Indexierung der Unterhaltsbeiträge
Es ist einfach, die Indexierung der Alimente schnell online zu berechnen.
- Wenn die Indexierung nach dem Genfer Index erfolgen soll, gehen Sie auf die Seite «Berechnung der Indexierung nach dem Verbraucherpreisindex in Genf».
- Wenn die Indexierung nach dem Schweizer Index erfolgen soll, gehen Sie auf die Seite «Berechnung der Indexierung nach dem Schweizer Verbraucherpreisindex».
Es ist bekannt, dass der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) die tatsächlichen Lebenshaltungskosten nicht widerspiegelt. Eine Indexierung anhand des LIK vermag den Anstieg der Lebenshaltungskosten daher nicht angemessen zu berücksichtigen.
So werden insbesondere die Krankenkassenprämien im LIK nicht berücksichtigt, da sie nicht als Konsumgüter gelten. Dieser Ausgabenposten, der kontinuierlich ansteigt, belastet jedoch die Budgets zahlreicher Haushalte erheblich, ohne dass alle von Prämienverbilligungen oder anderen staatlichen Unterstützungsleistungen profitieren können.
Zudem benachteiligt die Gewichtung der einzelnen Konsumpositionen (etwa des Benzinpreises) Haushalte mit bescheidenen Einkommen. Diese Position macht im schweizerischen Index lediglich rund 5 % aus, während die tatsächlichen Kosten des Individualverkehrs bei vielen Haushalten einen deutlich höheren Anteil am Budget beanspruchen. Gleiches gilt für die Wohnkosten, die im Landesindex der Konsumentenpreise nur mit rund 20 % gewichtet werden, obwohl sie bei sehr vielen Haushalten einen wesentlich grösseren Teil des Budgets ausmachen.
Sachgerechter wäre es, den Index auf der Grundlage der tatsächlichen Lebenshaltungskosten statt ausschliesslich anhand der Konsumgüter zu berechnen und unterschiedliche «Warenkörbe» für verschiedene sozioökonomische Gruppen (tiefe, mittlere und hohe Einkommen) vorzusehen. Bislang ist eine solche Reform jedoch Wunschdenken geblieben.