärung wird auf einem einfachen Formular abgegeben. Sie kann jederzeit vorgenommen werden.
Beispiel:
- Juliette Martin heiratet André Dupont und wird so zu “Juliette Dupont” oder “Juliette Martin Dupont”.
- Drei Jahre später lässt sich das Ehepaar scheiden. Juliette bleibt ” Juliette Dupont “, oder ” Juliette Martin Dupont “, es sei denn, sie erklärt dem Standesbeamten, dass sie wieder ” Juliette Martin ” heißen möchte.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, sind die Bedingungen durch Ihr Herkunftsland bestimmt.