Scheidung Lexikon Nach Dem Urteil

Wiederannahme des Ledignamens (insbesondere Namensänderung der Frau)

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auflösung der Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheirateter Eltern

Die Scheidung ändert nichts am Familiennamen und die geschiedene Frau trägt weiterhin den Namen, den sie vor der Scheidung trug.

Gemäss Artikel 119 ZGB kann jedoch der Ehemann/die Ehefrau oder der Partner / die Partnerin, der/die seinen Namen zum Zeitpunkt der Eheschliessung/Partnerschaft geändert hat, gegenüber dem Standesbeamten erklären, dass er nach der Scheidung seinen Ledignamen wieder annehmen möchte.

Die Erklärung wird auf einem einfachen Formular abgegeben.

Sie kann jederzeit vorgenommen werden.

Beispiel:

  • Anna Schmidt heiratet Paul Müller und wird so zu «Anna Müller» oder «Anna Schmidt Müller».
  • Drei Jahre später lässt sich das Ehepaar scheiden. Anna bleibt «Anna Müller», oder «Anna Schmidt Müller», es sei denn, sie erklärt dem Standesbeamten, dass sie wieder «Anna Schmidt» heissen möchte.

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, bestimmt Ihr nationales Recht über eventuelle Namensänderungen nach einer Scheidung.

Artikel aktualisiert am 21/03/2025